Samuel Sahin-Radlinger

  • Doch , quasi wie in Deutschland.


    Zitat

    Die Eheleute können auch einen aus den Familiennamen beider gebildeten Doppelnamen zum gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Der gemeinsame Familienname darf dabei maximal aus zwei Teilen bestehen.


    Standesamt Wien

  • Also nicht wie in Deutschland?


    In Deutschland besteht doch nur die Möglichkeit, dass einer von beiden Sahin-Radlinger oder Radlinger-Sahin heißt, der andere würde weiterhin Radlinger oder Sahin heißen.


    In Österreich heißen nun aber beide Sahin-Radlinger.


    Oder verstehe ich da was falsch?

  • Oder verstehe ich da was falsch?


    prinzipiell hast du Recht. Ausnahmen gibt es aber..


    Zitat

    Hat einer der Ehegatten eine ausländische Staatsangehörigkeit oder mehrere Staatsangehörigkeiten, können die Ehegatten in Ausübung ihres Selbstbestimmungsrechtes ihre künftig zu führenden Familiennamen auch nach dem Recht (ggf. eines) desjenigen Staates wählen, dem der ausländische Ehegatte angehört (Art. 10 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB). Hierdurch wird ausländisches Namensrecht maßgeblich. Bei Eheschließung im Ausland genügt eine Erklärung gegenüber dem zuständigen ausländischen Standesbeamten, sofern das Ortsrecht dieselben Wahlmöglichkeiten wie das deutsche zulässt. Auch ausländische Doppelnamen können zum Ehenamen bestimmt werden.[11] Ein geschiedener oder verwitweter Ehegatte behält den Ehenamen, kann jedoch seinen Geburtsnamen (oder den vor der Ehe geführten Namen) wieder annehmen, voranstellen oder aber anhängen.


    Wiki

  • Deutschland wendet in dem Fall aber österreichisches Recht an. Das ist so auch korrekt, wie ich jetzt weiß. Zumindest wenn beide Österreicher sind. Wie es sich verhält, wenn eine Person deutsch ist, habe ich noch nicht herausgefunden. Zumindest ist es nach deutschem Recht, also für zwei Deutsche, nicht möglich, einen aus beiden Namen gebildetetn Doppelnamen als Familiennamen für beide zu wählen.