Polizeieinsätze und Sicherheitskonzepte

  • Interessant: Die DFL will die Rechnungen bei Niederlage vor dem Bundesverwaltungsgericht an den jeweiligen Bundesligaverein weiterreichen.


    An den Heimverein? Den Gastverein? Den manchmal vorhanden dritten Verein?


    Habe ich mich auch gefragt. Ich würde vermuten an die Heimmannschaft, da diese ja unterstützt wird einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten. Aber spätestens da müsste man doch eigentlich anfangen zu Differenzieren. Polizei zur Unterstützung der Stadion-Security und Polizei auf den Zugangswegen zum Stadion.


    Bei Ersterem könnte ich ja vielleicht sogar noch das ein oder andere Argument für eine Beteiligung sehen, bei Zweiterem fällt mir kein gutes Argument ein. Wie sehen das die Juristen im Forum?

  • Die DFL GmbH ist zuallererst Dienstleister in Vermarktungsfragen und erzielte dabei 15/16 einen Umsatz in Höhe von 85 Mio. Euro, vergleichbar mit Hannover 96 damals. Sie ist 100%-ige Tochter des DFL e.V., dessen Mitglieder die 36 Bundesligisten sind und deren Interessen er vertritt. Zuschauer- und Spieltagseinnahmen: 0 Euro. Wie kommt also das Bundesland Bremen auf die groteske Idee, jem. Anderem als dem Veranstalter Werder eine Rechnung zu schicken? Wie kommt das Gericht heute zu einer derartigen Entscheidung?

    Zur Auswahl des Kostenschuldners führt die Presseerklärung des OVG aus:


    Zitat

    Den Gebührentatbestand des § 4 Abs. 4 BremGebBeitrG hat das Gericht als erfüllt und insbesondere die Klägerin als (Mit-)Veranstalterin des Fußball-Bundesligaspiels angesehen. Diese durfte auch als Gebührenschuldnerin in Anspruch genommen werden, da mehrere Kostenschuldner nach § 13 Abs. 4 BremGebBeitrG als Gesamtschuldner haften. Damit konnte die Beklagte den Gebührenschuldner nach ihrem Ermessen auswählen. Ihre Wahl konnte sie unter dem Blickwinkel der Verwaltungspraktikabilität treffen, sie war auch nicht verpflichtet, die Gründe für ihre Auswahl darzulegen. Schließlich hat das Gericht die Gebührenfestsetzung auch der Höhe nach für rechtmäßig erachtet.

    Die DFL-GmbH als Mitveranstalter anzusehen, scheint mir nach einem Blick in die Satzung zumindest nicht von vorneherein abwegig zu sein:


    Zitat

    § 2
    Gegenstand
    1. Gegenstand des Unternehmens ist die Führung des operativen Geschäfts des "DFL Deutsche Fußballliga e.V.", insbesondere
    1.1 die verantwortliche Leitung des Spielbetriebs der Lizenzligen und die Erfüllung der damit zusammenhängenden Aufgaben
    1.2 die Durchführung der Wettbewerbe des "DFL Deutsche Fußballliga e.V."
    [...]

  • Naja. Die Leitung des sog. Spielbetriebs (z.B. die Spielplangestaltung) ist doch etwas ganz Anderes als die Leitung einer Veranstaltung. Auf der Eintrittskarte steht der Veranstalter und Vertragspartner des Kunden. Letztlich ist die DFL nur ein Dienstleister. Von daher ist die Annahme einer (Mit-)Veranstalterschaft schon grundlegend falsch. Das wäre ja so, als wenn ich erfolgreich SAP verklagen würde, weil meine Telefonrechnung nicht stimmt.

    Einmal editiert, zuletzt von strunz ()

  • Die DFL GmbH trägt durch ihre Tätigkeit dazu bei, die Durchführung des Wettbewerbs Fußball-Bundesliga zu ermöglichen. Insofern ist sie auch Mitveranstalterin jedes einzelnen Spiels und - was Grundlage dafür ist, überhaupt als Kostenschuldnerin herangezogen werden zu können - eine Veranlasserin des Polizeieinsatzes. Dabei ist doch völlig unerheblich, wer dem Spielbesucher gegenüber als Vertragspartner fungiert.

  • Der Wettbewerb Bundesliga wird durch die Spielplangestaltung ermöglicht. Mit der Organisation, Leitung und vollumfänglichen Verantwortung vor Ort hat das aber exakt gar nichts zu tun. Ganz abgesehen davon, dass der veranstaltende Club mit dem Geschehen auf der offenen Straße nichts zu tun hat, schon allein weil er darauf keinerlei Einfluss hat.

  • Was denkst Du wie der BGH entscheidet?

    In dubio pro Staatskasse.

