Für alle, die immer meinen, ich würde hier ohne Grund so eine große Welle bei gewissen Beiträgen machen...:
ZitatAlles anzeigenWer auf seiner Homepage ein Forum oder Gästebuch führt, muss dessen
Inhalt regelmäßig kontrollieren. Auch das Distanzieren von den Inhalten
reicht vor dem Gesetz nicht aus!
Ein neues Urteil des LG Trier gibt nun einen zeitlichen Rahmen für die
notwendigen und regelmäßigen Kontrollen vor: Demnach hat ein
Informationsanbieter nach dem Teledienstegesetz (TDG) "das Gästebuch in
Abständen von höchstens einer Woche zu prüfen". Weiter heißt es: "Bei einer
rein privat betriebenen Webseite mit einem beschränkten Aufkommen von
Beiträgen im Gästebuch reiche eine Überprüfung in wöchentlichen Abständen"
(Urteil des Landgerichts Trier vom 16.05.2001 - 4 O 106/00). Diese
Bestimmung gilt für Gästebücher und Foren!