Jan Schlaudraff

  • man muss es beantragen und genehmigt bekommen, weil der Arbeitgeber auf die Arbeitskraft ständig zugreifen kann und Aufgaben zuweisen darf.

    Er hat ja einen gültigen Arbeitsvertrag, der nicht gekündigt war. Er ist nach meinen Infos ja nur von seinen ursprünglichen Aufgaben entbunden.

  • man muss es beantragen und genehmigt bekommen, weil der Arbeitgeber auf die Arbeitskraft ständig zugreifen kann und Aufgaben zuweisen darf.

    Er hat ja einen gültigen Arbeitsvertrag, der nicht gekündigt war. Er ist nach meinen Infos ja nur von seinen ursprünglichen Aufgaben entbunden.

    Bei einer FREISTELLUNG??? Die bedeutet Deiner Meinung nach also NUR von den ursprünglichen Aufgaben entbunden? Sich also ständigbereithalten müssen, wenn Kind kurzfristig einen Fahrer braucht oder der Hof gefegt werden muss.


    Definition aus Wikipedia: Freistellung (Suspendierung) bezeichnet im Arbeitsrecht die einseitige Anordnung des Arbeitgebers oder eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen den Parteien des Arbeitsvertrages, einen Arbeitnehmer von der Pflicht zur Erbringung seiner Arbeitsleistung dauerhaft oder zeitweise zu entbinden.

  • Irgendwie fehlt mir der Glaube, dass das mehr ist als heiße Luft. Es mutet wieder einmal wie der klägliche Versuch an, möglichst billig aus er Angelegenheit rauszukommen.


    Vielleicht hat der Laden mittlerweile sowas wie eine Flatrate bei Schickhardt gebucht und die Aussage "Sonderregelungen machen die Trennung für 96 nicht zu teuer" bezog sich darauf.

  • Selbst wenn er sich nicht ordnungsgemäß in den Urlaub abgemeldet hat, dürfte das nicht für ne außerordentliche Kündigung reichen.

  • Ich vermute/hoffe/befürchte halt, dass das einer der lächerlichen versuche seitens Kind & co ist, aus der Nummer billig rauszukommen. Die leben so in ihrer eigenen Welt und haben ein Rechtsverständnis, was einfach fernab von gut und böse ist. Dem Anwalt wird‘s egal sein, der kriegt seine Kohle.

  • man muss es beantragen und genehmigt bekommen, weil der Arbeitgeber auf die Arbeitskraft ständig zugreifen kann und Aufgaben zuweisen darf.

    Er hat ja einen gültigen Arbeitsvertrag, der nicht gekündigt war. Er ist nach meinen Infos ja nur von seinen ursprünglichen Aufgaben entbunden.

    Bei einer FREISTELLUNG??? Die bedeutet Deiner Meinung nach also NUR von den ursprünglichen Aufgaben entbunden? Sich also ständigbereithalten müssen, wenn Kind kurzfristig einen Fahrer braucht oder der Hof gefegt werden muss.


    Definition aus Wikipedia: Freistellung (Suspendierung) bezeichnet im Arbeitsrecht die einseitige Anordnung des Arbeitgebers oder eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen den Parteien des Arbeitsvertrages, einen Arbeitnehmer von der Pflicht zur Erbringung seiner Arbeitsleistung dauerhaft oder zeitweise zu entbinden.

    Stichwort zeitweise... der AG kann eine andere Verwendung finden

    Und ich glaube auch nicht, dass der reine Verweis auf Wikipedia hier ausreicht. Wir wissen doch nicht einmal, ob die Worte Freistellung, von Aufgaben entbinden oder sonst was im Kündigungsschreiben stehen. Deshalb ist alles mit Vorsicht zu genießen. Und ich hatte spekuliert worauf Kind abzielt und womit es begründbar wäre, wenn man es konstruieren möchte.

    Einmal editiert, zuletzt von MiQ ()

  • Selbst wenn er sich nicht ordnungsgemäß in den Urlaub abgemeldet hat, dürfte das nicht für ne außerordentliche Kündigung reichen.

    Genau, wenn es tatsächlich ein Fehlverhalten wäre, wäre hier sicherlich eine Abmahnung angemessener. Aber wenn Gründe für eine Kündigung gesucht werden, darf man keine Fehler machen. Siehe Zuber. Wenn der nicht so hartnäckig seine Arbeitskraft zur Verfügung gestellt hätte, hätte man ihm auch irgendwo eine Schlinge ausgelegt.

  • Ich finde es erstmal gut, daß Kind nichtmehr nur im Interesse des DFB für Gesetzesklarheit eintritt, sondern das Kündigungsrecht endlich mal im Gesamten auf den Prüfstein stellt.

  • Es gibt eine widerrufliche und ein unwiderrufliche Freistellung. Bei ersterer gilt das, was du oben gesagt hast - der Arbeitnehmer muss damit rechnen, dass der Arbeitgeber wieder auf die Arbeitskraft zugreift. Bei einer unwiderruflichen Freistellung nicht. Bei einer unwiderruflichen Freistellung wird dafür i.d.R. direkt noch der Resturlaub mit angerechnet.


    Und wenn ein Arbeitnehmer ohne Genehmigung in den Urlaub fährt, kann das durchaus für eine fristlose Kündigung genügen.


    Wenn Schlaudraffs Vertrag entfristet wird, kann man ihm nicht einfach so ordentlich mit Frist kündigen, da das KSchG greift. Man braucht Kündigungsgründe, d.h. betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Kündigungsgründe. Und da Schlaudraff anwaltlich sicher gut beraten ist, wird er sich hüten, derartige Gründe zu liefern. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass 96 ihn erst einmal b.a.W. weiter bezahlt und Schlaudraff fantastische Bedingungen für einen Aufhebungsvertrag hat, dessen Bedingungen er dann quasi diktieren hat.


