Unser neuer Vereinsvorstand - #VorwärtsnachWeit

  • Oldenburg ist immer eine Reise wert. Ob mit der Ersten oder Zweiten. Meppen hätte ich fast Bock.


    Aber das wird nicht passieren. Aber ist wirklich verfahren. Kann aber verstehen, dass der e.V. das Recht auf seiner Seite sieht. Was S&S macht ist schon recht schmutzig.

  • Würde der E.V zum Jetzigen Zeitpunkt für die Lizenz nachgeben dann wäre die Mühen und der Kampf der letzenden

    Jahre doch umsonst gewesen oder nicht ?


    Und am Ende hätte M.K indirekt das erreicht was er eigentlich möchte oder täusch ich mich ?

  • Naja so wie ich das verstehe kann der ev jetzt am Wochenende einfach einem Geschäftsführer berufen, der die Lizenzunterlagen unterschreibt. Das wird dann halt nicht Mann sein wenn die Kapitalseite nicht unterschreibt.

  • https://www.kicker.de/96-weite…er-den-ev-1098037/artikel


    Daraus:

    Zitat

    Die Profisparte stellt nun am Donnerstag in einer Erklärung mit dem neuesten Landgerichtsurteil als Rückenstärkung erneute Verhandlungen in Aussicht: "Die Gesellschafterseite ist selbstverständlich bereit, im Rahmen einer einvernehmlichen Gesamtlösung auch für die Frage der Unterstützung des Hannover 96 e.V. eine Regelung zu finden." Heißt wohl: Lenkt der Mutterverein in der Geschäftsführerfrage ein und verzichtet auf seine geforderten Eingriffsmöglichkeiten ins Profigeschäft, könnten die dringend benötigten Fördergelder im Gegenzug freigegeben werden.

    Spontan würde ich das so umschreiben : finanzielle Erpressung des Vereins.


    Nochmal aus dem Artikel :

    Zitat

    Seit Einstellung der Zahlungen durch die Profisparte ist eine ausgebliebene Fördersumme von 750.000 Euro angelaufen, deren Auszahlung der Mutterverein nun zunächst vergeblich einklagte. Zum Stolperstein wurde ihm hierbei die ebenfalls in Paragraph 4 verankerte "Wohlverhaltensregel", so die Begründung des Gerichts. Hier sei das Verhalten des e.V. "in besonderem Maße treuwidrig" gewesen.

    Ist hier mit "treuwidrig" gemeint, dass

    Zitat

    Kind im Juli 2022 nicht, wie in der Satzung vorgesehen, durch einen Beschluss der Management GmbH (der Komplementärin der Fußball-KG), sondern mit einem satzungsdurchbrechenden Abberufungsbeschluss von seinem Posten als Geschäftsführer der Fußball-KG enthoben werden sollte

    Was ja am Ende auch so geklappt hat.


    Läuft es alles nur auf ein "akzeptiert, das nur der von der Kapitalseite gewünschte Geschäftsführer, das sagen hat und eurer zweiter Geschäftsführer nur ein" Grüßonkel" ist, sonst bleibt der Geldhahn zu? "


    Aber Kind zahlt ja bereits seit 2022 nicht mehr und der Verein scheint dennoch besser aufgestellt als in den Jahren zuvor.


    Was für ein bischissener Machtkampf, den der alte Mann weiterhin führt.


    Wenn ich etwas falsch verstanden/ interpretiert habe, korrigiert mich gerne.

  • Was würde eigentlich passieren, wenn der e.V. insolvent bzw. wiederum seinen Zahlungen (Energiekosten etc.) nicht nachkommen würde? Würde sich das auf die Lizenz auch auswirken oder wird dabei nur die Kapitalseite von der DFL betrachtet?

  • Ich weiß, das ist nicht die Frage, aber durch die gute Arbeit des "neuen" Vorstands, ist der e.V. trotz der obwohl vertraglich zugesichert ausbleibenden Zahlungen finanziell recht solide ausgestattet im Gegensatz zu der Zeit, als noch der große Unternehmer das Sagen hatte und dabei dem neuen Vorstand gewaltige Altlasten (Stichwort Steuerprüfungen u.ä.) mit auf den Weg gab. Das könnte natürlich auch ein UvH wissen, würde aber natürlich nicht ins kranke Weltbild passen.

  • Wenn der e. V. finanziell nicht mehr auf die Zahlungen aus dem Hannover-Vertrag angewiesen ist und die Ansprüche laut LG-Urteil sowieso nicht mehr bestehen... Was spricht noch dagegen den Geschäftsführer per Gesellschafterversammlung zu beschließen?

