Hatten wir doch schon. Die Schadensersatzansprüche begründen sich daraus, dass die drei Investorenklubs ihr jeweiliges Ausnahmeprivileg legal erworben haben.
Und was Deine Aussage zum Kartellamtsprüfungsverfahren betrifft, so ist Dir möglicherweise entgangen, dass das Prüfungsverfahren bereits läuft und zwar auf Antrag der DFL.
Und irgendwann hat sich mal ein Bundesligist ein Stadion ohne Dach gebaut und musste plötzlich doch eins drauf bauen weil er sonst für die kommende Saison keine Lizenz erhalten hätte. Spielregeln (Lizenzbedingungen) ändern sich, werden vereinheitlicht, die einen haben Glück und erfüllen sie, andere müssen nachsteuern.