• Auch die KGaA muss eine Beschwer haben - und diese Beschwer hat MLK ja gerade beseitigt. Das war ja gerade der Witz des bisherigen Verfahrens...


    Es gibt nun eimal keine Popularklagen nach dem Motto: "Das wollte ich schon immer mal wissen!"

  • Liegt die nicht auf der Hand? Die fehlende "gestalterische Freiheit" für engagierte Investoren und die daraus folgende mangelnde Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Bereich...?


    Ich bezweifle auch, dass sich bei einem allgemeinen Wegfall von 50+1, für 96 auch nur irgendetwas im nationalen Wettbewerb faktisch verbessern wird.


    Ich fürchte nur, dass der Trotzkopf das Thema trotzdem angehen und damit ggf. einen Pyrrhussieg erringen wird.

  • Du hast völlig recht. Natürlich muss sie eine Beschwer haben und die hat sie ja auch: Wenn die Inhaber einer Kapitalgesellschaft über deren Geschäftsführung nicht frei entscheiden können, sondern dieses elemtare Bestimmungsrecht aufgrund der Statuten eines marktbeherrschenden Monopolanbieters an eine dritte Instanz abtreten müssen, dann handelt es sich ganz ohne Zweifel um eine wettbewerbsbeschränkende Regel, welche als Beschwerdegrund völlig ausreichen dürfte.


    Die Wettbewerbskommisarin hat in dem durchaus vergleichbaren ISU-Beschwerdefall den beiden holländischen Beschwerdeführern komplett recht gegeben und entschieden, dass die Internationale Eislaufunion (ISU) die wettbewerbsbeschränkenden Regeln aus ihren Statuten streichen musste.


    Die entscheidende Frage ist aber ein ganz andere: Was würde es MK und seinen Partnern denn wirklich bringen, wenn sie die 50+1 Regel komplett zu Fall bringen würden und damit alle Profiklubs in Deutschland von deren Auflagen befreit wären? Im Grunde genommen wäre dies kein Erfolg, sondern eher ein Schuss ins eigene Knie. Deshalb glaube ich schlicht nicht, dass er diesen Weg gehen wird.

    Einmal editiert, zuletzt von Winsley555 ()

  • Kann man das nicht vereinfacht so sehen:

    Eine Klage ist doch nur zulässig, wenn es einen Kaufinteressenten UND einen Verkaufinteressenten gibt und der Deal an der 50+1 Regel scheitert.

    Wenn es nun aber keinen Verkaufinteressenten gibt......... ja was will man da klagen? Warum sollte so eine Klage zugelassen werden?

  • Winsley555

    Das kommt doch darauf an was man vor hat. Dass Kind hier irgendwas investiert ist doch mittlerweile auszuschließen. Das hätte er die ganze Zeit gekonnt ohne dass jemand anderes als er selbst über sein Kapital bestimmt hätte.


    Wenn man den ganzen Summs aber verkaufen will muss die Möglichkeit dazu überhaupt erst gegeben sein, also Wegfall der 50+1-Regelung. Ob nur für 96 oder für alle ist da relativ egal. So viele Clubs gibt es dann doch nicht die sich kaufen lassen wollen. Und selbst im Höchstfall wären es maximal 26 andere “Angebote“ für den Solventen Oligarchen oder Staatsfond (die ersten beiden Ligen betrachtet).

    Deshalb musste man doch auch vor 3 Jahren unbedingt aufsteigen. Anteile mit einer 1.Ligalizenz dürften mehr wert sein als die eines Zweitligisten.

  • Noch einmal: nach der Rücknahme des Antrages und dem damit verbundenen Wegfall des Notarvertrages gibt es schlicht keine konkrete Beschwer mehr.


    Allein die theoretische Möglichkeit, dass ein recht gefährdet sein könnte, reicht nach meiner Einschätzung nicht, um zu klagen. Und einen konkreten Fall bekommt MLK mit dem derzeitigen Vorstand des Vereins schlicht nicht hin.

  • Kann man das nicht vereinfacht so sehen:

    Eine Klage ist doch nur zulässig, wenn es einen Kaufinteressenten UND einen Verkaufinteressenten gibt und der Deal an der 50+1 Regel scheitert.

    Wenn es nun aber keinen Verkaufinteressenten gibt......... ja was will man da klagen? Warum sollte so eine Klage zugelassen werden?

