Verfahren rund um Hannover 96 (Ehrenrat, Gericht etc.)

  • Das kann er sich ja auch gar nicht aussuchen, er kann nicht aktiv den EuGH anrufen, dort würde ein deutsches Gericht ggf. für eine Vorabentscheidung vorlegen. Es ist übrigens auch längst nicht ausgemacht, dass 50+1 dort fallen würde. Als er damals damit kokettiert hat, war der EuGH auf einem ziemlich radikalen Kurs, was alle Arten von Beschränkungen angeht, heute ist er moderater. Das könnte so oder andersrum ausgehen.


    Ich teile deine Meinung nicht ganz was die Marschrichtung EUGH angeht. Denke aber es ist für ALLE besser es gar nicht drauf ankommen zu lassen.

    Was konkret teiltst Du nicht? tM hat doxh keine Meinung geäußert.
    Und wArum ist es für "alle" besser?

  • Was sollen solche Fragen, Oststadt?
    Nimm doch die Gegebenheiten einfach mal hin. Sagt Dir der Begriff "Naturgesetz" echt gar nichts?

  • Es scheitert an der Klagebefugnis. Oh man ...
    Ein Urteil in der Sache fehlt immer noch oder aber die Mitgliederversammlung wird aktiv.

  • Nach erstem Lesen kann ich aber ehrlich gesagt auch nicht der Einschätzung Nestlers folgen, der sich durch die Aussage darin bestätigt fühlt, dass das 100-Millionen-Euro-Gutachten vom Gericht bestätigt wurde und somit von den Gremien auch entsprechend akzeptiert werden müsse und nun zu handeln sei. Sie schreiben ja, wenn dieses Missverhältnis bestünde, was man jedoch selbst nicht beurteilen kann...


    Ich würde mir da also noch keine zu große Hoffnung machen wollen.

    Einmal editiert, zuletzt von Chaos Queen ()

  • Sie sagen, ja, dass sie nicht beurteilen können, da sie keine Wirtschaftsprüfer seien. Das Gutachten ist aber von Baker Tilly, einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Und nach der Aussage des Gerichts, müssen die es ja nun beurteilen können.

  • Wichtig ist jetzt eine a.o. MV um Kind abzusetzen und Schadensersatzansprüche anzumelden.

    Einmal editiert, zuletzt von Nebensache ()

  • 10 Mio, nicht 100 Mio.
    Das Gericht sagt, es (also die Richter) können nicht den Wert beurteilen, weil das Aufgabe der Wirtschaftsprüfer sei und widerspricht damit dem Landgericht. Letzteres hatt BT nicht glauben wollen. Als Jurist ist man aber nicht "Alleskönner" und muss sich auf Sachverständige verlassen, was in der Praxis jeden Tag x-fach vor kommt.

  • Ja aber das Gutachten haben sie ja nun einmal vorliegen. Dann könnten sie doch auch sagen, dass das Gutachten gilt, da es dieses gibt und von einer renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft stammt. Stattdessen lassen sie es ja meiner Meinung nach offensichtlich offen. Also für mich klingt das einfach nicht danach, was uns der Text Glauben machen möchte. Aber es wäre natürlich schön, wenn ich mich da irren würde.

  • Da würde ich nicht zu viel hineinlesen, das hat bei Juristen Prinzip. Wenn ein Gericht irgendeinen formalen Entscheidungsgrund findet, lässt es die von allen Beobachtern sehnsüchtig erwartete Sachentscheidung halt ausfallen.

  • Aha. Also angenommen, es wird ein Antrag auf einer MV gestellt, dass ein Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt werden soll, dann geht das? :grübel: Wenn ein Aufsichtsrat also seiner Aufsicht genügt, darf er das aber nicht vor Gericht tun, sondern muss erst die MV befragen?

  • Ich denke, es ist genug der Freude und Zeit für eine nüchterne Analyse des OLG-Urteils.


    Wie ist dieses Urteil nun einzuordnen und was folgt daraus?


