Corona

  • Die Berichterstattung am Wochenende bezog sich in erster Linie auf die "Asozialen und Egoisten", die in den Harz und nach Winterberg fuhren. Die Kirchen fliegen doch meist unter dem Radar. Kirchenbashing ist etwas anderes.


    Und meine Quellen bezogen sich auf die Freikirchen.


    Edit: Nicht jeder, der am Wochenende Rodeln war, hat gegen die die Corona-Regeln verstoßen. Negativ beurteilt wurden aber alle.

    Das Privileg der Kirchen Gottesdienste zu veranstalten, sollte bzw. müsste man der breiten Öffentlichkeit mal schlüssig erläutern. Das ist nämlich nicht mehr nachvollziehbar.

  • Es gibt auch das Grundrecht auf Freizügigkeit im Bundesgebiet..

    Guess what.. massiv eingeschränkt!
    Und zwar für alle (in den Gebieten mit Zahlen über 200) und nicht nur für die, die gegen die vorherigen Verbote verstossen haben.

  • 96mettbrötchen

    Also ich habe verstanden, dass Du den überragenden Schutz des GG für die Glaubensfreiheit (auch in der Ausübung) nicht verstehen kannst, und ich werde Dich nicht überzeugen können.


    Tatsache ist, dass es sich dabei um ein Grundrecht mit Ewigkeitsgarantie handelt, und vielleicht ist heute ein guter Tag, daran zu erinnern, wie wichtig es ist, die Verfassung zu schützen - auch wenn man nicht alle ihre Wertungen teilt.

  • Ich bin kein Jurist, aber wieso wird dann das Grundrecht auf Glaubensfreiheit (in diesem Fall der Kirchengang) geschützt, aber das Recht auf Freiheit (Ausgangssperre) nicht?

  • Beides wird eingeschränkt, auch der Kirchgang, denn es dürfen sich nur eine relativ geringe Anzahl an Leuten drinnen und unter Auflagen aufhalten, siehe insbesondere Weihnachten. Wer sich nicht angemeldet hat etc. wird nicht eingelassen.

    (Für die Freikirchen kann ich hier nicht sprechen.)

  • 96mettbrötchen

    Also ich habe verstanden, dass Du den überragenden Schutz des GG für die Glaubensfreiheit (auch in der Ausübung) nicht verstehen kannst, und ich werde Dich nicht überzeugen können.


    Tatsache ist, dass es sich dabei um ein Grundrecht mit Ewigkeitsgarantie handelt, und vielleicht ist heute ein guter Tag, daran zu erinnern, wie wichtig es ist, die Verfassung zu schützen - auch wenn man nicht alle ihre Wertungen teilt.

    Den überragenden Schutz hat mir in der Tat noch niemand erklärt. Auch die Ewigkeitsgarantie ist mir in meiner bisherigen Bildungslaufbahn auch noch nicht über den Weg gelaufen.

    Aber ich habe auch nicht Jura studiert und finde es in diesem Zusammenhang ziemlich unredlich mir eine Wertung der Verfassung zu unterstellen und mir den Schutz derselben nahezulegen.

    Gleichwohl fände ich es in dieser Zeit und in dieser Situation geboten, Grundrechtseinschränkungen (die einen mehr und die anderen weniger) der Bevölkerung besser zu kommunizieren.

    Denn diese Maßnahmen lassen sich nicht ohne die Akzeptanz der Mehrheit nicht durchsetzen.

    Akzeptanz erreicht man auf diese (und u.a. Deiner) Art der Kommunikation nicht.

  • In den großen, bevölkerungsreichen Regionen des Senegal, wie Dakar und Thiès gibt es wohl auch wieder nächtliche Ausgangssperren.