    Da liegt ein Missverständnis vor. Es geht bei einer derartigen Kartellverfahren nicht um eine Schadensersatzklage, sondern um die Beschwerde gegen bestehende wertbewerbsbeschränkende Regeln eines marktbeherrschenden Monopolisten, denen ein Marktteilnehmer zwangsweise unterworfen ist und die ihn in seiner freien Entfaltung einschränken.

  • Kind geht offenbar davon aus, dass Wettbewerbsrecht jedes andere Recht - hier: Vereinsrecht - schlägt. Sollte dem so sein, wären alle anderen Gesetze obsolet oder allenfalls noch nachgeordnet. Arbeitsrecht sowie Sozial- und Umweltgesetzgebung spielten nur dann eine Rolle, wenn es dem individuellen Gewinnstreben nicht entgegen steht. Gab es nicht eine Klage US-amerikanischer Investoren vor dem EUGH, welche ihre Spekationsverluste mit dem Argument Grundrecht (auf Gewinn) ersetzt haben wollten? Zumindest das ist damals noch abgelehnt worden.


    Edit: An der Pressemitteilung des Konstrukt ist mir noch aufgefallen, dass dort davon die Rede ist, dass der Antrag von "dem Wirtschaftsunternehmen Profifußball von Hannover 96" und Martin Kind gestellt und zurück gezogen wurde. Mal abgesehen von der Frage wieso daran der 50+1 Erfüller (Verein) nicht mitwirken muss: Was für EIN Unternehmen soll das denn sein?

    2 Mal editiert, zuletzt von Giftzwerg ()

  • Für mich stellt sich die Frage:


    Ist mit der Antragsrücknahme die aufschiebende Bedingung hinsichtlich der Übertragung der Management-GmbH endgültig durch, sodass der Kaufvertrag endgültig unwirksam ist - oder würde auch ein allgemeiner Fall der 50+1-Regel den Vertrag noch wirksam machen können?


    Wenn der Vertrag endgültig unwirksam ist, dann gilt doch m.E. Folgendes: Unabhängig davon, ob Martin Kind die 50+1-Regel als solche noch zu Fall bringen kann, ist 50+1 bei 96 durch die Management-GmbH sichergestellt. Das heißt, wenn 50+1 insgesamt fiele, bliebe es in Hannover trotz der Anteilsverteilung allein durch die Management-GmbH und ihre Stellung bestehen - oder nicht?

  • Wenn ich mich recht erinnere, beinhaltet der Kaufvertrag die aufschiebende Bedingung der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung.

    Der Fall ist demnach durch.

  • hast


    Kind geht offenbar davon aus, dass Wettbewerbsrecht jedes andere Recht - hier: Vereinsrecht - schlägt. Sollte dem so sein, wären alle anderen Gesetze obsolet oder allenfalls noch nachgeordnet. Arbeitsrecht sowie Sozial- und Umweltgesetzgebung spielten nur dann eine Rolle, wenn es dem individuellen Gewinnstreben nicht entgegen steht. Gab es nicht eine Klage US-amerikanischer Investoren vor dem EUGH, welche ihre Spekationsverluste mit dem Argument Grundrecht (auf Gewinn) ersetzt haben wollten? Zumindest das ist damals noch abgelehnt worden.


    Edit: An der Pressemitteilung des Konstrukt ist mir noch aufgefallen, dass dort davon die Rede ist, dass der Antrag von "dem Wirtschaftsunternehmen Profifußball von Hannover 96" und Martin Kind gestellt und zurück gezogen wurde. Mal abgesehen von der Frage wieso daran der 50+1 Erfüller (Verein) nicht mitwirken muss: Was für EIN Unternehmen soll das denn sein?

    Du unterliegt hier einem Missverständnis. Wir bewegen uns hier gar nicht im Vereinsrecht, sondern ausschließlich auf der Ebene des Unternehmensrechts. Mit dem Vereinsrecht hat die KGaA und ihre Eigentümerin, die S&S nichts am Hut und das wäre selbst dann der Fall, wenn der Stammverein selbst noch eine Kapitalbeteiligung an der KGaA hätte, was er bekanntlich seit 2014 nicht mehr hat. Und das Wettbewerbsrecht ist eine wesentliche Säule des Unternehmensrechts. So bedeutsam, dass die EU-Kommission speziell zum Schutz des freien Wettbewerbs ein eigenes Kommissariat eingerichtet hat.


