Jan Schlaudraff

  • Letztendlich eine konsequente Fortführung des Ansatzes der absoluten Kostenminimierung, der im Sommer mit Slomka und Schlaudraff seinen Anfang genommen hat - halt nur mit dem Fehler, dass Kind dachte, er könnte Zuber frühzeitig loswerden.

    Verstehe ich nicht. Schlaudraff bleibt doch auch unbefristet unter Vertrag. Wer von den beiden (Zuber und Schlaudraff) zuguckt und wer arbeitet, ist dafür doch vollkommen unerheblich.

    Soweit ich weiß hat Schlaudraff einen befristeten Vertrag, zwar auf immerhin 3 Jahre, aber trotzdem befristet. Und vielleicht macht sich Kind hier Hoffnungen, ihn früher loszuwerden.


    Ich weiß, auch das klingt irgendwie absurd, aber anders kann ich mir das unter Berücksichtigung der kindschen Denkweise nicht erklären.

    Vielleicht gilt ja auch gerade noch die halbjährige Probezeit? "Mit Ablauf der Probezeit können wir Sie aus finanziellen Gründen leider nicht fest in unseren Verein Unternehmen übernehmen. Herzlichst, Ihr Ex-GröPaZ"

    :kotzen:

  • Verstehe ich nicht. Schlaudraff bleibt doch auch unbefristet unter Vertrag.

    Sicher? Würde mich jetzt nicht wundern, wenn auch ein sportlicher Leiter bei einem noch Bundesligisten eine Probezeit in seinem Vertrag stehen hat. Dann wäre das vermutlich ein Vorgriff auf das unvermeidliche und man spart sich eine weitere Abfindung.

  • Soweit ich weiß hat Schlaudraff einen befristeten Vertrag, zwar auf immerhin 3 Jahre, aber trotzdem befristet. Und vielleicht macht sich Kind hier Hoffnungen, ihn früher loszuwerden.

    Das Urteil des Arbeitsgerichts zu Zuber gestern impliziert, dass es für "Sportdirektoren" keine befristeten Arbeitsverträge gibt. Zuber hat auf dem Papier auch so einen, in der Realität aktuell aber eben nicht. Selbiges gilt für Schlaudraff (und alle anderen Beschäftigten ähnlicher Couleur, die wir eventuell sonst noch so unter Vertrag haben sollten).

    Ah, danke für die Aufklärung - da lag ich wohl falsch mit meiner Vermutung. Bleibt das Probezeit-Szenario. :D

  • Verstehe ich nicht. Schlaudraff bleibt doch auch unbefristet unter Vertrag.

    Sicher? Würde mich jetzt nicht wundern, wenn auch ein sportlicher Leiter bei einem noch Bundesligisten eine Probezeit in seinem Vertrag stehen hat. Dann wäre das vermutlich ein Vorgriff auf das unvermeidliche und man spart sich eine weitere Abfindung.

    Die sechs Monate Höchstdauer für eine Probezeit sind rum.

  • Ich möchte mal wissen, wie man da Ruhe und Konstanz reinbringen will, bei diesem dilettantenhaften Geschäftsgebaren. Mir kommt die Galle hoch.

  • Verstehe ich nicht. Schlaudraff bleibt doch auch unbefristet unter Vertrag.

    Sicher? Würde mich jetzt nicht wundern, wenn auch ein sportlicher Leiter bei einem noch Bundesligisten eine Probezeit in seinem Vertrag stehen hat. Dann wäre das vermutlich ein Vorgriff auf das unvermeidliche und man spart sich eine weitere Abfindung.

    Die sechs Monate Höchstdauer für eine Probezeit sind rum.

    01.07.2019 war doch "offizieller" Start oder?

  • Macht 6 Monate um am 31.12.19


    Schlaudraff geht bestimmt zu Schmadtke. Alles Gute!


    Der Platzwart sang mal vor langer Zeit "Tschüs Jan, wenn Du geh'n musst, musst Du geh't, Rote Karte bei den Roten, das war's auf wiederseh'n" - War zwar einem anderen Jan gewidmet, passt aber in dieser kurzen Form.


