Airlines, Fliegen, etc...

  • Ich bin gestern beim Telefonat mit der Lufthansa-Hotline mal kurz explodiert (hab aber die Dame am anderen Ende vorgewarnt und ihr Schuldlosigkeit attestiert).

    Unser Flug am 12.07. von Frankfurt nach Hannover (und nein, wir fliegen normalerweise keine Kurzstrecke, das war der letzte Teil unseres Rückflug aus dem Yukon) wurde 2 Std. vor Abflug annulliert. Seitdem warte ich auf die Erstattung der Zugtickets (über 400 Euro).

    Und auf meine Nachfrage nach dem Verbleib der Kompensationszahlung sagt die Frau in aller Seelenruhe, das würde 3 Monate dauern, so lange müsse ich mich gedulden.

    Alter, da verkacken die den Flug, unser Gepäck kam erst 5 Tage später, meine Reisetasche sah aus als wäre ein LKW 5x drüber gerollt, und die brauchen 3 Monate, um mir das Geld zu überweisen?!

  • Unser Flug am 12.07. von Frankfurt nach Hannover (und nein, wir fliegen normalerweise keine Kurzstrecke, das war der letzte Teil unseres Rückflug aus dem Yukon)

    kommt nach so einem Langstreckenflug nun auch nicht mehr drauf an. 8)

  • der Fall zeigt aber irgendwie mal wieder, dass diese Firmen es anscheinend drauf anlegen, dass ein Anwalt eingeschaltet wird

  • Dafür kannst du in den Vorruhestand, wenn du dir beim Kaffetrinken die Zunge verbrennst. Es hat alles seine Vor- und Nachteile...

  • kathano1


    Vergiss den Anruf.


    Schreib die Fluggesellschaft an und beziehe Dich auf die Fluggastrechte-Verordnung 261/2004. Setze eine Frist. Wenn bis dahin nichts kommt, Anwalt einschalten.


    Von alleine zahlen die nicht.

  • Was ist BA?


    Ich beziehe mich auf meine Erfahrungen. 2 von 2 MAl nur über Klage möglich gewesen

    Wirklich geklagt oder nur Anwalt eingeschaltet und bevor es Gericht ging, wurde gezahlt?


    Das ist alles Masche von denen.

  • Dafür war meine letzte Erfahrung mit LH sehr gut.

    Mein Sitz (Lehne konnte man nicht verstellen) war defekt, aber die gebuchte Kategorie war ausgebucht wodurch in Platzwechsel nicht möglich war. Dafür durfte ich dann den Wein aus der Business-Class trinken und habe einen 100 € Gutschein erhalten, den die Stewardess aus dem Flugzeug in Auftrag gegeben hat und bei Landung schon per Mail bei mir war.


    Mein Tipp ist übrigens die LH Hotline in Österreich. Man erreicht viel schneller jemanden und gefühlt sind sie dort auch freundlicher

  • Im Übrigen sind wir aktuell zum Dritten Mal mit eine Fluggesellschaft im "Vorgeplänkel".


    Am Tag des IT-Crashes kam es zu Verspätungen (fast 4 Stunden ab Hannover) und wir hatten zudem nach dem Boarding nicht die Sitzpläte bekommen, welche wir als Famile gebucht hatten.


    Zwar gilt der IT Crash pffiziell noch als höhere Gewalt, allerdings gibt es genug Juristen, die das mittlerweile anders bewerten. Mein Freund und Anwalt meinte, wir sollten prophylaktissch schonmal ein Schreiben fertig machen.

  • Warum sollte das höhere Gewalt sein? Die beteiligten Firmen kaufen sich eine Dienstleistung ein, die schlecht ausgeführt wird. Warum sollten sie nicht gegenüber dem Endkunden für die Fehler ihres Dienstleisters einstehen müssen?

  • Ja, genau das sei aber der Knackpunkt.


    So wie ich es verstanden habe, geht es eben darum, dass ich als Fliegender ja theoretisch nichts dafür kann, wenn die Fluggesellschaft X oder Y das System Z nutzt, welches für den Fehler verantworltich war.


    Insofern sollte der Anspruch bestehen, die Fluggesellschaft soll für den ihr entstandenen Schaden dann eben Die Firma vom System Z in Regress nehmen. Das dürfe ja nicht zu Lasten des Kunden gehen.


    Mal sehen, wie sich das entwickelt. Wird bestimmt bald Klagen geben, wie dann vom Richter entschieden wird, muss man sehen.

  • Der Dienstleister ist aber nicht Vertragspartner des Endkunden, sondern die Fluglinie.


    Wenn das so einfach wäre, könnte ich mich ja gegen alle Ansprüche absichern, indem ich gar nichts mehr selber mache und jede Leistung, die der Endkunde bei mir bestellt, von Subunternehmern erledigen lasse. Damit bin ich fein raus, weil nix falsch gemacht, und die Subunternehmer sind sowieso fein raus, weil sie keinen Vertrag mit dem Endkunden haben, auf dessen Grundlage der irgendwelche Ansprüche gegen sie geltend machen könnte.


    Nee, so funktioniert das nicht.