• Guter Artikel. So deutlich habe ich vor allem die Maxime der Bindung an eine Möglichkeit der Mitgliedschaft in einem Mutterverein und dessen Stimmenmehrheit noch nicht gelesen.

    Aber es ist eben doch wohl auch nur eine Interpretation, oder? Eine Expertenmeinung von vielen?


    Warum braucht es eigentlich so viele Jahre, um doch relativ einfache Sachverhalte zu klären?

    Weil sie doch nicht so einfach sind? Oder weil es Interessen gibt, alles zu verzögern. Und niemand wirklich

    eine schnelle Entscheidung will? Es wird ja langsam lächerlich. Wenn das Kartellamt immer so langsam ist,

    muss man sich nicht wundern, wenn alles bergab geht.


    Die Entscheidung der Gerichte über die Absetzung von Kind hatten ja wohl nichts mit der 50+1 Regel zu tun.

    Ich habe den Verdacht, dass die DFL selber kein Interesse an einer schnellen Entscheidung hat, weil sie die Konsequenzen befürchtet. Sie möchte nicht, dass ins Wespennest gestochen wird. Und das Kartellamt sonnt sich im wohligen

    Amtsgeschehen. Man kann ruhig vor sich hinwerkeln, alle Posten sind gesichert und das Resultat hat viiiiiel Zeit.

  • Danke für den Artikel, Winsley555 .


    Wenn das tatsächlich in den Entscheidungen von Kartellamt und den dann sicher angerufenen Gerichten so bestätigt würde, wäre das richtig gut und entspräche meinem Verständnis von 50+1.


    Wie durch Wunderkind schon angemerkt, wird die DFL aber keine Eile haben, diese Klarstellung voranzutreiben. Die zu erwartenden Auseinandersetzungen und Klagen mit den Konstrukten, die Änderungen durchführen müssten (inkl H96), dürften die Motivation deutlich begrenzen.


    Natürlich birgt das auch die Gefahr, dass die DFL schlussendlich den Weg nicht geht und 50+1 abschafft.


    Wir werden es sehen.

  • Letzteres ist auch meine größte Befüchtung. Das Bundeskartellamt ist in seiner Reaktion auf die jüngsten EuGH-Urteile sehr klar und unmissverständlich in ihren Hinweisen an die DFL:


    50+1 kann aus kartellrechtlicher Sicht bestehen bleiben, aber nur dann, wenn die Regel auch ausnahmslos für alle Profiklubs gilt.


    Die DFL hat es jetzt in der Hand. Die große Frage ist nun, ob deren Funktionärsriege die Regel wirklich beibehalten will. Wenn sie es wiollen, dann müssen sie jetzt sehr schnell handeln, was konkret bedeutet, Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg die gewährten Ausnahmeprivilegien von der 50+1 Regel zu streichen sowie zudem RB Leipzig ultimativ aufzufordern, deren Vereinsstatuten bezüglich der Aufnahme von stimmberechtigten Vereinsmitgliedern zu ändern.

  • Warum muss die DFL jetzt sehr schnell handeln? Ist noch ein Verfahren anhängig?

    Die kartellrechtliche Überprüfung der 50+1 Regel ist von der DFL 2018 selbst initiiert worden ist. Offiziell lautete die Begründung für diesen äußerst ungewöhnlichen Schritt, dass man auf diesem Wege die "Rechtssicherheit der 50+1 Regel abzusichern wolle".


    Das Kartellamt hatte schon nach der Vorprüfungsphase der DFL den Hinweis erteilt, dass die 50+1 Regel im Prinzip aus kartellrechtlicher Sicht zwar kein Problem darstellen würde, sofern denn die Regel auch für alle DFL-Klubs gelten würde. Gleichzeitig monierte das Kartellamt die bestehenden Ausnahmeregelungen für die beiden Werksvereine als auch für Hoffenheim, weil die diesen Klubs gewährten Ausnahmeprivilegien eben verhinderten, dass für alle Profiklubs die gleichen Wettbewerbsbedingungen herrschen.


    Daraufhin gab es recht aufgeregte interne Diskussionen auf Seiten der DFL mit dem Ergebnis, dass die DFL dem Kartellamt mitteilte, man wolle die einmal erteilten Ausnahmeregelungen trotz der kartellrechtlichen Bedenken gern beibehalten. Um aber zumindest die finanziellen Wettberwerbsnachteile für die übrigen Klubs auszugleichen, schlug die DFL dem Kartellamt einen relativ komplizierten Mechanismus vor, wonach die drei privilegierten Klubs einem bestimmten Prozentsatz Ihrer künftigen jährlichen Sponsoreneinnahmen an die DFL zahlen sollten und dieses Geld sollte dann als fortdauernde Ausgleichszahlung den anderen Profiklubs zugutekommen.


    Zwischenzeitlich schien es so, als ob sich das Kartellamt mit einem derartigen Vorschlag zufrieden geben könnte. Dann jedoch gab es zuletzt vom EuGH drei neue richtungsweisende Entscheidungen, die das Kartellamt dazu bewegten, den Kompromissvorschlag der DFL abzulehnen und stattdessen klar und unmissverständlich nicht nur die Abschaffung der Ausnahmeprivilegien für die Werksvereine zu fordern, sondern darüber hinaus auch verlangten, dass RB Leipzig seine Vereinsstatuten ändert und so die Aufnahme von voll stimmberechtigten Mitgliedern zulässt. Hoffenheim ist nicht mehr betrof


    Diese Forderung steht nunmehr seit rund drei Monaten öffentlich im Raum, ohne dass die DFL bisher darauf reagiert hat. Sollte die DFL diese Forderung der Kartellwächter nicht zeitnah umsetzen und weiter ignorieren wollen, muss man kein Prophet sein, um voraussagen zu können, was das Kartellamt dann tun wird.

  • Danke für die Info!

    Von dieser "Fondszahlung" hatte ich Mal gelesen, aber auch schon längst wieder vergessen.

    Nachstehend dazu der Link zu der offiziellen Stellungnahme der DFL aus dem März 2023 zu dem von mir beschriebenen recht komplexen Ausgleichsmechanismus, der als Lösungsvorschlag an das Kartellamt gegangen war.


    Mittlerweile ist dies allerdings "kalter Kaffee". Das Kartellamt hat diesen Vorschlag als untauglich verworfen und fordert nunmehr klar und deutlich, dass Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg die erteilten Ausnahmeprivilegien entzogen werden müssen und RB Leipzig seine Statuten anpassen und künftig den Eintritt stimmberechtigter Vereinsmitglieder uneingeschränkt zulassen muss, damit 50+1 die kartellrechtliche Unbedenklichkeit zugesprochen bekommt.


    https://www.dfl.de/de/aktuelle…-an-das-bundeskartellamt/