Corona

  • In den großen, bevölkerungsreichen Regionen des Senegal, wie Dakar und Thiès gibt es wohl auch wieder nächtliche Ausgangssperren.

    Die haben wir seit März und ich bin so alt, dass ich es nicht einmal mehr bemerke. Ich frage mich allerdings immer wieder, was das eigentlich bezwecken soll. Alles, was man nachts unternehmen kann, ist sowieso geschlossen. Was soll ich also nachts auf der Straße? Wer illegale Partys veranstalten möchte, tut das mit oder ohne Ausgangssperre. Und wer nachts Autos aufknacken möchte, hält sich auch eher weniger an diese Regeln.


    Concepcion ist derzeit in Phase 2 der lokalen Verordnung. Unter anderem ist es derzeit verboten, den Landkreis zu verlassen, was aber in der Regel nicht kontrolliert wird. Gewissermaßen eine 15+X Kilometerregel. Wenn ich meinen Bewegungsradius seit März 2020 so betrachte, kann ich meine Ausflüge über das Kreisgebiet hinaus an einer Hand abzählen. Klar, ich lebe im Zentrum einer Großstadt und nicht auf dem Land, deshalb schränken mich diese Regeln im Alltag nur selten ein. Derzeit sind mal wieder die Strände gesperrt (im Sommer!), was mich dann doch sehr ärgert und ankotzt. Voraussichtlich wird Concepcion heute in Phase 1 zurückversetzt. Das bedeutet, wir dürfen das Haus nur zweimal pro Woche verlassen. Schöne Aussichten auf die Ferien im Februar...

    Nun ja, für die, die auf der Straße leben müssen (z.B. alleinerziehende Mütter mit ihren Kindern), die ihr Einkommen auch Nachts mit Verkauf von Mandarinen, Trinkwasser, Keksen,... an Reisende in Bussen, PKWs, LKW-Fahrende, etc. zu verdienen versuchen ist das schon mal noch prekärer als ohne Ausgangssperre.

  • Beten und Glauben kann man auch zuhause.

    Wirklich beurteilen kann man das allerdings nur, wenn man zu denen gehört, die sich nun die Frage stellen (müssen), ob man das auch zu Hause machen kann. Also Gläubige.

    Klar.

    Für die würde allerdings dasselbe gelten wie für die, die jetzt nicht mehr nach 20 Uhr raus dürfen (Einschränkung der Freizügigkeit). Musst du jetzt halt ertragen und dich anpassen (zu Hause beten)

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  • In den großen, bevölkerungsreichen Regionen des Senegal, wie Dakar und Thiès gibt es wohl auch wieder nächtliche Ausgangssperren.

    Die haben wir seit März und ich bin so alt, dass ich es nicht einmal mehr bemerke. Ich frage mich allerdings immer wieder, was das eigentlich bezwecken soll. Alles, was man nachts unternehmen kann, ist sowieso geschlossen. Was soll ich also nachts auf der Straße? Wer illegale Partys veranstalten möchte, tut das mit oder ohne Ausgangssperre. Und wer nachts Autos aufknacken möchte, hält sich auch eher weniger an diese Regeln.


    Concepcion ist derzeit in Phase 2 der lokalen Verordnung. Unter anderem ist es derzeit verboten, den Landkreis zu verlassen, was aber in der Regel nicht kontrolliert wird. Gewissermaßen eine 15+X Kilometerregel. Wenn ich meinen Bewegungsradius seit März 2020 so betrachte, kann ich meine Ausflüge über das Kreisgebiet hinaus an einer Hand abzählen. Klar, ich lebe im Zentrum einer Großstadt und nicht auf dem Land, deshalb schränken mich diese Regeln im Alltag nur selten ein. Derzeit sind mal wieder die Strände gesperrt (im Sommer!), was mich dann doch sehr ärgert und ankotzt. Voraussichtlich wird Concepcion heute in Phase 1 zurückversetzt. Das bedeutet, wir dürfen das Haus nur zweimal pro Woche verlassen. Schöne Aussichten auf die Ferien im Februar...

    Nun ja, für die, die auf der Straße leben müssen (z.B. alleinerziehende Mütter mit ihren Kindern), die ihr Einkommen auch Nachts mit Verkauf von Mandarinen, Trinkwasser, Keksen,... an Reisende in Bussen, PKWs, LKW-Fahrende, etc. zu verdienen versuchen ist das schon mal noch prekärer als ohne Ausgangssperre.

    Ja, natürlich. Das ist hier ganz genauso. Ich behaupte allerdings, dass auf den Straßen auch ohne Ausgangssperre recht wenig los wäre, weil Kinos, Theater, Konzerträume, Discos, Rotlicht usw. geschlossen sind. Die Mehrheit der Menschen bliebe auch ohne Anordnung zu Hause, weil sich derzeit nur Militär, Polizei und andere Verbrecher auf den Straßen rumtreiben.