    Und natürlich ist das nur ein weiterer dummer Move von Kind, was denkt ihr denn? Halt ein weiterer peinliche, stilloser und dummer Move und ein weiterer Rechtsstreit, den 96 verlieren wird.

  • nun genau über die Kündigungsgründe scheinen Kind und seine Anwälte ja etwas in der Hand zu haben. Wäre das stichhaltig, wie sie wohl denken, wäre es für die Parteien ein Anreiz, sich außergerichtlich zu einigen. Deshalb spekulierte ich, ob die Urlaubsgeschichte oder die Unterstellung er würde für sich oder andere tätig, ausreichen, diese Kündigung zu begründen.

  • Ich denke, das ist ganz dünnes Eis, auf dem 96 da agiert. Hedemann's kurzer Kommentar lässt ja auch schon ahnen, dass das für einen Arbeitsrechtler ein gefundenes Fressen sein dürfte.


    Second Prize hat ja auch schon darauf hingewiesen: Bei Freistellungen gibt es eine Unterscheidung nach unwiderruflich und widerruflich. War bei uns in der Company auch schon öfter ein Thema mit intensiven Diskussionen. Wir wissen nicht was bei JS gemacht wurde , aber aus meiner Erfahrung wird sehr oft unwiderruflich freigestellt. Da wäre aus meiner laienhaften Sicht schon zweifelhaft, ob eine nicht angemeldete Urlaubsreise wirklich ein ausreichender Grund für eine fristlose Kündigung wäre. Zumal JS ja mit Sicherheit trotzdem erreichbar gewesen wäre und in seinem regulären Job ja auch öfter sonstwohin gereist ist und sicher keine Präsenzpflicht hatte. In dem ganzen Kontext wird es vermutlich leicht sein, die ganze Aktion als das darzustellen, was es wohl ist - ein billiger Versuch, aus em Vertrag schneller heraus zu kommen.

  • Hinzu kommt die Frage der Definition von Urlaub. Bin ich jederzeit erreichbar um auf Abruf zeitnah zur Verfügung zu stehen, dürfte es letztlich egal sein, ob ich nach München oder auf die Kanaren fliege.

    So oder so mal wieder eine Heldentat des GF. Hertha mit ihrem Klinsmannskandal war im wohl ein Dorn im Auge

  • Das sich dem geneigten Laien, ohne Kenntnis der Aktenlage, der Sinn oder Unsinn erschließt, ist doch eher unwahrscheinlich. Es wäre für die Meisten ja sogar mit Kenntnis der Vertragslage, und der "Vorkommnisse", nicht möglich - mir zumindest.


    Ich musste ja daran denken, daß Kind Schlaudraff nur in Begleitung eines Anwalts in die Kabine zur Mannschaft lassen wollte, um sich zu veranschieden. Als ob der schiss vor irgendwas hat. Nun stößt sauer auf, dass er mit Schmadtke zusammen rumhängt.

    Mir kommt das so vor als ob Kind Angst davor hat, dass Schlaudraff erzählt. So als ob er verhindern will, was sich eh nicht verhindern lässt. Denn natürlich hat Schlaudraff Vertraute, denen gegenüber er kein Blatt vor den Mund hält.


    Irgendwie kämpft Kind doch gegen Windmühlen, oder die Geister die er rief. Dementsprechend hat er auch nichts zu gewinnen, was er wohl (in der Blase sitzend) selbst nicht sehen kann.

  • Gibt es ne Flatrate für die H96 Winkeladvokaten?

    Hallo, ich fordere sofortige Forenunterbrechung! Schwere Beleidigung von Ehrenmännern, ich schwör! :P


    Gut unterrichtete Quellen berichten, Herr S. soll stinkbesoffen am kanarischen Strand "KMW" und "MKDSeH" skandiert haben... Majestätsbeleidigung rechtfertigt allemal die fristlose Kündigung.

  • man muss es beantragen und genehmigt bekommen, weil der Arbeitgeber auf die Arbeitskraft ständig zugreifen kann und Aufgaben zuweisen darf.

    Er hat ja einen gültigen Arbeitsvertrag, der nicht gekündigt war. Er ist nach meinen Infos ja nur von seinen ursprünglichen Aufgaben entbunden.

    Es kommt auf den Charakter der Freistellung an; aber selbst bei einer widerruflichen Freistellung müsste dem Arbeitnehmer erst einmal der Widerruf zugehen...


    In meiner Freizeit kann ich Fussball gucken mit wem ich will.


    Rechts-Tipp vom Vorstadt-Anwalt...

  • wenn man Beweise für Geschäftsanbahnung oder annähernd geschäftliche Aktionen hätte oder Untreue oder üble Nachrede dann wäre da vielleicht etwas zu machen, aber 90min Fußball gucken, daraus kann man nichts Gerichtsfestes ableiten.

    Alles Spekulation....

  • nun genau über die Kündigungsgründe scheinen Kind und seine Anwälte ja etwas in der Hand zu haben

    :rofl: Du ahnst gar nicht, wie oft die "handelnden Parteien" arbeitsrechtlich so beschissen informiert/beraten/aufgestellt sind und trotzdem mit beiden Beinen ins Fettnäpfchen springen, weil sie vor lauter beleidigt sein die Paragraphen nicht mehr lesen können. (Von verstehen wollen wir gar nicht reden)