Ganz interessanter Richterspruch heute, Quelle ifun.de:
ZitatRichterspruch: Warnwetter-App darf nicht kostenlos sein
Die WarnWetter-App des Deutschen Wetterdienstes (DWD) darf künftig nicht mehr kostenlos oder nur mit eingeschränktem Leistungsumfang angeboten werden. Damit hat das Landgericht Bonn einer Klage der WetterOnline GmbH stattgegeben, allerdings hat der DWD noch die Möglichkeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen.