Airlines, Fliegen, etc...

  • musketeer54 Ich sehe das ja genauso wie Du, aber...


    Berliner Morgenpost - Große It-Störung


    "Da es sich bei der IT-Panne um eine globale Störung handelt, geht die Expertin nicht davon aus, dass die Fluggesellschaft hier zur Verantwortung gezogen werden kann. Entsprechend stehen die Chancen auf eine Entschädigung schlecht. Gleiches gilt für kurzfristig annullierte Flüge, auch hier gibt es wahrscheinlich keinen Anspruch auf zusätzliche Entschädigungszahlungen."

  • musketeer54 Ich sehe das ja genauso wie Du, aber...


    Berliner Morgenpost - Große It-Störung


    "Da es sich bei der IT-Panne um eine globale Störung handelt, geht die Expertin nicht davon aus, dass die Fluggesellschaft hier zur Verantwortung gezogen werden kann. Entsprechend stehen die Chancen auf eine Entschädigung schlecht. Gleiches gilt für kurzfristig annullierte Flüge, auch hier gibt es wahrscheinlich keinen Anspruch auf zusätzliche Entschädigungszahlungen."

    "Eine Entlastung der Fluggesellschaften wegen sogenannter unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände kommt nach unserer aktuellen Einschätzung nicht in Betracht, da Systeme der einzelnen Fluggesellschaften selbst betroffen waren und es gerade nicht um unvorhersehbare, nicht beherrschbare von außen kommende Umstände geht.


    Gegen derartige Systembeeinträchtigungen können sich Unternehmen, wie die Fluggesellschaften mit zumutbaren Maßnahmen im IT-Bereich auf solche Umstände einstellen und bleiben damit in der Haftung."


    www.anwalt.de

  • Am Ende werden es Gerichte entscheiden müssen.


    Inwiefern eine IT Störung, die durch ein fehlerhaftes Update verursacht wird und den ganzen Computer lahmlegt (nicht nur das System der Airline), als "nicht um unvorhsehbare, nicht beherrschbare von außen kommende Umstände" gelten soll, verstehe ich als Laie jetzt nicht unbedingt.


    Gegen derartige Systembeeinträchtigungen können sich Unternehmen, wie die Fluggesellschaften mit zumutbaren Maßnahmen im IT-Bereich auf solche Umstände einstellen und bleiben damit in der Haftung."

    Insbesondere den Teil finde ich spannend und bin da echt auf die Begründung gespannt wie das bei diesem Fall funktionieren hätte sollen.



    musketeer54

    Wenn beispielsweise die Sicherheitsdienste oder die Gepäckabfertigung am Flughafen streikt gilt das auch als "höhere Gewalt".

    2 Mal editiert, zuletzt von andremd ()

  • Das befürchte ich auch.


    War übrigens keine Pauschalreise, sondern nur Flug gebucht, was aber an der Tatsache nichts ändern dürfte.

  • also SWISS hat ohne wenn und aber und von sich aus sowohl Hotelkosten und auch die Entschädigung innert 7 Tagen gezahlt.

  • Inwiefern eine IT Störung, die durch ein fehlerhaftes Update verursacht wird und den ganzen Computer lahmlegt (nicht nur das System der Airline), als "nicht um unvorhsehbare, nicht beherrschbare von außen kommende Umstände" gelten soll, verstehe ich als Laie jetzt nicht unbedingt.

    Naja, Updates können schaden anrichten...nur weil da auf einmal viele von betroffen sind und allen ihre IT zu großen Teilen entglitten zu sein scheint, Patches und Updates 1000 fach blind einspielen, wird daraus nicht ein unvorhersehbares Naturereignis (auch wenn das Bild aktuell im Trend ist).

  • juk96


    Grundsätzlich gebe ich dir da Recht, nur bin ich wirklich gespannt wie da die Rechtsprechung agiert.