    Diese Maßnahmen schaffen einfach nur mehr Armut und geben der Polizei sowie dem Militär mal wieder freie Hand, wenn sie irgendwen drangsalieren möchten.

  • 1. Art. 79 III GG


    Der bezieht sich nicht auf Artikel 4.



    Eine aufgeklärte Demokratie (in der Staat und Kirche strikt getrennt gehören) braucht keinen Artikel 4. Artikel 2 reicht vollkommen aus. Es käme ja auch niemand auf die Idee das Ausleben des Fanseins eines Fußballvereins besonders zu schützen (verfassungsmäßig). Warum auch?

  • Der bezieht sich nicht auf Artikel 4.



    Eine aufgeklärte Demokratie (in der Staat und Kirche strikt getrennt gehören) braucht keinen Artikel 4. Artikel 2 reicht vollkommen aus. Es käme ja auch niemand auf die Idee das Ausleben des Fanseins eines Fußballvereins besonders zu schützen (verfassungsmäßig). Warum auch?

    Viele Gläubige würden nicht verstehen, dass Glauben/Kirche und Fan eines Vereins zu sein, eben das gleiche sind. Nämlich Freizeitbeschäftigung/Hobby. Der Glaube hat in deren Überzeugung eine Sonderstellung und sollte daher auch Sonderrechte genießen, was er in Deutschland leider auch tut, was ein Klassisches Merkmal eines Gottesstaates ist.

  • Ja, natürlich. Das ist hier ganz genauso. Ich behaupte allerdings, dass auf den Straßen auch ohne Ausgangssperre recht wenig los wäre, weil Kinos, Theater, Konzerträume, Discos, Rotlicht usw. geschlossen sind. Die Mehrheit der Menschen bliebe auch ohne Anordnung zu Hause, weil sich derzeit nur Militär, Polizei und andere Verbrecher auf den Straßen rumtreiben.


    Diese Maßnahmen schaffen einfach nur mehr Armut und geben der Polizei sowie dem Militär mal wieder freie Hand, wenn sie irgendwen drangsalieren möchten.

    Kinos, Theater, etc. können sich die meisten auch in normalen Zeiten gar nicht leisten. Die sind schwerpunktmäßig für die reichen und die kleine gehobene Mittelschicht da.


    Viele Menschen verbringen ihre Zeit entweder mit schwerer, schlecht bezahlter Arbeit (oft in open-Air Werkstätten) oder mit draußen irgendwo rumsitzen, zum Beispiel bei diesen wenigen Arbeitenden.


    Ihr Zuhause ist nicht selten ein Raum für 2 bis 5 Personen. Manchmal gibt es einen Fernseher. Ansonsten sitzt man vor dem Haus oder auf dem Hof und trinkt gemeinsam Tee. Selten sind mehr als 2 Gläser verfügbar, die dann immer neu befüllt und an den nächsten weitergereicht werden.


    Partys werden normalerweise oft auf der Straße gefeiert. Ich durfte mal eine Hochzeitsfeier in Dakar erleben, da wurde für 3 Tage ein Partyzelt in die Straße gebaut (Sand, Dakar steht auf Sand, wie ein riesiger Strand und Asphalt findet sich auf Hauptstraßen und bei der Ober- bis gehobenen Mittelschicht), so dass ca. 1 m Platz für die dran vorbei laufenden frei blieb. Als ich da war, war die Feier für die Frauen, nur Musiker, DJ und Fotograf waren Männer.


    Alkohol wird generell wenig getrunken und wenn, meist verborgen (außer wahrscheinlich in den No go-Areas, die nicht mal die Polizei betritt).

  • Die Anordnung der umstrittenen Bewegungseinschränkung (15 km ab 200er Inzidenz) soll in Niedersachsen ins Ermessen der zuständigen Kommunen, also hier der Region Hannover, ansonsten Landkreise und kreisfreie Städte gestellt werden. Also ein Kann, kein Muss.

    Was unter Wohnort konkret zu verstehen ist, ist derzeit noch unklar.

    Die Endfassung der Verordnung ist noch nicht raus. Kann sich somit noch ändern bzw konkretisiert werden.

    Es wird so aber schon vom NDR im Corona-Ticker berichtet

    • Offizieller Beitrag

    Viele Gläubige würden nicht verstehen, dass Glauben/Kirche und Fan eines Vereins zu sein, eben das gleiche sind. Nämlich Freizeitbeschäftigung/Hobby. Der Glaube hat in deren Überzeugung eine Sonderstellung und sollte daher auch Sonderrechte genießen, was er in Deutschland leider auch tut, was ein Klassisches Merkmal eines Gottesstaates ist

    Bitte!! Ich bin selbst Atheist - aber das ist doch absurd.
    Ich halte das auch nicht für richtig, dass Gottesdienste in Kirchen o.ä. erlaubt sind. Aber ob man "auch zu Hause beten kann" kann ich eben nicht wirklich beurteilen. Ob ein Verbot öffentlicher Gottesdienste Art 4 des GG widersprächen und ob das nicht in dieser Lage dennoch ok wäre, dazu habe ich eine Meinung (ich meine: widerspräche unter der derzeitigen Situation ehe nicht) . Ich weiß es aber auch nicht.

