Arbeitnehmer- und Arbeitgeberfragen

  • In so genannten Kleinbetrieben (nicht mehr als 10 Mitarbeiter) kann daher jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen (auch während der Krankheit) beendet werden. Der Arbeitnehmer hat hier quasi keinen Kündigungsschutz.
    In Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern (wenn der Mitarbeiter mindestens sechs Monate dort beschäftigt war), braucht der Arbeitgeber für eine Kündigung rechtlich nachprüfbare Gründe. Denn hier gilt das so genannte Kündigungsschutzgesetz die Kündigung bedarf daher einer „sozialen Rechtfertigung“, die in betriebsbedingten, verhaltensbedingten oder personenbedingten Gründen zu finden sein kann. Aber auch hier spielt es für die Wirksamkeit einer Kündigung keine Rolle, ob der Arbeitnehmer gerade krank geschrieben ist oder arbeitet.
    Und die Moral von der Geschicht: Vor Kündigung schützt eine Krankheit nicht!

  • (wenn der Mitarbeiter mindestens sechs Monate dort beschäftigt war)


    Nur wenn eine sechssmonatige Probezeit vereinbart wurde. Sonst weniger oder gar keine Zeit.


  • Nur wenn eine sechssmonatige Probezeit vereinbart wurde. Sonst weniger oder gar keine Zeit.


    Der Begriff Probezeit gehört zu den "schillernden" Begriffen des Arbeitsrechts, da sich zahlreiche Legenden um ihn ranken. Die eine Legende besagt, dass eine Probezeit höchstens drei Monate dauern dürfe - je nach Region geht auch die Mär, dass höchstens sechs Monate erlaubt seien.


    Tatsache ist, dass weder gesetzlich noch durch die Rechtsprechung eine bestimmte (Höchst-)Dauer vorgeschrieben ist. Allerdings gibt § 622 BGB einen Hinweis darauf, dass der Gesetzgeber eine Dauer von sechs Monaten im Normalfall für angemessen hält.
    In § 622 Abs. 3 BGB heißt es nämlich: Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

  • Das regelt man ja auch alles arbeitsvertraglich. Ebenso ein durchaus gültige kürzere Kündigungsfrist als zwei Wochen.

  • Schön, dass hier schon ausführlich über Arbeitsrecht und Kündigunsfrist in der Probephase etc besprochen worden ist. Damit haben sich meine Fragen schon mal erledigt. Ich fange nämlich nächsten Monat ein Praktikum an und muss mit CRM und ERP System arbeiten, also so Programmen wie unter erp-software.org zu finden sind. Bisher weiß ich noch gar nicht so richtig, was das ist und wie man damit arbeitet. Habe bei dem Praktikum angst, dass es mich überfordern wird. Aber falls das der Fall sein wird kann ich ja immer noch kündigen mit meiner Probezeit. Aber ich hoffe mal, dass es ganz einfach ist und ich mich schnell einfuchsen werden und dabei was lerne...

  • CRM und ERP sind ja nur Oberbegriffe. Wenn die Software gut ist und Du vernünftig eingearbeitet wirst, sehe ich da keine Probleme (daß Du jetzt kein kompletter Technikanalphabet bist, habe ich mal vorausgesetzt).

  • :besserwisser:
    CRM: Customer Relationship Management, früher einfach Kundenverwaltungssystem genannt
    ERP: Enterprise Resource Planning, früher Produktionsplanung und -steuerung
    Hab ich mal programmiert, so'n Zeug, damals... :king:

  • Hallo,
    ich habe folgende Situation. Ich habe ein Stellenangebot, dass ich auch sehr gerne annehmen würde. Der Arbeitsbeginn wäre der 01.07.2012.
    Meine Kündigungsfrist bei meinem jetzigen Arbeitgeber beträgt 6 Wochen zum Quartalsende. Also wäre der nächste reguläre Kündigungstermin der 30.09.2012 für mich. Ich habe meinen Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag gebeten. So wie es aussieht, möchte mein jetziger Arbeitgeber aber aus reiner Willkür nicht den Aufhebungsvertrag unterzeichnen. Jetzt meine Frage:
    Welche rechtlichen Konsequenzen können auf mich zukommen, wenn ich den anderen Arbeitsvertrag unterzeichne und ab dem 01.07.2012 bei meinem neuen Arbeitgeber die Stelle beginne und bei meinem alten Arbeitgeber einfach nicht mehr erscheine?

    • Offizieller Beitrag

    Im schlimmsten Fall: Schadensersatz. Also quasi alles von "durch die Lappen gegangenen Aufträgen wegen fehlenden Personals" bis hin zu "musste neues Personal zu überhöhten Preisen einstellen", oder die Bezahlung der notwendig gewordenen Überstunden für die Kollegen (das letzte Beispiel dürfte wohl das realistischste sein).


