Corona

  • Eine Frage zur Quarantäne: unser Sohn ist jetzt PCR positiv getestet. Wir als Eltern sind zweifach geimpft. Gelten wir als vollständig geimpft oder erst nach der Boosterimpfung? Danach richtet sich ja die Quarantäne. Bis das Gesundheitsamt was von sich hören lässt, dürfte ja noch einiges an Zeit vergehen, wie man hört.

    Laut infektionschuzt.de müsst ihr wohl erst selbst einen PCR Test machen.

  • Und wer gilt als vollständig geimpft?


    Danke euch! Die Nacht von Freitag auf Samstag hat er nachts ganz schön gewült und wohl Fieber gehabt. Heute Nacht war es besser. Ansonsten hat er Kopfschmerzen ab und an und eine Rotznase.

  • Als vollständig geimpft gelten Personen, die alle notwendigen Impfungen erhalten haben. Sie haben entweder eine erforderliche Zweitimpfung erhalten oder wurden mit einem Impfstoff geimpft, der auch bei einmaliger Impfung den vollen Impfschutz bietet. Diesen Status erlangt man 14 Tage nach Vollendung der Impfserie.
    Neue Studien weisen darauf hin, dass ein durch die Delta-Variante verursachter schwerer Verlauf bei einmaliger Impfung (vollständiger Impfschutz) mit Janssen® von Johnson & Johnson nur…


    aktueller Stand der Seite

  • Ach so, dann habe ich das in der Tat komplett falsch verstanden. Somit natürlich: :respekt:

    Freut mich trotzdem, dass du einfach mal losgeworden bist, was dir offenbar schon länger auf der Seele brennt.

    Wobei, eigentlich ist es mir wie alles ziemlich egal.

  • Wie lässt die Hälfte weg mich aussehen lassen deine Überlegenheit demonstrieren...

    Weglassen Inhalten Lügen!

    Ja, dann habe ich wohl gelogen. Folglich haben Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg wohl eine höhere Bevölkerungsdichte als Niedersachsen.

    Jetzt trollst du nur noch.
    Brauch ich nicht.
    Mal wieder Jemand für die Ignore-Liste

  • Muss man den armen Kerl echt permanent Hops nehmen?

    Selbst wenn man ihn bezüglich seiner „Fluchtpläne“ beim Wort nehmen will hat er ja nun schon 96 mal geschrieben, dass er bei Lockdown abhauen möchte. Das heißt vor Heiligabend gibt es für ihn keinen Grund zu verschwinden.

  • Aber schon verwunderlich, Im Themenbereich "Depression" zB. werden Leute mit Problemen mit Verständnis überhäuft, im Corona Faden dagegen wird man fast gesteinigt.


    Ich gehe ansonsten mit praktisch nichts d'accord, was Du schreibst, aber hier möchte ich Dir dann doch mal beipflichten.


    Solche Erfahrungen musste ich hier auch machen, als ich versucht habe, eines meiner Themen - Impfdruck auf Kindern - sachlich anzusprechen. Und auch aus der letzten Diskussion habe ich mich dann einfach rausgezogen, weil mir die Atmopshäre zu vergiftet war.


    Meine Älteste ist jetzt übrigens geimpft. Auf eigenen Wunsch und mit meiner Unterstützung. Ich habe zwar wenig Hoffnung, dass das irgendwer zum Anlass nimmt, mal seine Beiträge von damals zu überdenken, aber die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.

  • Code
    Eine Frage zur Quarantäne: unser Sohn ist jetzt PCR positiv getestet. Wir als Eltern sind zweifach geimpft. Gelten wir als vollständig geimpft oder erst nach der Boosterimpfung? Danach richtet sich ja die Quarantäne. 

    Wir sind ja in der selben Situation. Aktuellste Aussage von "unserem Gesundheitsamt": Ist die Zweitimpfung länger als 6 Monate her, müsst ihr in Q.

    Die Vorschriften ändern sich aber laufend und ich kann mir vorstellen, dass andere Gesundheitsämter auch anders verfahren.


    Telefonisch hat das Gesundheitsamt übrigens zuletzt in unter 24h reagiert. Schriftliche Bescheide inkl. Genesenennachweis ca. 6 Tage.

    Der Genesenennachweis gilt übrigens ab 4 Wochen nach Infektion. Das heißt 2 Wochen lang ist man in so einer Zwischenwelt (weder erkrankt noch genesen).

    Einmal editiert, zuletzt von RedHeath ()

  • Bei uns war 2G+ bereits der PCR Test mitgemeint, Schnelltests galten hier nie als "+", was auch absolut richtig ist. Vielleicht wird da ja das BVerfG zum Trendsetter in Deutschland.

  • Bei uns war 2G+ bereits der PCR Test mitgemeint, Schnelltests galten hier nie als "+", was auch absolut richtig ist. Vielleicht wird da ja das BVerfG zum Trendsetter in Deutschland.

    Die Kosten bei euch halt auch nicht 50+ Euro…


    stscherer

    Hat das denn jemand geglaubt?
    Das BVerfG hat doch sehr deutlich bewiesen, dass es voll auf Regierungskurs ist.

    Wer die 50-90€ (je nach Anbieter) nicht zahlen kann, darf also das höchste deutsche Gericht nicht betreten.
    Die eingeschlagene Richtung in Deutschland ist höchst bedenklich.

    Einmal editiert, zuletzt von Insane96 ()