Ich habe nur angemerkt, dass eine Frist von 10 Jahren für Privatpersonen deutlich zu lang ist und dir nicht unterstellt, dass du etwas falsches geschrieben hättest.

Banken und Finanzen
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Im Endeffekt ist es doch falsch, da es um einen Angestellten geht.
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3 Jahre für Kontoauszüge reichen
Drei Jahre nach Ablauf des laufenden Jahres!
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Ein laufendes Jahr läuft nie ab, denn dann wäre es kein laufendes Jahr mehr.
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Ich habe sie tatsächlich mal 2014 gebraucht, meine Mutter wurde 2010 pflegebedürftig und es musste in 2013 Hilfe zur Pflege beantragt werden und ich musste Nachweise ab 2007 erbringen. Aufgrund meiner in 2013 parallel einsetzenden Trennung, späteren Scheidung und damit ständiger neuer Berechnungsgrundlagen (weil sich auch Gehälter und Steuerklassen änderten, die dann wieder nicht zu den Bearbeitungszeiten der Berechnung passten...), musste ich sie bis 2019 jährlich einreichen. Da wurde dann die Einkommensgrenze heraufgesetzt. Seitdem wollte die auch keiner mehr sehen, ich persönlich horte aber auch noch die letzten 5 Jahre. (Aus Sicherheitsgründen)
Von daher rate ich zur Überprüfung, ob was ähnliches zu erwarten sein könnte, bevor du sie wegwirfst.
(Ich hatte aber tatsächlich eine sehr ungünstige Konstellation, was den Zeitpunkt der Beantragung, das unterschiedliche eheliche/nacheheliche Einkommen, den Zufallspunkt des Erbes an Mama und mich betraf. Leider war ich damals nicht mutig genug, mich anwaltlich/notariell beraten zu lassen, ich dachte, um sowas "schachert" man nicht.)
Damit das in dieser Form nicht so noch mal geschehen kann, gab es dieses Mal im Vorfeld ein Beratungsgespräch und die Vereinbarungen werden notariell beurkundet, dieses mal war auch keine Frage peinlich. Die Notarin war sehr verständnisvoll und konnte absolut nachvollziehen, dass jemand selbst bestimmt, wer wie berücksichtigt wird, was auszuschließen ist und was man nicht ausschließen kann, weil da "Gesetzliche Unterhaltspflicht" über dem persönlichen Willen steht.