Polizeieinsätze und Sicherheitskonzepte

  • Das wird sich sicher nicht auf das Maschseefest oder ein Konzert anwenden lassen .... aber vielleicht auf das ein oder andere Dorffest. Der Gesetzgeber wird da schon Kreativ werden ...


    Wieso nicht? Mit ein bisschen Kreativität lässt sich da seitens der Verordnungsschreiber sehr viel umfassen und eben nicht nur Fußballspiele.


    Deswegen ja auch die Kritik in dem von dir verlinkten Artikel. Der zeigt ja eben genau die Gefahren für andere Veranstaltungen auf.

  • Mal in die hohle Hand gesponnen....

    Könnte eine zukünftige Regierung, nehmen wir mal hypothetisch an, sie sei unangemessen rechtsextrem, es so drehen, dass politische Demos als gewinnorientiert eingestuft werden, weil z.B. Getränke oder andere Sachen im Rahmen der Veranstaltung käuflich erworben werden können?

    Und könnte sie dann die Veranstalter in Regress nehmen, was die Kosten für den quasi obligatorischen Polizeieinsatz anbelangt?

  • Seit nunmehr über zehn Jahren will die Freie Hansestadt Bremen eine Gebühr von Veranstaltern einer gewinnorientierten Veranstaltung mit mehr als 5.000 Teilnehmern erheben, wenn "wegen erfahrungsgemäß zu erwartender Gewalthandlungen vor, während oder nach der Veranstaltung am Veranstaltungsort, an den Zugangs- oder Abgangswegen oder sonst im räumlichen Umfeld der Einsatz von zusätzlichen Polizeikräften vorhersehbar erforderlich wird". Der Höhe nach ist die Gebühr "nach dem Mehraufwand zu bemessen, der aufgrund der zusätzlichen Bereitstellung von Polizeikräften entsteht".

    Das wird sich sicher nicht auf das Maschseefest oder ein Konzert anwenden lassen .... aber vielleicht auf das ein oder andere Dorffest. Der Gesetzgeber wird da schon Kreativ werden ...

    Alleine Weihnaschtsmärkte haben spätestens seit Magdeburg jetzt ein wirtschaftlich existenzielles Problem...aber Behrens und Co. nehmen das ja als gesellschaftlichen Kollateralschaden gerne in Kauf...

  • prickelpit96

    Mal aus dem von juk96 verlinkten Artikel zitiert.

    Die Gefahr sehe ich durchaus und dafür braucht es nicht mal eine totalitär angehauchte Regierung.


    Man sage einfach eine Veranstaltung nehme die Polizeikräfte "übermäßig in Anspruch" et voila hat man eine Grundlage für eine Gebühr.

  • Ist doch recht einfach:
    Mit ein paar Bots zu Demos/Widerstand bei Konzerten, Messen, Festen aufrufen - damit hätte die Polizei dann einen begründeten Verdacht und der Veranstalter darf zahlen.

  • Das wird für die Verwaltungsgerichte jedenfalls viel Arbeit geben, wenn dann gegen die Bescheide geklagt wird. Und sich dann gestritten wird ob diese oder jene Maßnahme und Einsatzstunde wirklich notwendig war.

  • Falls es soweit kommen sollte : Dafür sind Gerichte da.

    Ohne diese vielen Ehen hätten z.B. auch die Familiengerichte weniger Arbeit.

  • Die Kombination aus "Polizei definiert den notwendigen Bedarf an Einsatzkräften und -fahrzeugen" mit "Polizei schreibt die Rechnung" (jedenfalls plakativ gesprochen - natürlich wird es da gewisse Gebührenordnungen etc geben müssen) ist in jedem Falle problematisch.

  • Sowas wie ein natürliches Monopol gibt es in anderen Bereichen, mir persönlich sind da Stromnetze nah, auch. Dort wird ein Monopolist durch eine staatliche Regulierungsbehörde streng beaufsichtigt nur das zu bauen/leisten und in Technung zu stellen, was gesellschaftlich sinnvoll ist.


    Konsequent wäre es, auch für sie Polizei eine Regulierungsbehörde zu schaffen, die darüber wacht, dass die Polizei als Monopolist sich nicht selbst überhöhte Rechnungen verschafft. Solange es diese Behörde nicht gibt, werden Gerichte diese Beurteilung treffen müssen.

  • Zunächst zur Anwendbarkeit bei Maschseefest, Weihnachtsmarkt etc.: Gibt es denn dort, ähnlich wie im Fußballfall mit der DFL, ebenfalls einen zentralen, privaten und gewinnorientierten Akteur, der auch tatsächlich einen beträchtlichen Teil der Einnahmen einstreicht? Oder ist es z.B. so, dass die Stadt/Region gegen eine Gebühr einzelne Konzessionen vergibt und gewinnorientierte private Akteure letztlich nur die einzelnen Standbetreiber sind? Könnte ohne zentralen Betreiber die Veranstaltung überhaupt als einheitliche Massenveranstaltung gewertet werden?


    Ich finde die Idee, die DFL an den Sicherheitskosten zu beteiligen, im Ergebnis durchaus überzeugend. Bedenken habe ich aber, ob dies nicht vielleicht ein rabiates Vorgehen der Polizei begünstigt, um zumindest scheinbar die Gefahrenprognose zu bestätigen. Und womöglich noch unkritischer als ohnehin schon der Devise gefolgt wird, mehr Polizei = mehr Sicherheit, egal, ob dies tatsächlich so ist.


    Bemerkenswert finde ich, dass das BVerfG der Austragung von Fußballspielen ausdrücklich ein hohes Gemeinwohlinteresse beimisst:


    Zitat

    So besteht etwa ein hohes Gemeinwohlinteresse an der Durchführung bestimmter, von § 4 Abs. 4 BremGebBeitrG erfasster Veranstaltungen, insbesondere von Fußballspielen. Das Gemeinwohlinteresse kann von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben (vgl. BVerfGE 148, 267 <283 f. Rn. 41 f.>) bis zu der teilweise erheblichen Integrationsleistung des Fußballs reichen.


    Und wer immer schon wissen wollte, was das Wesen des von der DFL organisierten Fußballs letztlich ist, wird auch fündig:


    Zitat

    Die Veranstaltung ist von einem – gesellschaftlich akzeptierten – Wettkampfcharakter mit zwei gegnerischen Lagern – Heim- und Gastmannschaft – geprägt. Der Wettkampf ist eingebunden in eine Liga, die die konkrete Veranstaltung in einen größeren Zusammenhang stellt und den Wettkampfcharakter noch erhöht.

    Zitat

    Die Veranstalterinnen und Veranstalter führen keine isolierte Veranstaltung durch; diese ist vielmehr in eine Vielzahl von weiteren, über das Jahr verteilten Veranstaltungen eingebettet, deren Ergebnisse regelgeleitet zu einer Rangfolge in einer Tabelle führen.

  • Bei den von dir genannten Veranstaltungen gibt es jeweils einen zentralen Veranstalter (mal Firmen oder die Stadt), der die Standflächen dann untervermietet. Anders könnte man es mMn auch nicht organisieren.

    Gleiches gilt auch für Messen, oder z.B. den Kirchentag nächstes Jahr (da könnte man über die Gewinnabsicht streiten).