    Aber ein "Gottesstaat"? Das ist absurd.

  • darf ich daran erinnern, dass im ersten Lockdown auch Gottesdienste verboten waren?
    War das rechtswidrig?
    Meiner Einschätzung nach kann das Recht auf Versammlung zum Beten schonmal nicht höher wiegen, als das Recht mich gleichzeitig mit meiner Familie ( 2 Haushalte) zu treffen (was unter den neuen Regelungen so nicht mehr möglich ist).

    In der Kirche dürften wir zusammen sein (mit Maske und Abstand) , aber nicht zuhause oder auf dem Weg zur Kirche. In Bayern dürfte man ja sogar während der Ausgangssperre das Haus verlassen, aber nur wenn man zur Weihnachtsmesse ging. Das ist hochgradig absurd und beweist an sich eigentlich schon, dass die Kirche und der Glaube hier Sonderrechte erhalten, die nicht gerechtfertigt sind


    Zumindest erfüllt Deutschland teilweise die Definition eines Gottesstaates.

    Gesetzliche Sonderrechte, die nur die Kirche genießt, staatliche Zahlungen aus Steuergeldern ohne Gegenleistung, kirchliche Amtsträger, die aus Steuergeldern bezahlt werden, ein eigenes Arbeitsrecht um mal Beispiele zu nennen.

    Natürlich hat das nicht ansatzweise das Niveau des Vatikans oder des Irans.
    Sekular ist Deutschland aber auch nicht und laizistisch natürlich schon mal überhaupt nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von Insane96 ()

  • Hm, ich bin ja nun auch kein gläubiger Mensch, akzeptiere aber, dass es genug Menschen gibt, die das anders sehen und praktizieren. Und vor allem in einer Ausnahmesituation wie derzeit, kann der Glaube sicherlich Menschen stärken.


    Allerdings finde ich schon, Stephan535 , dass man auch Gläubigen in der aktuellen Ausnahmesituation zumuten kann, eben nicht in der Kirche, sondern zuhause zu beten. Keiner verbietet den Glauben, aber die Einschränkungen sind nun einmal wichtig und extrem hilfreich. Was sollte konkret dagegen sprechen, zuhause zu beten? Dass es optimaler ist, in der Gemeinde zu sein, ist sicherlich richtig, aber dieses Privileg darf auch mal eingeschränkt werden.


    Btw: Am Ende glauben wir alle an etwas. ;)

  • prickelpit96

    Sei versichert, dass das die ganz überwiegende Mehrheit der Gläubigen auch tut, denn vergnügungssteuerpflichtig sind Gottesdienste unter Coronaauflagen weder für die Handelnden noch für die Besucherinnen und Besucher. ;)


    Allerdings ist nun einmal das GG auch kein Wunschkonzert... und wer auf der einen Seite bei jeder Gelegenheit die gerichtliche Überprüfung von Coronamassnahmen gerade im Lichte der Grundrechte fordert, der muß halt auch akzeptieren, dass das GG nun einmal verschiedene Schranken kennt, in denen Grundrechte eingeschränkt werden dürfen - oder eben nicht.


    Ansonsten kämpfen die großen verfassten Kirchen ja derzeit auf vielen Ebenen damit, dass sie mit der einen oder anderen speziellen christlichen Glaubensgemeinschaft in einen Topf geworfen werden...

    • Offizieller Beitrag

    Allerdings finde ich schon, Stephan535 , dass man auch Gläubigen in der aktuellen Ausnahmesituation zumuten kann, eben nicht in der Kirche, sondern zuhause zu beten.

    Finde ich ja auch. Aber ich berücksichtige dabei, dass ich das gar nicht wirklich beurteilen kann.
    Das war alles, was ich (neben der Ablehnung des Begriffes "Gottesstaat" für Deutschland) einwerfen wollte. Ich kann als Atheist nicht behaupten, ich wisse, wo und wie man beten könne.


  • Meiner Einschätzung nach kann das Recht auf Versammlung zum Beten schonmal nicht höher wiegen, als das Recht mich gleichzeitig mit meiner Familie ( 2 Haushalte) zu treffen (was unter den neuen Regelungen so nicht mehr möglich ist).

    Wo er Recht hat, hat er Recht.

  • Und vor allem in einer Ausnahmesituation wie derzeit, kann der Glaube sicherlich Menschen stärken.


    Und andere stärkt das Zusammensein mit seinen Freunden bei nem kühlen Bier. Womit wir wieder am Anfang der Diskussion wären.


    Alleine das hier versucht wird mit dem Grundgesetz zu argumentieren, zeigt doch, wie albern diese (aus der Vergangenheit stammenden) Privilegien sind.