St. Pauli - Hannover

  • Man erkläre mir doch bitte mal, wie man rechtlich gegen den Markt vorgehen kann.
    Nicht, dass ich die überdrehten Preisvorstellungen gutheissen kann, aber ich dachte immer, ich könnte eine Ware, die mir gehört, auf dem freien Markt anbieten.
    Soweit ich weiss, sind die Eintrittskarten nicht personalisiert, können also übertragen werden.
    Welches Gesetz sollte mich also daran hindern, meine frisch erworbene Karte für ein besonderes Spiel feilzubieten?

  • Mhh. Lies mal die AGB von z.B. Hannover 96 durch. Ich bin nicht ganz sicher, meine aber, dass das dort explizit ausgeschlossen wird (Weiterverkauf der Karten).

  • Ein Gesetz verbietet den Weiterverkauf nicht. 96 kann allerdings in seinen AGB den Weiterverkauf über EBay verbieten und sich vorbehalten, in diesem Fall die Karte zu sperren. Eine solche Klausel ist in der Regel auch wirksam. Wer es trotzdem tut, macht sich weder strafbar noch wird dadurch der Kaufvertrag mit dem eBay-Bieter nichtig oder anfechtbar. Die AGB können nämlich nur in dem Rechtsverhältnis zwischen 96 und dem Käufer Wirkung entfalten. EBay kann daher den Verkauf solcher Tickets durchaus zulassen. Dies bedeutet auch, dass zwischen dem Ebay-Käufer und Verkäufer ein rechtlich bindender Vertrag zustandekommt, und zwar über den Betrag, der in der Auktion herauskommt, nicht über den aufgedruckten Preis. Wer dann einfach mal mitbietet, um dem Verkäufer eins auszuwischen oder seine Adresse herauszubekommen, übersieht, dass er bei erfolgreichem Gebot verpflichtet ist, die Ware abzunehmen und den vereinbarten (!!!) Preis zu zahlen.


    Kritisch wird es erst dann, wenn 96 feststellt, um welche Plätze es sich genau handelt. Dann sind sie aufgrund der AGB durchaus berechtigt udn auch in der Lage, die Karte/n zu sperren. Gelackmeiert ist dann natürlich der eBay-Käufer. Wenn er deswegen eine unbrauchbare Karte bekommt, kann er (vom EBay-Verkäufer) sein Geld zurückverlangen und ggf. Schadensersatz fordern. Wer die Karte verkauft, obwohl er weiß, das sie bereits gesperrt worden ist, begeht sogar einen Betrug.


    Zitat

    wie sieht es aus, wenn man solche Karten kauft und dann nicht bazahlt, so das die auf ihren Karten sitzen bleiben, können die dann einem verklagen?


    Ja, das können sie, denn Verträge sind einzuhalten.

    3 Mal editiert, zuletzt von Mazurek ()

  • Dann könnte doch 96 theoretisch die Karten aufkaufen, sperren, anschließend das Geld zurückfordern, da die Karten ja nicht gültig sind und sich den Verkäufer notieren. Dieser erhält dann bei der nächsten Dauerkarten- oder Mitgliedervorkaufsrecht-Aktion keine Karten mehr, da er gegen die AGBs von Hannover 96 verstoßen hat.

  • Danke für die umfassende Aufklärung, Mazurek.


    Suuuuuurfin' Bird!



    //edit:
    Ich glaube nicht, Sujo, dass die Instanz, die die Karte sperrt, auch berechtigt ist, mit Hinweis auf die Sperrung Schadenersatz zu verlangen.
    Das wäre doch arg albern...

  • Aufkaufen und Sperren dürfte kein Problem sein. Aber dann noch das Geld zurückfordern, weil man Karten hat, die nix wert sind, weil man sie ja selbst gesperrt hat (:kopf::kopf:)? So etwas würde ich als rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig ansehen. Allerdings wäre es durchaus möglich, dass man von künftigen Vorverkaufsaktionen ausgeschlossen wird.


    @Prickel: ;)

  • Nun, es muss ja offiziell nicht 96 sein, die die Karten ersteigern. Sonst wäre das natürlich in der Tat fragwürdig.


    Edit: Oder man macht es anders. Man ersteigert eine der Karten, schließt den Verkäufer zukünftig von entsprechenden Vorverkaufsaktionen aus, die Karte wird gesperrt (ebenso alle anderen, wenn der Verkäufer bekannt ist) und die ersteigerte Karte kann wieder in den offiziellen Verkauf.

    2 Mal editiert, zuletzt von Sujo ()

  • Aber wenn 96 mit genau solchen Hintergedanken Strohleute vorausschicken würde, fände ich es noch viel fragwürdiger.

  • Ja. Das einzige Problem dürfte dann sein, die Ersteigerer rechtzeitig zu informieren, dass ihre Karten gesperrt sind und sie sich das Geld vom Verkäufer zurückholen sollen. Eventuell könnte man im Gegenzug anbieten, die Karte zum Normalpreis an sie zu verkaufen ;)

  • Hmm, ich hatte es wohl ein wenig falsch im Kopf... Dass der FCB Abmahnung rausgeschickt hat hingegen nicht.
    Der Artikel ist zwar schon ein wenig älter, aber an der derzeitigen (Rechts-)Lage sollte sich ja nicht allzu viel geändert haben.


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  • Hat der Käufer wohl zu früh gekauft, als es nur wenige Karten im Auktionshaus gab. Naja, selbst schuld.Für das Geld würde ich lieber ein paar Mal essen gehen.

  • verstehe die ganze aufregung nicht. schwarzmarkt hat es doch schon immer gegeben. natürlich ist das ärgerlich, aber wenn einige dieses spiel zum hochlicht ihres lebens auserkoren haben, bezahlen sie halt diese fantasiepreise. verstehe eh nicht, was an diesem spiel so besonders sein soll. wollen alle mal einen wawe sehen? vielleicht sogar den neuen 10000er?


    ich muss mich ja fast ärgern, dass ich mich nicht um karten bemüht habe. bei den ganzen kasperköppen in unseren reihen, hätte ich mir die reisen und spiele nach/in stuttgart, köln und dortmund finanzieren können.