  • Nun ja. Es gibt noch immer Verbindlichkeiten aus der Kind-Ära, die abzulösen sind. Zudem will man ja vielleicht auch investieren. Und da sehe ich es schon kritisch, einseitig Verträge aufzukündigen.

  • Es wurde seitens des Vorstandes des eV in den letzten Jahren gute Arbeit geleistet, was die Finanzierung betrifft. Dennoch dürften die ausbleibenden Zahlungen der Profigesellschaft sehr schmerzhaft sein. Was im Falle eines Zwangsabstiegs sehr viel schwerer wiegen dürfte, sind die Kündigungen zahlreicher Mitglieder, die dann zu erwarten wären. Ich kann es nicht einschätzen wieviel das sein könnten, aber ich denke schon, dass so einen Fall einige passive Mitglieder zum Anlass nehmen würden, die Mitgliedschaft zu beenden. Karten wären ja künftig problemlos zu bekommen und vermutlich auch günstiger.


    Insofern hat auch der eV wahrscheinlich kein Interesse an diesem Szenario. Wie das alles zu lösen wäre - keine Ahnung.

  • Was nicht auf gesunden Beinen steht, muss vielleicht sterben, damit etwas Neues entstehen kann. Egal was bis Montag unterschrieben wird oder nicht, das Schauspiel ist erbärmlich genug. Das passt einfach so nicht zusammen. Ich unterstelle der Kapitalseite sogar einen guten Willen, aber sie fügt ihrer eigenen Marke einen immensen Schaden zu und spielt sich gemessen an ihrem bewiesenen sportlichen Fingerspitzengefühl unglaublich auf. Um eine Alternative zu bieten, die für mich ein Verein vielleicht mit Geld, aber in erster Linie mit einem organischen sportlichen Konzept und Fannähe wäre, sind alle zu sehr in den kranken Strukturen befangen. Eine kurzfristige Unterzeichnung würde diese erhalten, hoffentlich dann in näherer Zukunft mit etwas weniger Drama.

    Ein großer Daumen hoch an die Mannschaft, dass sie weiter kämpft und sogar im Rennen um den Aufstieg ist, wie schlecht sie auch spielt.

    Eine Frage bleibt, auch wenn am Montag alles in trockenen Tüchern ist: Wovon sind wir Fan?

    Einmal editiert, zuletzt von Halfarsen ()

  • fährt der frisch bestellte GF Bindzus Montag nach Frankfurt, um die Lizenzunterlagen persönlich abzugeben?

    Die Dramaturgie hat was, finde ich.

    Edit: natürlich nur, wenn die Kapitalseite die Auszahlung der ausstehenden Beträge unverzüglich veranlasst!

  • Frage an die KI


    Ist es bei einer KGAA notwendig, das der Geschäftsführer in das Handelsregister eingetragen ist, bevor er handlungsfähig ist?

    Antwort der KI

    Ja, bei einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist es notwendig, dass der Geschäftsführer ins Handelsregister eingetragen wird, bevor er handlungsfähig ist.


    Für die KGaA gilt das Prinzip der Handelsregistereintragung ähnlich wie bei anderen Gesellschaftsformen wie der GmbH oder AG. Die Eintragung des Geschäftsführers ins Handelsregister ist erforderlich, damit dieser gegenüber Dritten als ordnungsgemäßer Vertreter der Gesellschaft auftreten und rechtlich bindende Handlungen vornehmen kann. Die Eintragung gibt dem Geschäftsführer die rechtliche Autorität, im Namen der Gesellschaft zu handeln.


    Die Handlungsfähigkeit des Geschäftsführers tritt also erst mit der Eintragung im Handelsregister ein. Solange die Eintragung nicht erfolgt ist, kann der Geschäftsführer zwar bereits formal bestellt worden sein, aber keine rechtsgültigen Geschäfte für die KGaA abschließen.

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    das kann sportlich werden am Montag ...

  • Da ist KI auf der falschen Spur:

    Ein Geschäftsführer sollte mit der Bestellung handlungsfähig sein,

    unabhängig von der Eintragung um Handelsregister.

  • Da ist KI auf der falschen Spur:

    Ein Geschäftsführer sollte mit der Bestellung handlungsfähig sein,

    unabhängig von der Eintragung um Handelsregister.

