Verkehrssituation in und um Hannover

  • Würde es tendenziell auch eher auf der anderen Seite in den genannten Straßen versuchen. Das sind ja Wohngegenden, da muss sicher auch mal jemand zur Arbeit.

  • Da ist Zahlbereich und/oder voll. Fahr Bahn

    Bahn fährt in Pattensen noch nicht :P


    Öffis wären eine Möglichkeit, allerdings mit mind. doppelter Zeit und mind. 2x umsteigen.


    Maschsee wäre auch eine Alternative oder? Wie schauts denn da morgens aus? Bin da lange nicht mehr langgefahren. Fußweg 10 Minuten kein Ding.

  • Heute wird in der Haz bestätigt, dass die Bahnarbeiten im Zeitplan liegen und die Sperrung des Südschnellwegs morgen früh um 4 aufgehoben werden.

  • Maschsee zwischen Nordufer und Löwenbastion sollte gut gehen. Sehe ich täglich.

    Falls Du zwischen Nordufer und Geibelstraße nichts findest wäre Schützenplatz der kürzere Fußweg. Und streßfreier. (Da ballert Dir beim Ausparken nicht jemand hinten in die Karre.)

  • Die Region hat da doch eigene Mitarbeiterparkplätze hinter einer Schranke. Ich weiß nicht ob ausreichend, und besonders für jeden Praktikanten, aber frag doch mal.

    Müssen Arbeitgeber heutzutage nicht eh Parkplätze bereitstellen?

  • Heute wird in der Haz bestätigt, dass die Bahnarbeiten im Zeitplan liegen und die Sperrung des Südschnellwegs morgen früh um 4 aufgehoben werden.

    Das war schon heftig, was sich heute hier durch den Altenbekener Damm an Verkehr geschoben hat. Uff :(

  • Hab mich gestern übrigens für den großen Parkplatz neben NDR entschieden, hat gut geklappt. Und der Fußweg zum Regions-Gebäude war so schön, dass ich ihn 15 Minuten später wieder zurück antreten konnte, weil die Schulung ausgefallen ist :kichern:

  • Ich habe das gefragt, weil zb Supermärkte Parkplätze bereitstellen müssen. Da fände ich das bei Arbeitgebern, mit großer Mitarbeiterzahl, nur logisch.

  • Ist ein bisschen anders.

    Die Pflicht zur Schaffung von Einstellplätzen hat direkt nichts mit der Arbeitgebereigenschaft zu tun, sondern begründet sich aus dem Baurecht, hier durch die Nds. Bauordnung NBauO. Grundsätzlich muss bei einem Neubau bzw einer wesentlichen Umbaumassnahme jeder Art eine bestimmte Zahl von Stellplätzen geschaffen werden, für die Anzahl gibt es in den sog. Ausführungsbestimmungen zur NBauO Richtzahlen. Bei Wohnhäusern geht das nach Wohnungszahl, bei Büros, Gewerbeobjekten oder Einzelhandelsgebäuden idR nach Nutz- bzw Verkaufsfläche. Wobei bei Einzelhandel, gerade Lebensmittelhandel, idR freiwillig seitens des Bauherren tw mehr Stellplätze geschaffen werden, als rechtlich notwendig. Die sind dann aber primär für die Kundschaft, nicht für die Beschäftigten... ;)

    Die Gemeinden haben aber einen gewissen Spielraum und können durch Verordnungen zB Stellplätze ausschließen, oder auch eine bestimmte Anzahl je X festlegen. Gibt es keine solche Vorgaben, entscheidet die zuständige Baugenehmigungsbehörde. Auch kann eine sog. Ablösesumme für nicht geschaffene Stellplätze festgelegt werden, die vom Bauherren zu zahlen ist, was manche zB bei Platzmangel auch selber beantragen. Die muss die Gemeinde dann zweckentsprechend verwenden, kann auch in den ÖPNV fließen.

    Bei Altbauten greifen die Vorschriften dann, wenn wesentliche Änderungen am Gebäude vorgenommen werden. Sonst gilt natürlich Bestandsschutz.

  • Quelle ist Punkt-Linden...kann leider nicht verlinken, sorry.


    Erstmal bis mindestens 2025, ist kein Geld da, um sie zu sanieren.



    Ach danke sasa .