vollständig talentfreie Altakkordeonisten
Als klängen Sopranakkordeonisten besser!!!
(Ich parke übrigens nicht quer zur Fahrbahn, wo man längs parken soll. Alldieweil da selbst der Smart übersteht (wenn auch nicht zwischen zwei Q8-Audis))
vollständig talentfreie Altakkordeonisten
Als klängen Sopranakkordeonisten besser!!!
(Ich parke übrigens nicht quer zur Fahrbahn, wo man längs parken soll. Alldieweil da selbst der Smart übersteht (wenn auch nicht zwischen zwei Q8-Audis))
Mit Kultur hat er es wohl nicht so.
Eigentlich schon...
Ich dachte immer das wäre verboten, also mit dem Smart so zu parken
Wenn es passt, ohne überzuragen (also bei besonders breiten Parkstreifen und einem Smart der ersten Generation), dann ist das erlaubt. Bzw. nicht verboten.
Aber man liest, dass einem manche VerkehrsraumüberwacherInnen trotzdem ein Ticket verpassen.
Keine Ahnung, wie das dann vor Gericht ausginge.
VerkehrsraumüberwacherInnen
Wieder was gelernt...wow, was es alles für Bezeichnungen gibt...
Es heisst ja auch nicht Putzfrau sondern Reinigungsfachkraft.
Raumpfleger*in?
Reinigende.
Legende.
room cleaning manager
Es heisst ja auch nicht Putzfrau sondern Reinigungsfachkraft.
Fäkalienreferentin ist die Steigerung.
Hardwaremanager bei Meckes klingt auch prima... ist auch in etwa derselbe Geruch bei der Arbeit...
Es widerspricht deutlich § 12 IV StVO.
Also... wo denn bitte?
ZitatZum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen
Wie gesagt - ich mache es eh nicht. Aber parkte ich quer, nutzte ich doch trotzdem eindeutig den rechten Seitenstreifen. Oder?
Das war doch nur Kindsprech, nicht erkannt?
ZitatEs widerspricht deutlich...
Vodafone/Kabelnetz mal wieder down. Speedtest ist gut, erstaunlicherweise läuft das Fanmag auch, aber so gut wie jede andere Seite ist nicht erreichbar. Allestörungen dreht auch schon durch.
Toller Laden
Hier is schön.
In der Oststadt geht's noch. Häuft sich aber echt in letzter Zeit.
Da steht, dass der Kraftfahrer zum Parken rechts ranfahren soll.
Nein.
Da steht:
Zitatwenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren
(Hervorhebung von mir)
Aber ich gebe Dir recht: Da muss man dann schon vor den EuGH.
Über was für Kleinigkeiten (Smart) ihr hier wieder redet.
Du hingegen machst viel Wind um Nichts (keine Messen).