Interessant: Die DFL will die Rechnungen bei Niederlage vor dem Bundesverwaltungsgericht an den jeweiligen Bundesligaverein weiterreichen.
An den Heimverein? Den Gastverein? Den manchmal vorhanden dritten Verein?
Habe ich mich auch gefragt. Ich würde vermuten an die Heimmannschaft, da diese ja unterstützt wird einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten. Aber spätestens da müsste man doch eigentlich anfangen zu Differenzieren. Polizei zur Unterstützung der Stadion-Security und Polizei auf den Zugangswegen zum Stadion.
Bei Ersterem könnte ich ja vielleicht sogar noch das ein oder andere Argument für eine Beteiligung sehen, bei Zweiterem fällt mir kein gutes Argument ein. Wie sehen das die Juristen im Forum?