Beim Sportverein, der gemeinnützigen Zwecken folgt, nicht. Hier wird vom Finanzamt grundsätzlich auch eine Gegenleistung angesehen. Bei mildtätigen, kirchlichen oder wissenschaftlichen Zwecken ist es möglich. Zusätzlich gibt es gemeinnützige Vereine, bei denen auch der Mitgliedsbeitrag steuerlich abzugsfähig ist. Dazu gehört auch z.B der Kita-Förderverein soweit er als gemeinnützig eingetragen ist und Förderung der Jugendhilfe betreibt.
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