    Turracher hat recht:


    Mit der Annahme der Bestellung gilt die Organstellung des Geschäftsführers bereits als begründet. Die Bestellung ist dabei auf jeden Fall ins Handelsregister einzutragen. Das hat aber ausschließlich deklaratorische Bedeutung: Mit der wirksamen Bestellung ist der neue GmbH-Geschäftsführer bereits amts- und handlungsfähig, völlig unabhängig von der späteren Eintragung im Handelsregister.


    Das ist ja auch der Hintergrund dafür, dass sowohl der Verein als auch die Investoren sich den Luxus leisten, quasi bis zur buchstäblich "letzten Minute" ihr Ringen um die Geschäftsführerbestellung fröhlich weiter zu betreiben.


    Spätestens aber am Montag wird, sollte die Investorenseite bis dato immer noch nicht aufgegeben haben, durch den Verein mit einem satzungsduchbrechenden Beschluss ein alleinger Gesellschafter der Komplementär-GmbH ein (oder im Idealfall beide Geschäftsführer) bestellt werden. Der bestellte Geschäftsführer wird dann den Lizenzierungsantrag unterzeichnen vorab als "Telekopie" bis spätestens 15.30 Uhr an die DFL versenden. Der Begriff "Telekopie" klingt ziemlich antiquiert, entspricht aber exakt der entsprechenden Formulierung in § 12 der aktuellen Lizenzierungsverordnung. Gemeint ist hier eine Übersendung per Telefax.


    DIe Orginalunterlagen sind in dem Fall unverzüglich nachzureichen. Dies kann auch per Paketpost mit Übersendungsnachweis passieren. Zu empfehlen wäre es allerdings im komkreten Fall, dass der neue Geschäftsführer die Akten mit den Lizenzierungsunterlagen persönlich in der Guilettstraße 44-46 in Frankfurt vorbei bringt.


    Sieht sich der Verein am Montag genötigt, aufgrund der anhaltenden Blokade der Investorenseite im Aufsichtsrat zur Wahrung der Profilizenz einen Interimsgeschäftsführer zu bestellen, so kommt hierfür eigentlich nur eine Person in Frage, die mit allen Details des Lizenzierungsantrages bereits vertraut ist. Da ich nun hoffe, unterstellen zu können, dass unser Vorstandsvorsitzender Sebastian Kramer dieses wichtige Kriterium erfüllt, wäre er aus meiner Sicht der geeignete Kandidat für die Rolle des Interimsgeschäftsführers.


    Er könnte die Rolle solange ausführen, bis sich die Vertreter von Verein- und Investorenseite im Aufsichtsrat endlich einvernehmlich auf eine finale Geschäftsführerbestellung geeinigt haben. Diese Lösung hätte zudem den besonderen Charme, dass die Investorenseite - konfrontiert mit einer solchen Konstellation - urplötzlich ein spontanes Einigungsinteresse verspüren könnte.



    3 Mal editiert, zuletzt von Winsley555 ()

  • Spätestens aber am Montag wird, sollte die Investorenseite bis dato immer noch nicht aufgegeben haben, durch den Verein mit einem satzungsduchbrechenden Beschluss ein alleinger Gesellschafter der Komplementär-GmbH ein (oder im Idealfall beide Geschäftsführer) bestellt werden.

    da wäre ich vorsichtig, die Satzungsdurchbrechung für zwei GF zu riskieren. Die Notlage rechtfertigt m.e. nur eine Satzungsdurchbrechung. Du kennst dich da natürlich besser aus.

  • Spätestens aber am Montag wird, sollte die Investorenseite bis dato immer noch nicht aufgegeben haben, durch den Verein mit einem satzungsduchbrechenden Beschluss ein alleinger Gesellschafter der Komplementär-GmbH ein (oder im Idealfall beide Geschäftsführer) bestellt werden.

    da wäre ich vorsichtig, die Satzungsdurchbrechung für zwei GF zu riskieren. Die Notlage rechtfertigt m.e. nur eine Satzungsdurchbrechung. Du kennst dich da natürlich besser aus.

    Da hast Du mich missverstanden.


    Die Begründung für die Satzungsunterbrechung ist natürlich nur der existenziell wichtige Erhalt der Profilizenz, welches die Übersendung des Lizenzierungsantrages mit Unterschrift eines bestellten Geschäftsführers bis spätestens kommenden Montag 15.30 Uhr voraussetzt, somit eine Interimsbestellung eines kundigen Geschäftsführers unabdingbar notwendig macht.


    Das mit dem 2. Geschäftsführer war nur für den immer noch möglichen Alternativfall erwähnt, dass sich beide Parteien im Aufsichtsrat wider Erwarten doch noch auf eine gemeinsame Bestellung von Mann und Bindzus einigen sollten.