    Die einzig verbindliche Aussage, welche man zum aktuellen Zeitpunkt treffen kann ist, dass das OLG nach Mitteilung von Pro Verein die Klagesabweisung des LG Hannover leider bestätigt hat. Alles Folgende basiert auf noch unsicherer Interpretation, da leider nicht die gesamte Urteilsbegründung der Kammer, sondern nur einige wenige Auszüge aus dem Text heraus zitiert worden sind.


    Um also eine Gesamtbeurteilung der Abweisungsgründe vornehmen zu können, müssen wir leider noch bis zur Veröffentlichung der OLG-Entscheidung warten. Sofern die zitierten Auszüge jedoch den gesamten Kontext hinreichend wiederspiegeln sollten, so berechtigt dies zumindest zu der Hoffnung, dass noch nicht alles verloren ist. Ein Funken Hoffnung, mehr leider nicht. Denn Faktum bleibt nun mal, dass auch das OLG sich nicht in der Lage sah, die Klageabweisung des LG Hannover zu revidieren. Interessant ist allerdings, dass die Einschätzungen der Berufungskammer offenbar in durchaus signifikanten Punkten von den Bewertungen der Vorinstanz abzuweichen scheinen.


    So scheint das OLG zumindest dem Verein an sich ein Klagerecht zuzusprechen, was für die Zulassung eine eventuell später möglichen Schadensersatzklage von Seiten des Vereins von hoher Bedeutung wäre. Zudem schließt das OLG nicht aus, dass es tatsächlich einen wie auch immer gearteten Marktpreis für die Management-Anteile geben könnte, was im Rahmen eines späteren Hauptverfahrens (sofern der Verein also eine solche Klage einreichen würde) geklärt werden müsste.


    So schön das auf den ersten Blick klingen mag, muss man jedoch manchem User hier leider Wasser in den Wein schütten. Wer hier sinngemäß argumentiert, dass eine solche Klage doch praktisch schon gewonnen sei, weil doch bereits ein Wertgutachten einer namhaften Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorliegt, welches belegt, dass der Wert der Geschäftsanteile 10 Mio. oder mehr wert ist, versteht leider nicht, wie ein solches zivilrechtliches Klageverfahren funktioniert. In einem solchen hypothetischen Prozess wird der (dann abgewählte) Vorstand das Gericht mit eigenen Wertgutachten ebenso angesehener WP-Gesellschaften bombardieren, in denen dann jeweils ausführlich begründet sein wird, warum die Anteile eben nicht mehr wert sein können als ihr Buchwert. Und was macht ein Gericht, wenn ihm von beiden Seiten jeweils Privatgutachten mit unterschiedlichen Bewertungen vorgelegt werden? Ganz einfach: Es bestellt einen unabhängiges Gutachten bei einer neutralen WP-Gesellschaft. Und ob dieser dann vom Gericht bestellte Gutachter dann der Linie von Baker Tilly folgt, daran sind leider gewisse Zweifel angebracht.


    Fazit: So gut, wie es auf den ersten Blick scheint, ist die Situation leider nicht, aber für einen Funken Hoffnung reicht es allemal.

    6 Mal editiert, zuletzt von Winsley555 ()

  • Aha. Also angenommen, es wird ein Antrag auf einer MV gestellt, dass ein Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt werden soll, dann geht das? :grübel: Wenn ein Aufsichtsrat also seiner Aufsicht genügt, darf er das aber nicht vor Gericht tun, sondern muss erst die MV befragen?


    Ich würde sagen, so einfach ist es nicht, denn es fehlt ja derjenige, der im Aussenverhältnis den Verein in einem Klagverfahren vertreten kann. Der Satz müsste also eher lauten, dass der NEUE Vorstand gegen den ALTEN Vorstand vorzugehen hat, wenn eine Mitgliederversammlung das beschliesst.


    Und bei der komplizierten Situation bei Hannover 96 e.V. würde ich sagen, der Weg müsste folgendermassen sein (also so ganz grob ein bisschen "aus der Hüfte"):


    1a. Abwahl des Aufsichtsrates durch die Mitgliederversammlung (wobei noch zu prüfen wäre, ob dies "ausserhalb der Reihe" geht)
    1b. Auftrag der Mitgliederversammlung an den Vorstand Schadensersatz, Unterlassung usw. usw.
    2. Wahl eines neuen Aufsichtsrates
    3. Durch die Abwahl des AR verliert auch der Vorstand sein Funktion... alternativ: Abberufung des Vorstandes durch den neuen Aufsichtsrat
    4. Benennung eines neuen Vorstandes durch den Aufsichtsrat


    Und ich denke, jeden einzelnen Schritt kann man durch die juristischen Instanzen prügeln...


