Banken und Finanzen

  • Ich habe Anfang Oktober geheiratet. Eigentlich soll die Steuerklasse ja automatisch von 1 auf 4 gewechselt werden. Bisher hat sich nichts getan. Meint ihr, ich soll da schon einmal nachfragen oder ist die Dauer der Bearbeitung normal?

  • ebenfalls "Keine Ahnung" aber Gedanken dazu:

    Es gibt ja seltene Fälle, da möchte man nicht, dass das Finanzamt dem Arbeitgeber einen Steuerklassenwechsel mitteilt. Ist es dann so, dass man die Weitergabe beim Finanzamt irgendwie "sperren" muss, oder ist es eventuell so, dass das Finanzamt nicht automatisch weitergibt sondern nur wenn man das Finanzamt aktiv darum bittet? Fachleute vor.

  • Zitat

    Wenn Sie heiraten, werden Sie zum Zeitpunkt der Eheschließung automatisch in die Steuerklasse IV eingereiht, wenn

    • Sie nicht dauernd getrennt leben und
    • Ihr Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland liegt.

    Das Standesamt informiert das Bundeszentralamt für Steuern automatisch über die Eheschließung.

    Land Niedersachsen

  • ebenfalls "Keine Ahnung" aber Gedanken dazu:

    Es gibt ja seltene Fälle, da möchte man nicht, dass das Finanzamt dem Arbeitgeber einen Steuerklassenwechsel mitteilt. Ist es dann so, dass man die Weitergabe beim Finanzamt irgendwie "sperren" muss, oder ist es eventuell so, dass das Finanzamt nicht automatisch weitergibt sondern nur wenn man das Finanzamt aktiv darum bittet? Fachleute vor.

    Der Arbeitgeber muss die Steuer abführen und muss er das auch korrekt machen können, deswegen werden ihm auch vom FA die entsprechenden Steuermerkmale mitgeteilt. Da kann man nichts sperren lassen.

    becksbierchen

    Nach der Eheschließung ist man, wenn kein anderweitiger Antrag nach einer Zuordnung in III/V oder IV/IV mit Faktor gestellt wird, zunächst in IV/IV eingeordnet.

  • ebenfalls "Keine Ahnung" aber Gedanken dazu:

    Es gibt ja seltene Fälle, da möchte man nicht, dass das Finanzamt dem Arbeitgeber einen Steuerklassenwechsel mitteilt. Ist es dann so, dass man die Weitergabe beim Finanzamt irgendwie "sperren" muss, oder ist es eventuell so, dass das Finanzamt nicht automatisch weitergibt sondern nur wenn man das Finanzamt aktiv darum bittet? Fachleute vor.

    Der Arbeitgeber muss die Steuer abführen und muss er das auch korrekt machen können, deswegen werden ihm auch vom FA die entsprechenden Steuermerkmale mitgeteilt. Da kann man nichts sperren lassen.

    Ich habe gefunden, was mir im Kopf herumgeschwirrt ist, man kann es doch sperren lassen:

    https://verwaltung.bund.de/leistungsverze…/99102036063000

  • ich frage mich, WARUM man das wollen sollte?!

    Und was eine "negativ empfundene" Änderung der Steuerklasse wäre, die man dem Arbeitgeber voranthalten möchte. Ich könnte da zwar was konstruieren, aber die Validität dieses (meines gedanklichen) Konstrukts ziehe ich arg in Zweifel.

  • vielleicht will jemand der beginnt, bei einer kirchlichen Einrichtung zu arbeiten, denen nicht auf die Nase binden, dass er 10 uneheliche Kinder hat - oder er möchte denen seine Scheidung nicht mitteilen - oder er möchte nicht, dass das Finanzamt den Arbeitgeber über seinen Kirchenaustritt informiert ... irgendwie solche Geschichten vermutlich

  • Hier Schwarmwissen:
    Für die Rückerstattung des Kaufpreises nach Rücksendung meines defekten Mähroboters soll ich per E-Mail an den Support des Herstellers meine PayPal-Daten oder meine Bankverbindung senden. Anfrage ist in der (langen) Mailkette mit dem Support, kommt also nicht aus dem Nichts.
    Lieber PayPal oder lieber Bankverbindung (mit SWIFT Key)? Oder ist das egal? Seht Ihr Gefahren?

    (OK, irgendwas muss ich ja wohl angeben, wenn ich mein Geld nicht persönlich in China abholen möchte. Oder in Arabien (wo den Namen zufolge wohl der Support sitzt). Gekauft hatte ich bei Amazon, durch die Verbindung mit dem Support mit der Hoffnung auf Behebung des Fehlers, läuft nun die Rückabwicklung über diesen und nicht über amazon)