    Letztlich gibt es eigentlich keine andere Chance, als sich doch irgendwie mit ihm zu einigen. Oder mit dem neuen Arbeitgeber.

  • Bisher erst nur ein Arbeitgeber mit einer Klage auf Schadensersatz erfolgreich gewesen:
    Da ging es um einen angestellten Binnenschiffer, der am Hafen sein Schiff verlassen hatte. Die anfallenden Hafengebühren bis zum
    Eintreffen eines anderen Binnenschiffers wurden als schadensersatzpflichtig anerkannnt.
    Aber eine Einigung ist immer besser.

  • Also wir hatten auch einen Vorfall dieser art, allerdings umgekehrt, wir wollten den Mitarbeiter einstellen.


    Das Verweigern des "Aufhebungsvertrages aus persönlichen Gründen" und dass ist wichtig nachweisen zu können (hier findet sich eigentlich immer etwas) des jetzigen Arbeitgebers sollte man sich möglichst schriftlich geben lassen. Wichtig, der Arbeitgeber soll begründen, warum man Dich nicht vorfristig, einvernehmlich, aus dem Vertrag lassen will. Hier ist der Arbeitgeber in der Pflicht nachzuweisen, welche Gründe vorliegen. Scheinen diese nicht triftig und begründet, suchst Du den Weg zum Arbeitsgericht und klagst notfalls auf Aufhebung des Arbeitsvertrages aus persönlichem Grund. Das jedenfalls hat nachher bei usnerem Kollegen funktioniert!


    Aus persönlichem Grund kann sein, dass Du mit Kollegen nicht mehr klar kommst, Arbeitsweg kürzer wird, massive finanzielle Verbesserung, Fortbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten, oder aber gesundheitliche Belastung durch den aktuellen Arbeitsplatz. Hier hat man eigentlich gute Chancen, dass das Arbeitsgericht einem hilft!

  • vielen dank für die sehr aufschlussreichen antworten. ich hatte gestern noch ein gespräch, in dem ich das eine oder andere hier aus dem thread eintreuen konnte und wir haben uns jetzt geeinigt.
    ich darf den verein hier zum 30.06 verlassen...

  • So... habe mal eine Frage, die hier perfekt reinpasst...


    Also... wir werden demnächst einen Wohnortswechsel vollziehen. Entsprechend habe ich mir eine neue Arbeitsstelle gesucht. Nun ist es so, dass ich eine Zusage bekommen habe, wo ich nach Möglichkeit zum 01.07. einsteigen soll. Meine Kündigungsfrist von 6 Wochen kann ich nicht mehr einhalten, habe um einen Auflösungsvertrag gebeten. Mir wurde allerdings nur einer zum 15.07. angeboten mit dem Hinweis, dass ich bei meinem neuen AG ruhig zum 01.07. anfangen kann. Meine Frage- ist das überhaupt rechtens, dass ich dann zumindest für 2 Wochen 2 unbefristete Vollzeitstellen besetze?! Wie verhält sich das dann wohl mit der Bezahlung oder kann ich da in Schwierigkeiten kommen!? Wäre klasse, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte....


    Bei mir spuken schon so komische Gedanken rum wie z.B. das Szenario, dass ich dann bei meinem neuen AG arbeite dann aber vom alten noch einen Anruf bekomme, aufgrund eines Personalengpasses nochmals benötigt zu werden... z.B. .... Zutrauen würde ich es denen irgendwie.... :misstrauisch:

  • Klingt komisch. Will er dich unbezahlt freistellen? Oder soll das bezahlter Urlaub sein? Auf jeden Fall kannst du nicht in beiden Jobs mit derselben Lohnsteuerklasse gleichzeitig arbeiten.

  • das meine ich nämlich auch und für mich klingt das auch komisch. Vor allem ist es auch ein bisschen Schikane, denn ich hätte so oder so den gesamten Juli mit Urlaub bzw. Überstunden abgedeckt. Nur ist es eben so, dass ich durch die kurze Dauer bis zum 01.07. keine Kündigungsfrist mehr einhalten kann... Ärgern tut es mich dennoch ziemlich, weil ich es nicht so ganz nachvollziehen kann... :krank:

  • und wie äußert sich das dann in Sachen Verdienst etc.!? Hätte ich dann bei meiner alten Stelle LSK 3 und bei der neuen 6... und wie sieht das dann mit der Sozialversicherung aus und überhaupt, was wäre, wenn der alte AG mich dann doch nochmal aus dem "Urlaub" holen würde, aus welchen Gründen auch immer?! würde das gehen?