Geplante außerordentliche Mitgliederversammlung

  • Ist das noch im 'Rahmen', oder hat man die Möglichkeit, dagegen vorzugehen, weil es z.B. eine unangemessene Verschleppung darstellt und damit das Ergebnis der Beurteilung quasi begünstigt wurde?

  • Offenbar ist man mit dem Nachtreten auch direkt mal über's Ziel hinausgeschossen und musste eine Aktualisierung des Pamphletes herumschicken. Darin wurde ein Absatz hinzugefügt:


    Zitat

    Herr Nestler legt Wert auf die Feststellung, dass er – im juristischen Sprachgebrauch – keine Klagen gegen den Verein geführt oder erhoben hat, sondern Anträge auf Einstweilige Verfügungen gestellt hat.


    :kichern:

  • Bedarf es denn eines genhmigungspflichtigen Grundes, um eine AOV zu erwirken? Ich dachte, wenn eine bestimmte Anzahl an Mitgliedern dies wünscht, ist dem folge zu leisten?
    Eine Ablehnung aufgrund der zeitlichen Nähe zur ordentlichen Versammlung kann ich nachvollziehen.

  • Vielleicht sollte die Vereinssatzung mal auf Vordermann gebracht werden.
    Die scheint ja nix zu taugen, wenn diverse Lesarten und Auslegungen möglich sind.

  • Und als icing on the cake freut sich der beratende Anwalt auf Twitter wie ein kleines Kind, dass er doch "Recht gehabt hat" mit seinem Gutachten...

  • Wie kann man so viel scheisse machen und trotzdem immer recht bekommen.


    Ich sage das mal ganz wertfrei und ohne irgendwas gutes am Konstrukt zu sehen: Vielleicht hat man aber auch einfach manchmal recht, wenn man schon so oft recht bekommt.
    So enttäuschend das für uns alle sein darf, muss man das hier und da doch mittlerweile zumindest mal in Betracht ziehen. Ich bin jedenfalls nicht so geartet, alles in den Topf "Verschwörung der Schönen und Reichen" zu schmeißen, nur weil nicht nach meinem - für mich natürlich einzig richtigen - Gusto entschieden wird.

  • Wie kann man so viel scheisse machen und trotzdem immer recht bekommen.


    Ich sage das mal ganz wertfrei und ohne irgendwas gutes am Konstrukt zu sehen: Vielleicht hat man aber auch einfach manchmal recht, wenn man schon so oft recht bekommt.
    So enttäuschend das für uns alle sein darf, muss man das hier und da doch mittlerweile zumindest mal in Betracht ziehen. Ich bin jedenfalls nicht so geartet, alles in den Topf "Verschwörung der Schönen und Reichen" zu schmeißen, nur weil nicht nach meinem - für mich natürlich einzig richtigen - Gusto entschieden wird.


    Dann sollen die Ihren Scheiß eben machen und krachend an die Wand fahren! Aber ohne mich!
    Mittlerweile wünsche ich den Akteuren alles Schlechte dieser Welt!
    Mittlerweile erscheint mir die Regionalliga mit einer ordentlichen Clubführung ohne Kind und seine Speichellecker schon fast als annehmbare Alternative!

    Einmal editiert, zuletzt von Insane96 ()

  • Das Schöne ist ja, dass die gar nicht so oft Recht bekommen haben, wenn z.B. das Gericht beschließt, dass der Antragsteller gar nicht klageberechtigt ist usw.

    Einmal editiert, zuletzt von strunz ()

  • Vorweg: Ich bin nicht kompetent, die Entscheidung als falsch zu bezeichnen. Und natürlich bin ich nicht unvoreigenommen.


    Ich kann sie aber jedenfalls mit der mir bisher bekannten Begründung, nicht nachvollziehen. § 12 Abs. 2 Buchstabe b) unserer Vereinssatzung ist nach meinem Verständnis eine Konkretisierung des § 37 Abs. 1 BGB. Konkretisierung dahingehend, dass die Satzung ein Quorum von 5 % und eine Einberufungsfrist von 5 Wochen vorsieht. Der Satzung ist nicht zu entnehmen, dass über das Quorum und die Schriftform des Antrags hinaus irgendwelche weitergehenden Anforderungen - insbesondere inhaltlicher Natur - erfüllt sein müssen. Über § 37 Abs. 1 BGB hinausgehenden Anforderungen stünde dabei m.E. § 40 BGB entgegen, der § 37 gerade nicht aufführt (Gleiches gilt analog für Abweichungen nach unten).


    Über den Satzungstext hinaus verlangt § 37 Abs. 1 BGB die "Angabe des Zwecks und der Gründe". Beides hat nach meiner Erinnerung der Antrag enthalten. Nun kann man überlegen, ob aus der Pflicht, Anlass und Gründe zu nennen, nicht doch auch ein Recht des Vorstands erwächst, diese zu prüfen und die Versammlung aus inhaltlichen Gründen abzulehnen. Dagegen spricht jedoch schon, dass eine solche Prüfung im Gesetz nicht vorgesehen ist. Auch gibt es auch ohne ein Prüfrecht des Vorstands plausible Gründe, die Angabe von Zweck und Gründen zwingend zu verlangen. Sie dient bereits der Information der weiteren Mitglieder, die spätestens mit der Einberufung erfahren sollen, warum eine außerordentliche MV stattfinden wird. Ferner verhindert diese Pflicht, dass Anträge aus reiner Willkür gestellt werden, bei denen sich noch nicht einmal die Antragsteller selber die Mühe machen, Gründe zumindest zu benennen.


