Unser neuer Vereinsvorstand - #VorwärtsnachWeit

  • komisch, dass du jedes mal so drauf anspringst wie ein kleines Kind. Einen nerv trifft er auf jeden Fall bei dir. Aber das schafft ja eigentlich jeder der dir nicht zustimmt oder deiner Meinung ist. Und dafür das du schon vor Monaten gesagt hast du bist raus biste doch immer noch ganz schön drin.

  • Aus der offiziellen PM der DFL von gestern:

    Zitat

    "Vorgesehen ist, dass das DFL-Präsidium im nächsten Schritt zu der vorläufigen Einschätzung des Bundeskartellamts schriftlich gegenüber der Behörde Stellung nimmt. Das DFL-Präsidium wird sich dabei an der Zielsetzung des Antrags auf Grundlage der geltenden Satzung sowie dem im Rahmen der Mitgliederversammlung vom 22. März 2018 ermittelten Meinungsbild orientieren. Damals hatten sich 18 Mitglieder des Ligaverbandes für den Erhalt von 50+1 ausgesprochen, ein Quartett dagegen votiert, der Rest sich enthalten. Ziel sei es, kartellrechtskonforme Lösungsansätze zu entwickeln, die im Interesse aller 36 Klubs der Bundesliga und 2. Bundesliga sind.

    Das war so zu erwarten, und ist (aus meiner persönlichen Sicht) im Sinne der 50+1 Befürworter ein sinnvoller Schachzug.
    Und hinter den Kulissen werden die Gespräche weitergeführt.

    Der Handlungsdruck liegt bei den Klubs mit den Ausnahmeregelungen.

  • Das ist leider reines Wunschdenken.


    Das Kartellamt führt kein Verfahren gegen die drei Investorenklubs. Es hat Antrag der DFL lediglich darüber zu befinden, ob die 50+1 Regel kartellrechtskonform ist oder nicht.


    Die vorläufige Stellungnahme des Kartellamts setzt die DFL unter Druck, weil das Kartellamt deutlich gemacht hat, dass es zwar kein Problem mit der 50+1 Regel in seiner ursprünglichen Form hat, wohl aber in seiner jetzigen mit den drei gewährten Ausnahmeprivilegien. Der Ball liegt eindeutig nun bei der DFL, welche klären muss, wie sie mit dieser Einschätzung umgehen soll.

  • Irgendwie habe ich ja das Gefühl, als hätte beide Seiten jetzt oft genug "Du irrst dich und ich habe Recht" gerufen, ohne neue Fakten ins Feld zu führen.

    Einmal editiert, zuletzt von sasa ()

  • Auf der DFL-Sitzung sm Mittwoch ist genau das passiert, was auch vorher klar abzusehen war, nämlich..:


    Nichts!


    Wer insgeheim gehofft hatte, dass die DFL den Ball, welcher ihr vom Kartellamt zugespielt worden war, aufnimmt und per Beschluss die Ausnahmeprivilegien einfach abschafft, wurde bitter enttäuscht.


    Tatsächlich gab es wohl mindestens drei DFL-Mitglieder, die einen solchen Antrag stellen wollten. Als dieses jedoch vorab publik wurde, hat die Mehrheit der Vereine sofort reagiert und diese von diesem Vorhaben abgebracht. Nach außen verkauft wurde dies als Zeichen, dass man als DFL-Mitglieder in dieser schwierigen Zeit zusammen steht und sich nicht auseinander dividieren lassen will.


    Was so edel klingt, ist in Wahrheit nur ein Ausweis der Hilf- und Konzeptlosigkeit der DFL. Sie wurden offensichtlich völlig kalt erwischt von der vorläufigen Einschätzung des Kartellamts, dass die 50+1 Regel als kartellsrechtskonform erachtet werden kann, wenn es nicht die erteilten drei Ausnahmeprivilegien geben würde.


    Das große Problem:


    Wenn man den drei Investorenklubs die erteilten Ausnahmeprivilegien wieder entziehen wollte, wären die daraus resultierenden Schadenersatzforderungen derartig hoch, dass die DFL und ihre Mitglieder dieses Kostenrisiko niemals eingehen können.


