Jan Schlaudraff

  • Es ist alles Spekulation.

    Meine persönliche Erfahrung (Innenstadt-Anwalt) mit 96-Prozessen ist aber durchaus die, dass man sich dort für keine noch so abstruse Argumentation zu schade ist. Also die vage Hoffnung, irgendwie noch irgendeine Kleinigkeit aus der Sache mitnehmen zu können, ohne mit völlig leeren Händen und/ oder als Idiot dazustehen. Schlimmes Gebaren, wie ich finde. Unsympathisch und sehr, sehr unsouverän.

    Ich finde, das muss man in diesem Business anders lösen.

  • Ach Quark, der steht da drüber.

    Ich würde mich allerdings freuen, wenn er Kind nun etwas kritischer/ differenzierter betrachten würde.

  • So ist es.

    Wäre vielleicht etwas weniger schlimm, wenn man nicht auch noch den Anspruch hätte, die Allergeilsten auf der Welt zu sein.

  • Mehr als ok sind die WIntertransfers aber nun auch nicht. Guidetti fand ich bislang eher enttäuschend, gestern aber hoffentlich ein Wendepunkt. Kaiser find ich auch nicht stark, aber besser als unsere anderen 6er, was nicht schwer ist. Ochs ist gar nicht zu sehen, wenn er spielt. Und dann haben wir noch einen sofort verletzten 2. Torwart und anschliessend einen 37 jährigen 2. Torwart...

  • Ja, sehr richtig. Vor allem in dieser Regelmäßigkeit. Ich meine, wenn einem das mal passiert, dass man sich mit haarsträubenden Argumenten an irgendeinen halbseidenden Strohhalm klammert, weil man sich nicht kampflos der absehbaren Niederlage ergeben möchte - okay, solche Situationen gibt es. Aber am laufenden Band?

    Was für ein komischer Beruf. In meinem Job wäre solch ein Verhalten kündigungswürdig, Kollegen und Kunden würden mit dem Finger auf mich zeigen...

    Als Anwalt stellt man für solch eine Scheiße dem Kunden eine saftige Rechnung aus.

  • Bei 96 muss man doch zwischen den tatsächlichen Prozesschancen und denjenigen, die der Öffentlichkeit gegenüber kommuniziert werden, differenzieren.


    Das 96 hier nach dem, was man öffentlich mitbekommt, rechtlich kaum eine Chance hat, was die fristlose Kündigung angeht, ist das eine. Auf dem anderen Blatt steht das, was 96 der Öffentlichkeit mit seiner Reichweite mitteilt; nämlich, dass Umstände vorlagen, die zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt haben. Und das tut 96 mit seiner Reichweite. Schlaudraff hat diese Reichweite nicht. Damit hat 96 in der Öffentlichkeit erst einmal den Reichweitenbonus und zusätzlich Fakten geschaffen.


    Wenn wir bei dem gesamten Konstrukt in den letzten eines gelernt haben, dann, dass eben immer gern Fakten geschaffen werden, die rechtlich erst mühevoll und kostenintensiv korrigiert werden müssen. Hier ist ja noch der arbeitsrechtliche Sonderfall, nach dem Schlaudraff seine eigenen Anwaltskosten eh tragen muss. Da man mit Schickhardt vermutlich eh eine Flat hat, ist das Kostenrisiko hier sehr überschaubar.


    Ob der Richter die vermeintlich unwirksame Kündigung kassiert, ist doch völlig sekundär. Wichtig ist, dass 96 hier der Öffentlichkeit suggeriert hat, Schlaudraff habe sich unredlich verhalten und sei daher zu Recht gekündigt worden. An diese Erzählung kann man dann später anknüpfen und Schlaudraff als geldgeil darstellen, der 96 finanziell ausnehmen will. Und bei Hans Wurst, dem NP-Abonnenten, der sowas auch nicht hinterfragt, wirkt das dann eben so.


    Genauso wie diejenigen, die im Rahmen der letzten JHV geklagt haben, als vereinsschädlich dargestellt wurden, weil sie den Verein verklagt haben.


    Ist also letzten Endes Litigation PR.

  • Wie hoch sind denn die Anwalts-, und Gerichtskosten bei zB. 500.000,-€ Streitwert?

    Nur um mal einzuordnen wovon hier die Rede ist.

  • Google:


    Die Gerichtskosten sind für die 1. Instanz grundsätzlich mit 3,0 Gebühren­sätzen festgesetzt. Sie unterliegen nicht der Umsatzsteuer bzw. MwSt.

    Eine 1,0-Gebühr bei einem Streit­wert von 500 000,00 Euro beträgt 3 536,00 Euro (§ 34 GKG).

    Somit berechnen sich die Gerichtskosten wie folgt: 3,0 × 3 536,00 = 10 608,00 €.



    Hätte da mit mehr gerechnet.

  • Wahnsinn, wenn man dann die ganzen verlorenen 96 Streitigkeiten im Kopf hat ist da RICHTIG Kohle verballert worden.

  • Nun ist das nicht Verdienst. Insbesondere rechnen Anwälte im Gegensatz zu Handwerkern nicht die Arbeitszeit des mit offenem Mund daneben stehenden Lehrlings mit ab ;) Verbrauchsmaterialien werden auch nicht abgerechnet, ebenso wenig Fortbildung, die gegenüber Handwerksbetrieben sicherlich aufwändigere Bürotechnik, sonstige Arbeitsmittel (bei uns z.B. Zugang zu elektronischen Datenbanken >15.000 EUR p.a.)........

    Und der selbstständige Handwerksbetrieb hat geringere Nebenkosten ?

    Schon mal ein paar Lizenzen spezielle Fertigungssoftware gemietet? Frag mal einen Tischler was der für ordentliches Werkzeug p. a. aufbringen darf. Und Fortbildungen gibt es tatsächlich auch und erst recht bei guten Handwerkern.

    In die Stundensätze und Materialaufschläge rechnen die ihre Nebenkosten und Gewinne genau so hinein wie der Anwalt in seine Stundensätze.


    Bloß bei der Rechnung vom Anwalt wird nur geschluckt und beim Handwerker geschimpft.