    Die Urteile des Wettbewerbskommissars sind in der EU die entscheidende Instanz. Das heißt, es gibt gegen diese Entscheidungen keine Berufungsmöglichkeit. Und man kann sich als Marktbeteiligter direkt an das Wettbewerbskommissariat mit einer Beschwerde wenden, wenn man sich durch nationale Regelungen in den einzelnen EU-Staaten benachteiligt fühlt. Man muss dazu nicht vorher die Ochsentour über den nationalen Gerichtsinstanzen betreiben.


    Fazit: Wenn MK und seine Investorenpartner dies wollen, können Sie jederzeit nach Brüssel gehen und die 50+1 Regel mit ziemlich großer Aussicht auf Erfolg angreifen. Die Frage ist nur: Will er bzw. wollen die das wirklich? Ich glaube das nicht.

  • Für mich stellt sich die Frage:


    Ist mit der Antragsrücknahme die aufschiebende Bedingung hinsichtlich der Übertragung der Management-GmbH endgültig durch, sodass der Kaufvertrag endgültig unwirksam ist - oder würde auch ein allgemeiner Fall der 50+1-Regel den Vertrag noch wirksam machen können?


    Wenn der Vertrag endgültig unwirksam ist, dann gilt doch m.E. Folgendes: Unabhängig davon, ob Martin Kind die 50+1-Regel als solche noch zu Fall bringen kann, ist 50+1 bei 96 durch die Management-GmbH sichergestellt. Das heißt, wenn 50+1 insgesamt fiele, bliebe es in Hannover trotz der Anteilsverteilung allein durch die Management-GmbH und ihre Stellung bestehen - oder nicht?

    Eben leider nicht. Die Komplementärgesellschaft ist lediglich eine vorgeschaltete GmbH, welche von der KGaA und ihren Gesellschaftern - aktuell is dies ausschließlich die S&S - mit der Geschäftsführung betraut ist. Die Gesellschafter haben jederzeit die Möglichkeit, eine missliebige Komplementärin abzulösen und durch eine andere Komplementärin zu ersetzen. Dies nennt man einen Komplementärwechsel. Das einzige Hindernis dafür ist die 50+1 Regel. Würde diese fallen, könnten die Investoren die KGaA sofort übernehmen und die H96 Management GmbH durch eine andere ersetzen.

  • Es ist interessant zu beobachten, wie genau jetzt sowohl hier im Forum als auch in der Presse die ganzen Leute aus ihren Ecken gekrochen kommen und die Wettbewerbsrechtswidrigkeit der 50+1 Regel beschwören. Den Joker, den Kind angeblich noch hätte... Natürlich ohne jede materiellrechtliche Substanz. Wie auch, die Warnungen und die Bedenken kommen von juristischen Laien.


    Also, keine Panik ?

  • Es ist interessant zu beobachten, wie genau jetzt sowohl hier im Forum als auch in der Presse die ganzen Leute aus ihren Ecken gekrochen kommen und die Wettbewerbsrechtswidrigkeit der 50+1 Regel beschwören. Den Joker, den Kind angeblich noch hätte... Natürlich ohne jede materiellrechtliche Substanz. Wie auch, die Warnungen und die Bedenken kommen von juristischen Laien.


    Also, keine Panik ?

    Na, klar und die Welt ist eine Scheibe...

  • Es ist interessant zu beobachten, wie genau jetzt sowohl hier im Forum als auch in der Presse die ganzen Leute aus ihren Ecken gekrochen kommen und die Wettbewerbsrechtswidrigkeit der 50+1 Regel beschwören. Den Joker, den Kind angeblich noch hätte... Natürlich ohne jede materiellrechtliche Substanz. Wie auch, die Warnungen und die Bedenken kommen von juristischen Laien.


    Also, keine Panik ?

    Na, klar und die Welt ist eine Scheibe...

    Passt schon Herr Betriebswirt!

  • Ich denke es geht um die seltsam unpassenden Formulierungen, dass "Leute aus ihren Ecken gekrochen kommen" und, dass sie die "Wettbewerbsrechtswidrigkeit der 50+1 Regel beschwören" sollen. Die hinken - aber mal komplett.

    Einmal editiert, zuletzt von WILL(y) ()