Banken und Finanzen

  • Ich habe Anfang Oktober geheiratet. Eigentlich soll die Steuerklasse ja automatisch von 1 auf 4 gewechselt werden. Bisher hat sich nichts getan. Meint ihr, ich soll da schon einmal nachfragen oder ist die Dauer der Bearbeitung normal?

  • ebenfalls "Keine Ahnung" aber Gedanken dazu:

    Es gibt ja seltene Fälle, da möchte man nicht, dass das Finanzamt dem Arbeitgeber einen Steuerklassenwechsel mitteilt. Ist es dann so, dass man die Weitergabe beim Finanzamt irgendwie "sperren" muss, oder ist es eventuell so, dass das Finanzamt nicht automatisch weitergibt sondern nur wenn man das Finanzamt aktiv darum bittet? Fachleute vor.

  • Warum sollte die Steuerklasse automatisch wechseln? Das ist ja nur sehr vom EInkommen der Ehepartner abhängig. Es gibt noch andere Varianten, als 4 und 4. Zumindest damals...

  • Zitat

    Wenn Sie heiraten, werden Sie zum Zeitpunkt der Eheschließung automatisch in die Steuerklasse IV eingereiht, wenn

    • Sie nicht dauernd getrennt leben und
    • Ihr Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland liegt.

    Das Standesamt informiert das Bundeszentralamt für Steuern automatisch über die Eheschließung.

    Land Niedersachsen

  • ebenfalls "Keine Ahnung" aber Gedanken dazu:

    Es gibt ja seltene Fälle, da möchte man nicht, dass das Finanzamt dem Arbeitgeber einen Steuerklassenwechsel mitteilt. Ist es dann so, dass man die Weitergabe beim Finanzamt irgendwie "sperren" muss, oder ist es eventuell so, dass das Finanzamt nicht automatisch weitergibt sondern nur wenn man das Finanzamt aktiv darum bittet? Fachleute vor.

    Der Arbeitgeber muss die Steuer abführen und muss er das auch korrekt machen können, deswegen werden ihm auch vom FA die entsprechenden Steuermerkmale mitgeteilt. Da kann man nichts sperren lassen.


    becksbierchen


    Nach der Eheschließung ist man, wenn kein anderweitiger Antrag nach einer Zuordnung in III/V oder IV/IV mit Faktor gestellt wird, zunächst in IV/IV eingeordnet.

  • ebenfalls "Keine Ahnung" aber Gedanken dazu:

    Es gibt ja seltene Fälle, da möchte man nicht, dass das Finanzamt dem Arbeitgeber einen Steuerklassenwechsel mitteilt. Ist es dann so, dass man die Weitergabe beim Finanzamt irgendwie "sperren" muss, oder ist es eventuell so, dass das Finanzamt nicht automatisch weitergibt sondern nur wenn man das Finanzamt aktiv darum bittet? Fachleute vor.

    Der Arbeitgeber muss die Steuer abführen und muss er das auch korrekt machen können, deswegen werden ihm auch vom FA die entsprechenden Steuermerkmale mitgeteilt. Da kann man nichts sperren lassen.


    Ich habe gefunden, was mir im Kopf herumgeschwirrt ist, man kann es doch sperren lassen:


    https://verwaltung.bund.de/lei…e/leistung/99102036063000

  • ich frage mich, WARUM man das wollen sollte?!


    Und was eine "negativ empfundene" Änderung der Steuerklasse wäre, die man dem Arbeitgeber voranthalten möchte. Ich könnte da zwar was konstruieren, aber die Validität dieses (meines gedanklichen) Konstrukts ziehe ich arg in Zweifel.

  • vielleicht will jemand der beginnt, bei einer kirchlichen Einrichtung zu arbeiten, denen nicht auf die Nase binden, dass er 10 uneheliche Kinder hat - oder er möchte denen seine Scheidung nicht mitteilen - oder er möchte nicht, dass das Finanzamt den Arbeitgeber über seinen Kirchenaustritt informiert ... irgendwie solche Geschichten vermutlich