• Die Stellungnahme der KGaA liest ja so als sei sie weiterhin alleiniger Herr des Verfahrens.


    Hannover e.V. ist auf eine Einigung angewiesen, ansonsten wird der Antrag wieder entruht (oder sowas)!


    Naja, alte Gesellschaftersprache, halt.

    • Offizieller Beitrag

    Welche Konsequenzen hätte es denn, wenn Martin Kind den Antrag wieder aktiviert, der Verein aber nicht? Das wäre ja gegenüber der ursprünglichen Antragsstellung dennoch eine andere Ausgangslage. Würde dann trotzdem darüber entschieden oder muss er den Antrag alleine völlig neu stellen? Ist das ohne Zustimmung des Vereins überhaupt möglich?

  • Verstehe nicht ganz, wie man darauf kommt, dass die Geschichte damit zu Ende sein sollte.

    Wer hat behauptet, es sei zu Ende jetzt?


    Man wird sich ja wohl noch über die seltsamen Presseerklärungen freuen dürfen, und darüber, wie schwer es Martin Kind offensichtlich fällt, mal nichts über den Inhalt der Gespräche zu verlautbaren. Der platzt bestimmt bald, wenn ihm nicht bald jemand ein Mikro vors Gesicht hält.

  • Laut Bild Hannover könnte der Konflikt zwischen Kind und e.V. mit einem Kompromiß enden:


    Zitat

    Kind will 96 übernehmen, der e.V.-Vorstand die 50+1-Regel auch bei den Roten erhalten. Am Ende könnte ein Kompromiss stehen: Die Investoren verzichten auf die Komplett-Übernahme, bekommen im Gegenzug das Recht eingeräumt, die Geschäftsführung der Profi-Gesellschaft alleine zu bestimmen.


    Ob sich der e.V. wirklich darauf einläßt? Kann ich mir kaum vorstellen.

  • Zitat

    Bisher haben Kramer & Co. den Ausnahme-Antrag aber noch gar nicht zur Einsicht vorliegen. Auch darüber wird noch verhandelt.

    Der Passus ist mMn der interessanteste. Einsicht in den Antrag als Verhandlungsmasse. Ich kann es nicht glauben.

  • Zitat

    Bisher haben Kramer & Co. den Ausnahme-Antrag aber noch gar nicht zur Einsicht vorliegen. Auch darüber wird noch verhandelt.

    Einsicht in den Antrag als Verhandlungsmasse. Ich kann es nicht glauben.

    Erstaunlich, daß darüber überhaupt verhandelt werden muß/kann. Hat der Vorstand nicht grundsätzlich das Recht, Anträge einzusehen, die die Vorgänger gestellt haben (inklusive der Anhänge)?

  • Akteneinsicht bei der DFL?

    Akteneinsicht beim eigenen Anwalt?


    Es wäre für mich unverständlich, wenn darüber überhaupt verhandelt würde...

  • Ganz ehrlich verstehe ich die Diskussion nicht. Es geht doch um die Abschaffung von 50+1. Also ist 50+1 zwingend noch in Kraft. Unabhängig von irgendwelchen Verstrickungen in dem nachgelagerten (Kapital) Konstrukt. Den Antrag auf eine Ausnahme von 50+1 kann doch logisch wie sachlich-inhaltlich ausschließlich der Verein stellen und zurückziehen. Eben weil nur er die aktuellen Bedingungen erfüllt.

  • Der in der BILD dargestelte Kompromiss ist doch absoluter Nonsens. So ziemlich der einzige Zweck der management-GmbH ist das Stellen der Geschäftsführung der KGaA. Die Management-GmbH erwirtschaftet nichts und operativ nirgends tätig. Wenn jetzt das einzige Recht, die Bestimmung der GF an die sogenannten Fan-Gesellschafter abgetreten wird, wäre das faktisch das gleiche, wie ein Verkauft der Management-GmbH-Anteile. Das wurde ja schon angemerkt. Ich glaube, die BILD hat sich da einfach selbst etwas ausgedacht um ein paar Zeilen zu füllen.

