Die genommene Warmmiete muss über 66% der ortsüblichen Vergleichsmiete (Brutto) sein. Dann klappts mit recht günstiger Miete und gleichzeitiger vollen Kostenanerkennung beim Finanzamt:-)
Seit diesem Jahr liegt der Satz nur noch bei 50%. Du darfst auch weniger Miete nehmen, dann kannst du die Werbungskosten aber nicht mehr in voller Höhe in der Steuererklärung berücksichtigen, sondern nur noch im gleichen Prozentsatz. Siehe hier.