    Die haben wir seit März und ich bin so alt, dass ich es nicht einmal mehr bemerke. Ich frage mich allerdings immer wieder, was das eigentlich bezwecken soll. Alles, was man nachts unternehmen kann, ist sowieso geschlossen. Was soll ich also nachts auf der Straße? Wer illegale Partys veranstalten möchte, tut das mit oder ohne Ausgangssperre. Und wer nachts Autos aufknacken möchte, hält sich auch eher weniger an diese Regeln.


    Concepcion ist derzeit in Phase 2 der lokalen Verordnung. Unter anderem ist es derzeit verboten, den Landkreis zu verlassen, was aber in der Regel nicht kontrolliert wird. Gewissermaßen eine 15+X Kilometerregel. Wenn ich meinen Bewegungsradius seit März 2020 so betrachte, kann ich meine Ausflüge über das Kreisgebiet hinaus an einer Hand abzählen. Klar, ich lebe im Zentrum einer Großstadt und nicht auf dem Land, deshalb schränken mich diese Regeln im Alltag nur selten ein. Derzeit sind mal wieder die Strände gesperrt (im Sommer!), was mich dann doch sehr ärgert und ankotzt. Voraussichtlich wird Concepcion heute in Phase 1 zurückversetzt. Das bedeutet, wir dürfen das Haus nur zweimal pro Woche verlassen. Schöne Aussichten auf die Ferien im Februar...

  • P-King, Dein Vergleich hinkt nur insoweit, als dass auch alle Kirchgänger um 8 zuhaus sein müssen und Mitternachtsmessen zur Zeit verboten sind.

  • Aber davor gelten halt andere Regeln für diese als für Leute die beispielsweise Freunde besuchen wollen.


    Und das hat bisher kein Politiker vernünftig erklärt warum das Grundrecht der einen mehr wert sein soll als die der anderen.

    Wenn das nicht gemacht wird, braucht man sich wirklich nicht zu wundern warum die Leute die Maßnahmen nur noch halbherzig verfolgen.


    Wenn es zumutbar ist das Bildung und Kultur nur mehr per Livestream zu genießen sind, dann muss dies ohne Ausnahme auch für die Religionsausübung gelten.

  • 1. Art. 79 III GG


    2. Mein Link zu den Schranken als Einstieg


    3. Der besondere Schutz der Glaubens(ausübungs)freiheit durch das GG wird doch ständig kommuniziert.


    Ich finde es in keinster Weise unredlich, daran zu erinnern, dass man auch die Teile der Verfassung schützen sollte, die man selber als weniger wichtig einschätzt. Aber vielleicht helfen in Bezug auf den für viele Menschen vielleicht nicht mehr zeitgemässen umfassenden Schutz des (Nicht)Glaubens diese Überlegungen:


    - tatsächlich schützt das GG ja auch umfassend die Verweigerung eines Glaubens und die Verweigerung des Bekenntnisses zu einem (bestimmten) Glauben... zB. ein nicht ganz unerheblicher Unterschied zum Iran... und Du willst doch nicht wirklich, dass dies eine (gesetzliche) Einschränkung erfährt, oder?


    - Toleranz ist auch ein wichtiges Element unserer Verfassung.

  • Was hat jetzt der Iran damit zu tun?
    Die Freiheit des Glaubens bedeutet eben gerade nicht, dass man Besuche in Kirchen zulassen müsse. Beten und Glauben kann man auch zuhause. Das ist eine bewusste Entscheidung der Politik.
    Dein Beitrag enthält, wieder mal, wenig bis nichts Inhaltliches was deine Behauptung bestätigen würden

  • stscherer


    1 + 2 Kein Link, aber danke ich suche ihn mir selbst raus.

    3. In meiner Bubble wird er nicht ständig kommuniziert, und genau das ist der Kern meiner Kritik.


    Wo habe ich von einer Enschränkung gesprochen? Ist die Forderung nach einer transparenten und verständlichen Kommunikation schon die Vorstufe zur Abschaffung von Teilen des GG?

    Und das bringst Du mit mir in Zusammenhang mit dem theokratischen und menschenrechtsfeindlichen Religionsstaats Iran?