    PS: Ich habe den BILD-Artikel nicht gelesen, da ich BILD aus Prinzip nicht lese und auch erst recht keine Artikel anklicke. Ich beziehe mich ausschließlich auf den oben zitierten Absatz.

  • Eine Abtretung der Rechte zur GF-Bestellung gegen finanzielle Absicherung der eV-Stammesstr.-Finanzierung ist aber eine vertragliche Vereinbarung, die nicht die Gesellschafterstellung an sich berührt, und genau die sichert ja 50+1 bei uns. Und eben genau dieses Recht ließe sich im Notfall wieder aufleben lassen, eben zum Verlust der vertraglich vereinbarten Sicherungsrechte, was im Falle der 50+1-Ausnahme nicht mehr der Fall gewesen wäre, da der Anknüpfunkt über die alleinige Gesellschafterstellung in der Management GmbH unumkehrbar weg gewesen wäre. Ich bin mir aber auch noch unschlüssig ob das der Weisheits letzter Schluss wäre aber ich vertraue da der (wirtschaftsrechtlichen) Expertise unseres Vorstandsteams. Es klingt, sofern man der Presse "Glauben" schenken mag und das nicht vollkommen aus den Fingers gesaugt ist (was auch erfahrungsgemäß deutlich im Bereich des Möglichen liegt), schon wie Grundlagenvertrag 2.0 (auch ohne Ausnahmeregel). Es bleibt spannend. Aber es deutlich beruhigender als noch vor wenigen Monaten!

  • Der Sportbuzzer schreibt heute:


    Zitat

    Es könnte dazu kommen, dass Kind den Antrag sogar ganz zurückzieht – aber auch dazu, dass er von ihm wieder aktiviert wird. Das hängt ab vom Ausgang der Gespräche in Hannover.

    Die Frage wurde hier schon mal aufgebracht: Könnte Kind den Antrag tatsächlich allein, ohne Zustimmung des Vereins, reaktivieren?

  • Meines Erachtens: Nein. Andernfalls wäre das doch der ultimative Beweis dafür, dass 50+1 bei 96 bereits außer Kraft ist.

  • Korrekt, ohne e.V. ist das meiner Meinung nach nicht möglich.


    Die Meldung der Hofpresse ist einfach nur lächerliche Spekulation.

    Ich denke eher, das MK & Co. die Pistole auf der Brust haben

  • Eine Abtretung der Rechte zur GF-Bestellung gegen finanzielle Absicherung der eV-Stammesstr.-Finanzierung ist aber eine vertragliche Vereinbarung, die nicht die Gesellschafterstellung an sich berührt, und genau die sichert ja 50+1 bei uns. Und eben genau dieses Recht ließe sich im Notfall wieder aufleben lassen, eben zum Verlust der vertraglich vereinbarten Sicherungsrechte, was im Falle der 50+1-Ausnahme nicht mehr der Fall gewesen wäre, da der Anknüpfunkt über die alleinige Gesellschafterstellung in der Management GmbH unumkehrbar weg gewesen wäre. Ich bin mir aber auch noch unschlüssig ob das der Weisheits letzter Schluss wäre aber ich vertraue da der (wirtschaftsrechtlichen) Expertise unseres Vorstandsteams. Es klingt, sofern man der Presse "Glauben" schenken mag und das nicht vollkommen aus den Fingers gesaugt ist (was auch erfahrungsgemäß deutlich im Bereich des Möglichen liegt), schon wie Grundlagenvertrag 2.0 (auch ohne Ausnahmeregel). Es bleibt spannend. Aber es deutlich beruhigender als noch vor wenigen Monaten!

    Ein ausgewogenes System sieht so aus, dass ein Verein und ein Investor Gespräche miteinander führen, in denen die Ziele, die handelnden Personen und das finanzielle Engagement festgelegt werden, und zwar für einen klar definierten Zeitrahmen. Aber genau das wollte Opa Maddin bisher nicht. Wenn er das jetzt will, dann darf er (und seine Rentnergang) natürlich für diesen festgelegten Zeitraum auch bestimmen, wer die dann sprudelnden Millionen verbrennt.


    Allerdings denke ich, dass er vorher ein grosses Stück des "zusammenvereinbarten" Vermögens des Vereins wieder herausgeben sollte.