    Zudem besteht die große Gefahr, dass die Investorenklubs sich in dem Fall per Wettbewerbsbeschwerde an die EU-Kommission wenden und die 50+1 Regel dort komplett gekippt wird.


    So erklärt sich auch, wie es der Mehrheit der DFL-Mitglieder so schnell gelungen war, die Minderheit davon abzubringen, den geplanten Antrag auf Abschaffung der Ausnahmeprivilegien auf der gestrigen Sitzung zu stellen.


    Stattdessen hat man sich dazu entschieden, nach dem bewährten Motto deutscher Behördenzu handeln: „Wenn Du nicht mehr weiter weißt, so gründe einen Arbeitskreis!“


    Eine DFL-Kommission soll nun Kontakt mit dem Kartellamt aufnehmen und gemeinsam mit der Behörde Lösungen erarbeiten, wie die 50+1 Regel modifiziert werden soll, damit sie in ihrer Grundsubstanz erhalten werden kann.


    Der Haken an dieser schönen Idee ist nur, dass das Kartellamt in seiner vorläufigen Einschätzung bereits klar und deutlich formuliert hat, was zu tun ist, nämlich die bereits gewährten Ausnahmeprivilegien wieder ersatzlos abzuschaffen!


    Fazit:


    Das Einzige, was die DFL mit ihrer Vorgehensweise gewinnt, ist ein wenig Zeit. Aber aussitzen löst das Problem eben nicht, da das Kartellamt seine finale Entscheidung über die Kartellrechtskonformität der 50+1 Regel nicht ewig aufschieben kann.

    6 Mal editiert, zuletzt von Winsley555 ()

  • Vielleicht habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt. Wenn die DFL nicht bereit ist, den deutlichen Hinweisen des Kartellamts zu folgen und die bestehenden Ausnahmeprivilegien abzuschaffen, wird das Kartellamt nicht mehr umhinkommen, gemäß ihrer vorläufigen Einschätzung die 50+1 Regel in ihrer jetzigen Form für kartellrechtswidrig zu erachten.


    Unser Vereinsvorstand hat absolut recht. Die Ausnahmeprivilegien bevorteilen die drei Investorenklubs in völlig unangemessener Weise, indem sie Steuervorteile im erheblichen Ausmaß wahrnehmen können, die allen anderen Profiklubs ohne Ausnahmeprivileg verwehrt sind. Das ist eine klare Wettbewerbsverzerrung und muss aufhören. Das Kartellamt hat der DFL den Weg gewiesen. Die DFL ist nur nicht bereit, dem zu folgen. Das ist das Problem.

    3 Mal editiert, zuletzt von Winsley555 ()

  • So Bescheiden das ist - dieses Verfahren wird sich hinziehen.

    Lange.


    Martin rennt aber die Zeit davon.


    Entweder er sieht das ein und tritt ab - oder wir sind am Arsch und er klammert.

  • Woraus sollen denn die Schadenersatzansprüche resultieren? Wenn man diesen Ansatz weiter denkt, würde eine Änderung der Rahmenbedingungen zugunsten von 50-1 ja auch Schadenersatzansprüche auslösen.


    Die Rahmenbedingungen können verändert werden - nicht rückwirkend aber für die Zukunft. Das hat die Vergangenheit ja bewiesen. Auch die Lizenzbedingungen werden - ständig - geändert, ohne dass irgendjemand überhaupt an Schadenersatz gedacht hat. Das ist auch nicht das Problem der DFL. Das Problem ist, dass Topclubs betroffen sind. Sandhausen und Co wären schon lange weg. Aber (regelmäßig) international spielende Clubs bringen Geld und Prestige.


    Und das Kartellamt interessiert sich einen scheiß für 50+1. Es wird kein Verfahren in den nächsten 10 Jahren geben. Und dann gucken wir mal auf den aktuellen Zeitgeist.

  • Hatten wir doch schon. Die Schadensersatzansprüche begründen sich daraus, dass die drei Investorenklubs ihr jeweiliges Ausnahmeprivileg legal erworben haben.


    Und was Deine Aussage zum Kartellamtsprüfungsverfahren betrifft, so ist Dir möglicherweise entgangen, dass das Prüfungsverfahren bereits läuft und zwar auf Antrag der DFL.

