Wer käme nach Martin Kind?

  • Sollte Kind sich wirklich zurückziehen (oder gehen müssen), werden viele Leute in Verein und Anhängerschaft die Schuld nicht bei ihm sehen, sondern bei denjenigen, die den ganzen Dreck aufgewühlt haben.

    Mit einem solchen Ergebnis könnte ich persönlich wunderbar leben.


    Ist für mich auch kein Grund, Kind gewähren zu lassen. Es ging mir nur darum, daß man sich darauf einstellen muß, im Fall des vorzeitigen Abdankens noch lange Zeit der Sündenbock zu sein.


    Martin Kind hat wohl noch nicht den heiligen Gral gefunden und ist unsterblich geworden, die Nachfolgerfrage hätte sich doch eh mittelfristig gestellt.


    Ja, aber der würde seinen Nachfolger doch bestimmt ordentlich einweisen und ihm den einen oder anderen Kniff zeigen. Das könnte man natürlich nicht erwarten, wenn er sich jetzt ganz plötzlich zurückzöge. ;)

  • Ich würde mir ja erhoffen, dass es eine personelle Trennung zwischen Vereinsvorsitz und KgaA/S&S zu Stande kommt. Das wird ja wahrscheinlich so oder so passieren, egal ob 50+1 hält oder nicht (sollte Kind seine Anteile wie jetzt durchklang verkaufen oder er den Verein nicht mehr für seine Machenschaften benötigen). Wenn er verkauft, an wen und wie steht der dann wieder dem Verein gegenüber oder macht der auch nur weiter wie Kind bisher (unter Wahrung der 50+1-Regel aber mit kapitalmäßig vollausgelagertem Fußball)?
    Allerdings halte ich auch noch ein zweites Szenario für vorstellbar: 50+1 hält, aber Kind behält ebenso seine Anteile. Dann ist auch die Frage, wer vertritt den Verein und wie verhält sich Kind innerhalb der KgaA/S&S? Bleibt er Geschäftsführer? Gibt er den Posten an einen seiner Getreuen ab? An wen dann? Oder hält er einfach die Füße still und lässt andere ohne seine Einmischung walten? Letzteres doch wohl kaum! Das würde jedenfalls nicht zu ihm passen.


    Alles sehr heikel und vage...

  • 20Jahre an der Macht und immer noch keine Strukturen geschafft, die personenunabhängig funktionieren.
    Vielleicht ist 96 ja immer noch ein Scheissverein Herr Kind?

  • Oder "geschafft", wenn man sagen will: Du Depp hast es nicht gebacken bekommen?
    (Mir ist schon klar, was Du meinst Sasa, das ist jetzt um mehrere meiner verwirrten Hirnwendungen herum gedacht.)

  • Klar geht "geschafft" theoretisch auch. Aber da hier wohl "geschaffen" gemeint ist, wollte ich vermeiden, dass am Ende was falsches auf einem eventuellen Spruchband steht.

  • In Ergänzung zu meinem Beitrag heute Nachmittag:


    Was wäre denn eine möglich Neuordnung, wenn Kind die Übernahme tatsächlich aufgeben sollte und seine Anteile abgeben wollte? Wie gesagt könnten die anderen Gesellschafter Anteile übernehmen oder es kommt von irgendwo her ein Investor. Beides kann nicht wirklich im Interesse des e.V. sein.


    Es gibt aber vielleicht auch noch eine Möglichkeit, die sowohl den e.V. als auch Kind am Ende gewinnen und bzw. das Gesicht wahren lässt. Zuallererst müssen die Markenrechte zum Ursprungspreis an den e.V. zurück geführt werden. Die Finanzierung dafür dürfte aufgrund des Gegenwertes machbar sein. Mit der dann fälligen jährlichen Lizenzgebühr für die Nutzung der Rechte durch KgaA/S&S (Höhe ähnlich wie bei Frankfurt im mittleren einstelligen Millionenbereich erwartbar) ließe sich dann mit Kind und den anderen Gesellschaftern ein Rückkaufsvertrag für die KgaA/S&S-Anteile an den Verein schließen, der Schrittweise umgesetzt wird. Dabei kann dann auch das Engagement Kinds bis heute berücksichtigt werden, sodass er am Ende auch eine angemessene Rendite erhält. Damit könnte er letztlich vielleicht leben. Und der e.V. ist wieder Herr über sich selbst und den Fußball bei 96.


    Klingt fast schon nach einer Win-Win-Situation...