    Tatsächlich ist die Rechtsprechung da ziemlich schmerzbefreit und spricht dem Staat immer wieder Gebühren ab ;) .
    Ich rechne mit einer Aufhebung des Urteils. Es ist offenkundig rechtsfehlerhaft, das ist auch die Meinung vieler Rechtsprofessoren. Man wird spätestens am BVerfG dieses Gesetz in der Luft zerreißen.

  • Gegen die ausufernde Infrastruktur der Überwachung Kommentar von Wolfgang Janisch, sz


    Zitat

    Das Bundesverfassungsgericht tritt beim Autokennzeichen-Abgleich auf die Bremse - und damit auch dort, wo Überwachungstechnologie und Polizeibefugnisse immer weiter um sich greifen.
    ...
    Und so wird es irgendwann den neuen Polizeigesetzen ergehen, die nun in vielen Bundesländern verschärft werden.


    Go, BvG, Go!

  • Da ich gerade hier im Faden bin:


    Plastikschwert...


    Polizeieinsatz gegen geistig eingeschränkten Teenager eskaliert
    Ein Polizeieinsatz bei einer Familie in Hannover erhitzt die Gemüter. Es geht um ein Plastikschwert, das ein geistig eingeschränkter Teenie zeigte und angeblich unverhältnismäßiger Härte der Beamten.


    Daraus die Polizei laut NP

    Zitat


    Die Behörde von Polizeipräsident Volker Kluwe äußert sich nicht zu den Fragen der NP. Nur so viel: Man bestätigt den Einsatz und nehme die Vorwürfe sehr erst. Was sich konkret abgespielt haben soll, habe die Behörde erst aufgrund der Anfrage der NP erfahren. Der Sachverhalt werde nun hinsichtlich der Vorwürfe überprüft. Was Polizeipräsident Volker Kluwe nicht mitteilen lässt: Nach den Schilderungen, die die Familie vorträgt, könnten sich Beamte bei dem Einsatz strafbar gemacht haben. Diesbezüglich wird das Geschehen nun untersucht. Geprüft werden muss auch, ob es dienstrechtliche Vergehen gegeben haben könnte.


    Gibt es da was neues? Find grad nur diesen Artikel

  • Bremen darf die vollen Kosten alleine tragen.


    Von 96 erst gar keiner hingefahren, die Reisekosten hätte man selber tragen müssen, dafür war kein Geld da.

  • Andy "Du bist ein männliches Geschlechtsteil" Grote begrüßt die Gäste aus dem Nordosten heute mit seiner vollen Staatsmacht - an allen großen Straßen in Hamburgs Osten Polizeikontrollen und selbst in der HafenCity wimmelt es von Blaulichtern und Personenkontrollen.


    Es ist einfach so lächerlich - vor allem müssen die Herren mit den Schutzausrüstungen immer die Radwege für solche Aktionen zuparken.

  • Eher hat der Andy nachts seinen Pinsel rausgeholt und das Plakat übergemalt bzw. übermalen lassen. Der Typ ist so untragbar - aber scheinbar muss man das als Innensenator/-minister sein...

  • Zitat

    Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Zur Fehlerkultur in einer modernen Polizei gehört auch, dass entsprechende Fehler erkannt und benannt werden. Nur so kann man es zukünftig besser machen. Darum hatte ich bereits am Tag nach dem Spiel den jetzt ausgewerteten Bericht angefordert. Die Prüfung hat ergeben, dass die Gefahrenprognose und die Maßnahmen der Polizei grundsätzlich zutreffend waren und lediglich der gewählte Rahmen einer Kontrollstelle nicht richtig war. Die konkreten Hinweise des Landespolizeipräsidiums werden jetzt im engen und vertrauensvollen Austausch erörtert. Ich habe in dieser Woche auch mit Vertretern des VfL Wolfsburg und von Werder Bremen gesprochen. Sollten Fans aufgrund der so nicht rechtmäßigen Maßnahme zu Unrecht durchsucht worden sein, entschuldigen wir uns dafür. Das Innenministerium hat großes Interesse daran, dass die Einsätze im Umfeld von Fußballspielen möglichst reibungslos verlaufen und optimiert dazu bereits seit Jahren den Austausch zwischen Fans, Vereinen und Polizei, etwa durch die ‚Stadionallianzen‘. In diesem Rahmen werden sich in der kommenden Woche erneut die niedersächsischen Vereine der oberen Ligen, auch der VfL Wolfsburg, bei einem zweitägigen Treffen in Hannover austauschen.“

    https://www.mi.niedersachsen.d…izeiprasidium-214364.html

  • Zitat

    Die konkreten Hinweise des Landespolizeipräsidiums werden jetzt im engen und vertrauensvollen Austausch erörtert. Ich habe in dieser Woche auch mit Vertretern des VfL Wolfsburg und von Werder Bremen gesprochen. Sollten Fans aufgrund der so nicht rechtmäßigen Maßnahme zu Unrecht durchsucht worden sein, entschuldigen wir uns dafür.

    Ja, wird also vertuscht - wie immer.

  • Post leider neun Minuten zu spät…


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