  • Wenn ich etwas versprochen bekomme, das gegen geltendes Recht verstößt, dann entspricht es meinem Rechtsempfinden, das nicht weiter in Anspruch nehmen zu können. Dafür Schadenersatz zu fordern widerspricht dem. Ist aber nur mein persönliches, völlig unjuristisches Rechtsempfinden.

  • "Konsequenzen gegen einzelne Clubs stehen also von unserer Seite überhaupt nicht zur Debatte", sagt Mundt, der dem Kartellamt vorsitzt.

    Du darfst gerne eine andere Meinung haben, ich verlasse mich dann doch auf den Präsidenten. - Im Übrigen ist ein kartellrechtliches Verfahren etwas anderes als die Anfrage, dass keine Veranlassung zum Tätigwerden besteht. Und selbst wenn die Frage negativ verbeschieden würde, wäre das wiederum keine Veranlassung zum Tätigwerden. Das Kartellamt stellt nur keine "weiße Weste" aus - ist kompliziert.


    Zum Schadenersatz: Alle Vereine erhalten jeweils für eine (1) Saison ihre Spielberechtigung. Eine Garantie o. ä., dass unter gleichen Bedingungen auch in der folg. Saison eine Lizenz erteilt wird, will die DFL ja gerade nicht, sie behält sich das Recht vor, jedes Jahr neu zu prüfen und prüft ja auch (Machen die anderen Liegen ja auch, die Diskussion über die Strafen nach dem Versuch der Super-Liga waren ja nun wirklich nicht zu überlesen).

  • Achso: Der Kompromiß wird sein, dass die TV Gelder* neu verteilt werden um die eingetretene Umgleichbehandlung zum kompensieren. Vor dem Kartellamt müssen nicht alle gleich sein, nur die Voraussetzungen für einen fairen Wettbewerb. Also erfolgt eine Kompensation, die TV - Gelder sind mM am Geeignesten (*denkbar ist auch eine andere Geldquelle).

  • Wenn man den drei Investorenklubs die erteilten Ausnahmeprivilegien wieder entziehen wollte, wären die daraus resultierenden Schadenersatzforderungen derartig hoch, dass die DFL und ihre Mitglieder dieses Kostenrisiko niemals eingehen können.

    und nochmal: warum ist das eigentlich so in stein gemeißelt? eine bestehende regelung ist für immer gültig? warum in aller welt ist es so abwegig, die ausnahmeregelungen mit einer demensprechenden frist wieder rückgängig zu machen?

    anfang der 90er jahre wurde das gesetzt zur meisterpflicht im fiesenlegerhandwerk gekippt. jeder hansel, der vorher hausmeisterdienste angeboten hatte, konnte sich auf einmal selbständig als fliesenleger machen. das war noch nicht mal an eine abgschlossene berufsausbildung gekoppelt mit , ich sag jetzt mal 15 jahren berufserfahrung gekoppelt.

    ende vom lied: ich hab bäder gesehen, da musstest du froh sein, wenn die glasur der fliese außen und nicht an der wand war... die fehlentscheidung wurde auch wieder zurückgenommen, zwar spät, aber immerhin.

    auch da hat man übergangslösungen gesucht und gefunden, und mir ist nicht bekannt, dass jemand von den betroffenen betrieben gegen diese geklagt hat.

    eine bestehende situation muss doch nicht ewig gültig sein. und wenn der zeitrahmen für eine umwandlung angemessen ist, sehe ich da auch wenig probleme mit eu-recht.

    und wenn da am ende bei unseren 3 spezis eine entwicklung wie bei beyer ürdingen rauskommt, bin ich da auc nicht böse drum.

  • Der Kompromiß wird sein, dass die TV Gelder* neu verteilt werden um die eingetretene Umgleichbehandlung zum kompensieren

    das hab ich sowieso noch nie verstanden. am einfachsen wäre es, den topf einfach umzudrehen, der erste am wenigsten, der letzte am meisten, fertig !

  • Ich bin da komplett bei ZLF. Alle 3 haben neben den Fußball-Kapitalgesellschaften auch Breitensportvereine, in den Fällen WOB und B04 sogar sehr groß und breit aufgestellt. (Damit unterscheiden sie sich z.B. von dem nicht beanstandeten Leipziger Konstrukt.) Warum sollte es nicht möglich sein, diese wieder stärker einzubinden?