  • Du meinst so nen Gesellschaftsvertrag...? :grübel:


    Irgendwas war da... egal. Komme nicht drauf. :trösten:


    Jedenfalls kann ich mir nicht vorstellen, dass diese Lösung tatsächlich umsetzbar ist, bei der erwartbaren finanziellen Lage des Vereins (Stichwort Stammestraße). Das wird leider nicht funktionieren. ;)


    Und ganz ehrlich: Kind muss weg. Keine Verhandlungen mehr mit Martin Kind in seiner Funktions als Vorstandsvorsitzender des Hannoverschen Sportvereins von 1896. Wenn das Konstrukt S&S überleben will, muss Martin Kind diesen Posten räumen. Das ist meine persönlich Meinung.
    Erst dann sind wir auf Augenhöhe und können mal Quatschen. In Ruhe. Er hat dann noch seine Rendite und vielleicht findet sich ja in einer demokratischen Abstimmung mit öffentlicher Zählung der Stimmen ja ein potentieller Nachfolger als Vorsitzender des e.V., der als Mediator fungieren kann, um die Übergangszeit möglichst erfahren zu leiten. Könnte dann wirklich runter gehen, gut möglich, aber dann sind wir wenigstens vorbereitet. Solange bleibt es für meinen Teil ruhig im Stadion. Ich werde auch nicht mehr hingehen. Aber wir bohren halt weiter halt nach. Scheint ja zu funktionieren :lookaround:

  • Na die Vorzeichen wären dann ja aber andere als jetzt mit dem Grundlagenvertrag, wenn Kind nicht mehr GröPaZ und Sonnengott spielen will. Lässt sich darüber hinaus die DFL auch nicht auf die Übernahme ein - dafür liegen ja ein paar gute Gründe bereits vor - kann Kind nicht mehr viel ausrichten aus seiner Sicht als Investor. Mehr wie den Status Quo könnte er nicht bekommen außer die letzten Anteile an der S&S. Was hat er davon, wenn der e.V. bei der KgaA den Geschäftsführer selbst bestimmen kann? Das widerspricht der Kind'schen Weltsicht. Also verkaufen. An wen? Siehe oben. Es wäre immerhin eine Möglichkeit, eine, die vielen gefallen würde.


    Ich denke schon, dass sowas umsetzbar wäre. Trotz der Stammestraße. Eben wegen der Markenrechte. Die sind natürlich der Schlüssel.


    Edit auf dein Edit: Genau das schrieb ich ja auch. Kind muss aus dem e.V. raus aus seinem Posten. Dann sind Verhandlungen möglich.

    Einmal editiert, zuletzt von C96Brand ()

  • Dann bin ich total bei dir. Aber nur über Kinds Rücktritt. Wie sehen das die Justiz, Politik und Wirtschaftsexperten?
    Ich würde eine solche Forderungsliste jedenfalls unterschreiben.

  • Bevor hier der eine oder andere übermütig wird, ist es wohl an der Zeit, ein wenig Wasser in den Wein zu schütten.


    Nachdem es in den ersten Runden der Auseinandersetzung zunächst glänzend für unseren hochverehrten Präsidenten lief, zum Teil auch selbstverschuldet durch strategische Fehler bzw. höchst unglückliche personelle Fehlgriffe der Opposition (Stichwort Ehrenratswahlempfehlungen), musste Martin Kind nunmehr doch recht unvermittelt in schneller Folge einige Wirkungstreffer hinnehmen und das zu einer Zeit, wo er den Kampf mit der Opposition bereits schon als gewonnen betrachtet hatte, was in einer solchen Situation besonders weh tut.


    Und ja, er ist sichtlich angeknockt, jedoch noch lange nicht am Boden. Die neue Nestler-Klage könnte ihm und seinen Übernahmeplänen ernsthaft gefährlich werden, sofern das Baker Tilly Gutachten tatsächlich mit einer wirklich überzeugenden Begründung bzw. kalkulatorischen Berechnungsformel für deren Einwertung des Geschäftsanteilswertes aufwarten kann. Aber selbst dann ist noch nicht gesagt, dass er den Prozess auch wirklich verlieren wird. Er wird mit Gegengutachten kommen, die allesamt langseitige Begründungen dafür liefern werden, warum eine Komplementärgesellschaft ohne jedes Vermögen und laufenden Ertrag nicht mehr Wert sein kann als ihr eingezahltes Stammkapital.


    Was ihm hierbei hilft, ist der Umstand, dass wir es hier faktisch mit juristischem Neuland zu tun haben, da es einen solchen Fall wohl noch nicht gegeben hat. Normalerweise werden Komplementärfirmen immer gemeinsam mit den Kommanditanteilen veräußert. Seine Argumentation, dass dabei üblicherweise nur die ertragsbezogenen Geschäftsanteile den Kaufwert bestimmen, ist dabei nicht völlig von der Hand zu weisen.


    Fazit: Es bleibt äußerst spannend, wie der Prozess ausgeht, aber entschieden ist hier leider noch gar nichts. Also ruhig Blut und erst einmal abwarten. Eine gewisse nüchterne Gelassenheit zu zeigen, wäre hier sicherlich von Vorteil.

    5 Mal editiert, zuletzt von Winsley555 ()

  • Normalerweise werden Komplementärfirmen immer gemeinsam mit den Kommanditanteilen veräußert. Seine Argumentation, dass dabei üblicherweise nur die ertragsbezogenen Geschäftsanteile den Kaufwert bestimmen, ist dabei nicht völlig von der Hand zu weisen.