    @RicklingerKurve
    Ich fand die vollumfängliche Analyse aufgrund einer rudimentären Presseerklärung auch recht speziell.

    Einmal editiert, zuletzt von stscherer ()

  • Wenn ich dich in meinem täglichen Umfeld hätte,Winsley555,würde ich definitiv unter schweren Depressionen leiden


    Ich bedauere, wenn mein Post Dir die gute Laune verdorben hat, aber die bisher bekannten Fakten kann man schwer anders interpretieren, wenn man weiß, wie solche Prozesse ablaufen.


    Für laute "Viktoria"-Rufe lässt dieses OLG-Urteil daher leider keinen Raum.


    @RicklingerKurve
    Ich fand die vollumfängliche Analyse aufgrund einer rudimentären Presseerklärung auch recht speziell.

    Das unser Freund stscherer meine Interpretation allerdings "speziell" findet, erstaunt dann doch schon.


    Als Anwalt und Notar sollte er eigentlich einen vergleichbar nüchternen Blick auf die Sache haben.


    Sollte ich mit meiner vorläufigen Interpretation des Urteils (offizielle Pressemitteilung des OLG Celle ist im Übrigen bereits verfügbar) aus seiner Sicht falsch liegen, so würde ich doch gern von ihm hören, welche Punkte er anders beurteilt.

    2 Mal editiert, zuletzt von Winsley555 ()

    • Offizieller Beitrag

    Bin mir nur aus der Lameng nicht sicher, ob man einen neu geschaffenen Vertreter direkt wählen kann, bevor die Satzungsänderung eingetragen ist.


    Das geht. Wie heißt es so schön: Eigentlich ja nicht, weil die Eintragung der Satzungsänderung konstitutiv ist. Aber da das im Zusammenhang steht, geht das. Wirksamkeit der Wahl hängt dann davon ab, ob die Satzungsänderung auch eingetragen wird.

  • Ich frage noch einmal ganz blöd zu folgender Textstelle aus dem Kickerartikel:

    Zitat

    Wie die Hannoveraner in einer Pressemeldung verkündeten, lehnte es der Senat zudem ab, eine Rücknahme des bei der DFL gestellten Antrags auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der sogenannten 50+1-Regel zu verfügen.


    Das hat jetzt aber nichts mit der eventuellen unrechtmäßigen Doppelfunktion von Christoph Schickhardt zu tun, oder? Das ist noch eine andere Baustelle, die aktuell nicht behandelt wird?

  • (...)Sollte ich mit meiner vorläufigen Interpretation des Urteils (offizielle Pressemitteilung des OLG Celle ist im Übrigen bereits verfügbar) aus seiner Sicht falsch liegen, so würde ich doch gern von ihm hören, welche Punkte er anders beurteilt.


    Von "Alles doof" zu "Alles gut" war es eben ein sehr schneller Schritt.


    Wie schon beschrieben, sehe ich erhebliche Probleme, jetzt aktiv und gestalterisch tätig zu werden und eventuelle juristische Geplänkel bei der Entfernung des bisherigen AR und Vorstandes und der Installation eines neuen AR und Vorstandes zu erledigen. Dementsprechend sehe ich das Risiko, dass bis zur Neuorganisation "die Messe gelesen" ist - und über den Weg des Schadensersatz oder gar der Restitution (ganz schwierig!) zu gehen, braucht es Menschen mit sehr viel Erfahrung, sehr viel Zeit und sehr viel Herzblut an den richtigen Stellen.


    Nicht umsonst dürfte ProVerein den Weg zunächst und sehr intensiv über die Gerichte gewählt haben... aber jetzt wird es eben, um mit einem meiner Lieblings-Filmhelden, dem Herr KaLeu zu sprechen: "Jetzt wird's psychologisch, meine Herrn!"

    Einmal editiert, zuletzt von stscherer ()