    Du könntest natürlich auch den umgekehrten Fall haben:

    Firma X spielt keine automatischen Updates mehr ein, da alles von unserer eigenen IT nochmal getestet wird und aufgrund des fehlenden Updates kommt es zu einem Vermögensschaden des Kunden. Wer haftet dann?

    Würden dann nicht die gleichen Anwälte argumentieren, "Ja gut, die Firma bietet automatische Updates an und ihr habt die bewusst ausgeschaltet also haftet ihr"?

    Dann würde ich als Unternehmen auch immer automatische Updates einspielen (für Sicherheitsrelevante Sachen) wenn ich ansonsten Probleme kriege wenn ich diese bewusst zurückhalte.

  • andremd


    Risikofrei geht das ohnehin nicht und das ist durch das Unternehmen auch einzupreisen.

    Wichtig ist in dem Fall das Verhältnis der Vertragspartner. Mir als Kunden ist es egal wie sich die Fluglinie in diesem Fall aufstellt. Sie hat weit im voraus Geld dafür bekommen, damit ich zum Zeitpunkt A von Ort B abhebe und zum Zeitpunkt C an Ort D ankomme. Baut mein DL Mist, dann bin ich als Unternehmer im Außenverhältnis erstmal vollverantwortlich dafür, wie das Thema Haftung vertraglich mit meinem DL verhandelt worden ist, ist dann eine andere Frage, aber unabhängig von der B2C-Konstellation zu sehen.

  • Wie gesagt ich sehe das nicht so klar wie du Tobias , siehe die Regelung im Streikfall. Da ist die Ausgangslage ja auch ähnlich.


    Bin deshalb wirklich gespannt wie da die Verfahren ausgehen.

  • Beim Streikfall kann die Fluggesellschaft aber nichts machen, weil es eben kein Personal gibt. Und wen sollte man dann später in Regress nehmen?


    Die Fluggesellschaft könnte aber bei der IT zwischen Firma A oder B entscheiden oder dafür Vorsorge tragen, dass im Falle des Falles temporär mit anderer Software gearbeitet wird. Hier gibt es zudem einen klaren Verantwortlichen für den Flugausfall bzw. die Verspätung, nämlich das IT Unternehmen.

  • Beim Streikfall kann die Fluggesellschaft aber nichts machen, weil es eben kein Personal gibt. Und wen sollte man dann später in Regress nehmen?

    Die entsprechenden Firmen? Also Flughafenbetreiber, Dienstleister etc.?

    Die Fluggesellschaft könnte aber bei der IT zwischen Firma A oder B entscheiden oder dafür Vorsorge tragen, dass im Falle des Falles temporär mit anderer Software gearbeitet wird. Hier gibt es zudem einen klaren Verantwortlichen für den Flugausfall bzw. die Verspätung, nämlich das IT Unternehmen.

    Temporär eine andere Software verwenden wenn die Computer nicht mehr angehen könnte schwierig werden.


    Aber wir drehen uns hier im Kreis. Warten wir mal ab, was dort am Ende entschieden wird.


    P.S.Das heißt nicht, dass ich dir nicht gönne eine Entschädigung zu erhalten. :)

  • Temporär eine andere Software ist schwierig. Aber verteilte Systeme zu haben und dann nicht gleich in allen diesen Systemen das Update zeitglich zu fahren wäre aber eine Möglichkeit. Macht jede Bank so. Und gerade in der Luftfahrt ist der Begriff Redundanz kein Fremdwort.

  • Für solche Fälle gibt es die Möglichkeit Redundante Systeme zu bauen. Fällt System A aus, übernimmt System B. Aber wenn man aus Geiz seine Systeme auslagert und alles in die Cloud auslagert, PCs nur starten, wenn sie ihr Betriebssystem aus der Claud bekommen können und dadurch eben Geld in den IT Abteilungen sparen will, na dann ist das schon Schuld der Fluggesellschaft. Sowas machen eigentlich nur Firmen, die sich keine IT Abteilung und eigene Rechenzentren leisten wollen. Geiz ist eben geil.