    Mit diesem Argument wären dann aber die Kommanditanteile (15% für 3,5 Mio) wohl extrem unterbewertet gewesen. Zumindest dann, wenn für die Geschäftspartner absehbar war, dass die Anteile durch einen späteren, zeitnahen Zukauf der Komplementärfirma defecto nicht stimmrechtlos sind bzw. bleiben.


    Sofern das alles nicht absehbar und mit höchster Unsicherheit belegt gewesen sein soll, ist ein entsprechender Risikoabschlag auf die Kommanditanteile natürlich denkbar und die 3,5 Mio sind vielleicht angemessen. In diesem Fall müsste der damalige Abchlag jetzt aber beim Zukauf der stimmrechtgebenden Komplementäranteile aufgeschlagen und wieder eingepreist werden. Und so dürfte wohl auch die Argumentationslinie im Gutachten verlaufen...

  • Aber selbst dann ist noch nicht gesagt, dass er den Prozess auch wirklich verlieren wird. Er wird mit Gegengutachten kommen, die allesamt langseitige Begründungen dafür liefern werden, warum eine Komplementärgesellschaft ohne jedes Vermögen und laufenden Ertrag nicht mehr Wert sein kann als ihr eingezahltes Stammkapital.


    Dies ist doch der Grund, wieso man sich eben so ernsthafte Gedanken machen sollte über die Fragen:


    1. Was will ich inhaltlich und personell auf der nächsten JHV erreichen?
    2. Wie sehen überhaupt die personellen Alternativen zunächst für den Aufsichtsrat, sodann aber auch für den Vorstand aus - schliesslich ist die Entscheidung für einen AR auch davon abhängig, welchen Vorstand er dann bestimmen will?
    3. Wie sieht bei einem positiven Ausgang der JHV die weitere Planung FÜR DEN VEREIN aus?


    All dies sind die Fragen, mit denen ich konfrontiert werde, wenn es darum geht, ob Menschen noch stimmberechtigte Mitglieder werden wollen bzw. warum sie ihre Mitgliedschaft nicht kündigen sollen. Und nach meiner Einschätzung muss man diese Fragen auch sehr kurzfristig beantworten, denn es ist von einer ordentlichen JHV im März auszugehen - und dann kann man ja rechnen, wann man spätestens Mitglied sein muss...


    Im übrigen sollte man schon jetzt mit einer sehr kurzfristigen ausserordentlichen Mitgliederversammlung rechnen für den Fall eines Erfolges des neuen Antrags von Herrn Nestler; ich sehe dann moralisch, aber auch taktisch keinen anderen Weg als einen sofortigen Rücktritt des Vorstands, was wohl auch einen umgehenden Rückzug von drei Aufsichtsratsmitgliedern zur Folge haben würde. Für MK ist das sicherlich keine moralische Frage (Moral muss man ja erst mal empfinden), sondern eine taktische: maximale öffentliche Aufmerksamkeit und maximale Verwirrung im Verein bei minimaler Gefahr für sich selbst, da er ja weiterhin im Konstrukt alle Fäden in der Hand behält.

  • Die überall zitierte Kernaussagen zum Baker Tilly Gutachten ist doch der Vorwurf der „Sittenwidrigkeit“.
    Dafür braucht es m.e. nicht unbedingt den rechnerischen Nachweis oder eine „richtige Berechnungsformel“, sondern eine nachvollziehbare Begründung.
    Mein simpler Gedanke dazu ist folgender:
    Ein Unternehmenswert ändert sich nicht dadurch, dass ich ein Unternehmen in eine Kommanditgesellschaft wandle.
    Der Wert des Unternehmens ist die Summe aus Kommanditanteilen und Komplementär.
    Wenn einzelne Kommanditanteile veräußert werden, wird man bei der Bewertung dieser immer zu berücksichtigen haben, dass es sich um Einlagen handelt und man die Geschäftsführung nicht bestimmen darf. Dies führt grundsätzlich zu einer niedrigeren Bewertung als der prozentuale Anteil am Unternehmenswert darstellt.
    Mittlerweile sind in mehreren Schritten die Kommanditanteile alle weg und nun soll der Komplementäranteil veräußert und bewertet werden.
    Meine Berechnungsformel hierzu:


    Unternehmenswert minus gezahlte Kommanditanteile(aufgezinst) gleich Wert Komplementäranteil.


    Je weniger für die Kommanditanteile gezahlt wurden, je teurer wird der Komplementärwert.
    Übrigens sagt selbst Kind zum ihm bisher nicht bekannten Baker und Tilly Gutachten, dass man den Wert nicht separat sehen kann, sondern das Ganze im Auge haben muss, oder so ähnlich. Diese Aussage steht doch schon im Widerspruch zur Nennwertbewertung.


    Bitte entschuldigt meine laienhaften Überlegungen, aber sie mussten raus!