    Das Konstrukt ist jetzt endgültig jenseits jeglicher Ernsthaftigkeit.

  • Kocak wird beim erstbesten Vertragsangebot eines anderen Vereins hier den Abflug machen.

    Wer soll das den aushalten?

  • Die sechs Monate Höchstdauer für eine Probezeit sind rum.

    Kinners, wie die Zeit vergeht. Dacht es sei erst gestern gewesen, das der Jan in seinem viel zu großen Jacket beim Opi auf dem Schoß saß und vorgestellt wurde...

  • ...und morgen erscheint im Handelsregister der 96 Management GmbH der Geschäftsführer Sport Jan Schlaudraff. Verantwortliche, jetzt an die Knöpfe!

  • Soweit ich weiß hat Schlaudraff einen befristeten Vertrag, zwar auf immerhin 3 Jahre, aber trotzdem befristet. Und vielleicht macht sich Kind hier Hoffnungen, ihn früher loszuwerden.

    Das Urteil des Arbeitsgerichts zu Zuber gestern impliziert, dass es für "Sportdirektoren" keine befristeten Arbeitsverträge gibt. Zuber hat auf dem Papier auch so einen, in der Realität aktuell aber eben nicht. Selbiges gilt für Schlaudraff (und alle anderen Beschäftigten ähnlicher Couleur, die wir eventuell sonst noch so unter Vertrag haben sollten).

    Das ist die Rechtsansicht eines erstinstanzlichen Arbeitsgerichts. Ich würde das jetzt nicht zur herrschenden Rechtsprechung machen.


    Lustig wäre, wenn 96 jetzt trotz der "Beförderung" noch Rechtsmittel gegen das gestrige Urteil einlegen würde.

  • Ich schreibe ja nicht viel hier... eigentlich nichts....

    lese viel hier.


    Aber wo ich heute bei nach Hausfahren im Radio das gehört habe, das man schlaudraff beurlaubt haben, habe ich erst mal im Auto lauft los berühlt.


    Jetzt mal ganz in ernst, er bekommt eine hand voll geld macht alles ohne das die Öffentlichkeit mitbekommt

    Und ist selber mit dem verlauft, was slomka gemacht hat nicht zufrieden und dann kommt ein neuer Trainer und es geht wieder bissel leben in der Bude.


    Dann will man neue Leute holen bis jetzt nichts.. und nein man verschenkt noch ein Spieler der min 1,5M wehrt ist.

    Und der jetzt es übernehmen soll noch vorher Vorgericht gewesen :wut::wut::wut::wut::wut:

    ca14 Tage noch für neue Spiele ... ganz ehrlich da kommt nichts mehr


    Bin so angepisst...

  • Boooooaahh! Warum muss man jetzt so einen kranken Scheixx fabrizieren. Das ist selbst für 96-Verhältnisse absolut unterirdisch. Da hat der alte Mann im Sommer mit Schlaudraff einen absoluten Frischling als Sportdirektor installiert. Kann man machen – mit einem Konzept und etwas Durchhaltevermögen. Aber nach nem halben Jahr wirft der Vogel schon wieder alles über den Haufen. Und jetzt Zuber!!??? Wahnsinn.

  • Soweit ich weiß hat Schlaudraff einen befristeten Vertrag, zwar auf immerhin 3 Jahre, aber trotzdem befristet. Und vielleicht macht sich Kind hier Hoffnungen, ihn früher loszuwerden.

    Das Urteil des Arbeitsgerichts zu Zuber gestern impliziert, dass es für "Sportdirektoren" keine befristeten Arbeitsverträge gibt. Zuber hat auf dem Papier auch so einen, in der Realität aktuell aber eben nicht. Selbiges gilt für Schlaudraff (und alle anderen Beschäftigten ähnlicher Couleur, die wir eventuell sonst noch so unter Vertrag haben sollten).

    Das ist die Rechtsansicht eines erstinstanzlichen Arbeitsgerichts. Ich würde das jetzt nicht zur herrschenden Rechtsprechung machen.

    Selbstverständlich. Und es ist abzuwarten, ob das in dieser Form Bestand hat und allgemeingültig wird. Aber Stand "heute" gilt es für Schlaudraff so wie für Zuber.