    Das heißt nicht, dass bei Erfüllung der in §§ 12 Abs. 2 Buchstabe b) Satzung und 37 Abs. 1 BGB genannten Voraussetzungen eine Versammlung unter allen Umständen einzuberufen ist. So dürfte auch hier das Schikaneverbot gelten, dass ein Recht nicht zu dem ausschließlichen Zweck, einem anderen Schaden zuzufügen, ausgeübt werden darf. Die Umstände, unter denen trotzdem nicht einzuberufen ist, müssen sich aber auf diesem Niveau Schikane/Unzumutbarkeit/Unmöglichkeit bewegen. Dies ist vorliegend m.E. nicht erfüllt. Auch jetzt sind noch fast zwei Monate Zeit bis zur regulären MV. Fast zwei Monate, für die man sich nun fragen muss, wie weit der aktuelle AR noch konkret tätig werden darf. Jede Entscheidung dieses Aufsichtsrates würde bei einer anderen Zusammensetzung so möglicherweise nicht gefallen sein. Man stelle sich nur mal vor, das DFL-Schiedsgericht entscheidet noch vor der regulären MV und stellt bestimmte Entscheidungen unter den Vorbehalt einer erneuten AR-Zustimmung. Spätestens hier finde ich es sehr fragwürdig, ein Rechtsschutzbedürfnis zu verneinen.


    Auch über den konkreten Fall Hannover 96 hinaus finde ich die Entscheidung im Übrigen bedenklich. Aus der Frage, war der Vorstand berechtigt, die ao MV zu verweigern, kann man bei Bejahung schnell zu der Frage kommen, war er vielleicht sogar verpflichtet dazu. Schließlich ist eine ao MV im allgemeinen nicht kostenlos zu haben, ein Vorstand muss aber sorgsam mit dem Vereinsvermögen umgehen. Je weiter man die Ablehnungskompetenz des Vorstands fasst, umso mehr geht er ins Risiko, bei Abhaltung der ao MV sich Vorwürfen auszusetzen, seinen Pflichten bzgl. des Vereinsvermögens nicht ordentlich nachzukommen.

  • Mit der bisher veröffentlichten Entscheidung kannst Du JEDE aoMV plattmachen, weil nun einmal alle 12 Monate eine oMV ist. Jeder normale Mensch sieht, dass die drei Mitglieder des AR eben nicht zurückgetreten und deswegen weitere zwei Monate tätig sind - was offensichtlich knapp 1.200 Mitglieder (!!!) des Vereins nicht wollen und was weitere zwei Monate (!!!) Missbrauchsmöglichkeit bedeutet. Damit ist die Begründung kompletter Unsinn - so jedenfalls, wie sie bisher zitiert worden ist.


    Und tatsächlich: bisher (!!!) kannte die einschlägige Norm des BGB keine Anwendung des Opportunitätsprinzips - aber das wird ja jetzt gerade zugunsten von Mr. Burns eingeführt. Gruselig!


    sasa: ich habe bis vor kurzem auch so gedacht wie Du - was bleibt mir denn auch übrig nach mehr als 30 Jahren Jura und mehr als 25 Jahren Anwalt und 20 Jahren Notar? Aber in de Causa Hannover 96 habe ich inzwischen komplett den Glauben an das Rechtssystem verloren - da ist irgendetwas vollkommen faul, denn jeder... wirklich jeder mit einem Restverstand merkt das.

    2 Mal editiert, zuletzt von stscherer ()

  • Und glaubst Du das dies nur bei 96 so ist?
    Oder vielleicht nicht auch dann, wenn es um richtig große Beträge und Macht geht?

  • @ stscherer


    Jo, das mal ne Ansage.


    Ich als Laie, welcher zwangsläufig in diese Materie eingetaucht ist und mit einem, so glaube ich, gutem Gerechtigkeitssinn ausgestattet bin, habe nur gedacht:


    Das kann doch so nicht richtig sein.

  • Und glaubst Du das dies nur bei 96 so ist?
    Oder vielleicht nicht auch dann, wenn es um richtig große Beträge und Macht geht?


    Ich habe wirklich nicht ganz wenig Gerichtserfahrung, und ich habe schon diskutable gerichtliche Entscheidungen erlebt - aber so etwas? Nein! Für mich ist das nur noch gruselig!

  • Hat jemand für mich spontan die aktuellen Mitgliederzahlen nach Abteilungen?


    Aus dem HAZ/NP Spezial zum Vereinssportzentrum vom 12.01.


    Badminton: 190
    Bowling: 56
    Dart: 60
    Fit&Kids: 1710
    Floorball: 121
    Fußball aktiv: 626
    Handicapsport: 225
    Leichtathletik: 227
    Schach: 117
    Schwimmen: 80
    Sportkegeln: 36
    Tanzen: 205
    Tennis: 48
    Tischfußball: 93
    Tischtennis: 203
    Tradition: 445
    Triathlon: 461