  • Da gebe ich Dir grundsätzlich recht. Nichtsdestotrotz verstehe ich 50+1 bzw. hier die alleinige Gesellschafterstellung in der Management GmbH als absoluten Notfallhammer, die letzte Möglichkeit im WorstCase die Notbremse zu ziehen und nicht, permanent in die Geschicke des Profibereichs einzuwirken, bzw. "mitzubestimmen". Solange diese Möglichkeit gewahrt bleibt, bleibt darunter noch jede Menge Verhandlungsspielraum, einen Einklang zwischen Vereins- und Profifußballinteressen zu finden. So verstehe ich die derzeitige Situation. Der von Dir angesprochene Deal den man praktisch nicht ohne verbrannte Erde kündigen kann, wäre auch erfüllt, wenn man auf das GF-Bestellungsrecht pocht und sich hier im Wortscase die Investorenseite querstellt. Nur, dass auf diesem Pfad keine finanzielle Absicherung oder ausgehandelter Vorteil zu Gunsten des eVs als Gegenleistung vertraglich vereinbart ist. Man wird da eine Balance finden müssen unter den jetzt gegebenen gesellschaftsrechtlichen Verhältnissen, in denen der eV letztlich die Zügel in der Hand hält.


    Um es nochmal kurz zu fassen und unsere wohlmöglich unterschiedliche Ansicht kennzuzeichnen: Für Dich ist Ausdruck der Kontrolle die Bestimmung der Geschäftsführung. Für mich ist Ausdruck der Kontrolle die Möglichkeit der Bestimmung der Geschäftsführung. Nicht weit entfernt, aber im Detail vielleicht etwas weniger radikal ;)

  • Was Lasse schreibt ist richtig.


    Es besteht nur die Gefahr, wenn man per Vertrag von Vereinsseite aus auf den Geschäftsführerposten verzichtet und dafür einen finanziellen Ausgleich bekommt, man damit automatisch gegen 50+1 verstößt, weil der Deal eben genau das aushebelt.

    Andererseits die Frage, wie soll das begrenzt werden und für welchen Fall behält sich der Verein das Eingriffsrecht vor um 50+1 de facto wieder herzustellen, wenn man selber den GF beanspruchen möchte.


    Das scheint mir eine knifflige Angelegenheit zu sein und könnte nicht regelkonform laufen.


    Ich bin der Meinung, man sollte sich das Recht auf die Benennung des GF Posten vorbehalten und in Absprache mit den Investoren den Wunschkandidaten der Kapitalseite benennen.


    Damit wäre der Kapitalseite die Selbstbestimmung über ihre Finanzen im operativen Geschäft zugesprochen, aber man hätte die Regel 50+1 trotzdem erfüllt, da ja jeder Zeit im Extremfall eingegriffen werden könnte um den GF abzuberufen.

  • Ich könnte mit einem Erstvorschlagsrecht der Kapitalseite für die Besetzung der Geschäftsführung gut leben.

    Die Bestellung oder Nichtbestellung, sowie der zweite Vorschlag, sollen beim e.V. bleiben.

    Damit wäre zumindest gewährleistet, dass es vor dem ersten Vorschlag einen beiderseitigen Austausch gibt.

    Unterm Strich dürfte das jeweils zu einvernehmlichem Ergebnis führen.

  • ... die 50+1-Regel bleibt sinnvoll! Wir sollten nicht neidisch auf Organisationen schauen, die, wie z.B. in England, traditionsreiche Namen nur noch als attraktive Hülle für ihre Profit-Interessen missbrauchen. Mir ist es auch egal, ob eine deutsche Mannschaft ins Viertelfinale eines europäischen Wettbewerbs einzieht, oder nicht, wenn ich dafür anspruchsvolle Spieler, Trainer, Manager und Berater mit horrenden TV-Abo-Gebühren, überteuerten Merchandising Artikeln oder Tickets mitfinanzieren soll...


    Daß es mit Cleverness dennoch möglich ist, gelegentlich etwas weiter zu kommen, beweist gegenwärtig ja die SGE aus Frankfurt.

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