2 Rücktritte reichen aber nicht für eine Neuwahl
Setzen aber die anderen drei unter Druck. Die mangelnde Entlastung durch die JHV und das Eingeständnis, in den entscheidenen Fragen nicht informiert und in der Aufsichtspflicht gehindert zu werden, sollte als Begründung für einen sofortigen Rücktritt ausreichen.
Da im nächsten Jahr reguläre AR Wahlen anstehen, scheut man ja auch vielleicht eine vorgezogene AR Wahl.