Corona

  • Nds. Landesverordnung ist raus, es bewahrheitet sich, dass Eltern mit Kleinkind bzw. das Kind an sich mit einem faktisch kompletten Kontaktverbot belegt werden, da sie sich nicht ohne Elternteil bewegen können.

    Es ist mir ein Rätsel wie man das so beschließen kann.


    (Der gestrichene Punkt 2 bezog sich zuvor auf Kinder bis 14 Jahre, 0-14 ist ja allein schon eine sehr befremdliche Pauschalisierung)


    Das verstehe ich nicht. Wenn uns die Oma besucht, dann hat mein Kind doch "Kontakt"?!?

    Aber darf ich mit meinem Kind zu zweit die Oma besuchen? :grübel:

  • Also Du darfst zusammen mit Deinem Kind nicht zur Oma fahren, aber die Oma darf zu Euch beiden fahren ...ist doch glasklar. :badidea:

  • Jetzt stellt sich doch alle nicht so an ... die haben sich da wirklich Gedanken drüber gemacht. Also zumindest auf dem Papier liest sich das super.

  • Also Du darfst zusammen mit Deinem Kind nicht zur Oma fahren, aber die Oma darf zu Euch beiden fahren ...ist doch glasklar. :badidea:


    Ich verstehe es wirklich nicht. Zu hoch für mich.

    Geht es denn um den Ort wo man sich trifft oder um die Haushalte?


    In der Theorie dürften wir dann ja als ein Haushalt die Oma einladen (1 zusätzliche Person).

    Die Oma dürfte aber als Haushalt gesehen nicht in Kontakt mit unserem Haushalt kommen (3 Personen)?!?

  • Ja das würde hingegen berücksichtigt. Es ist egal wo sich der eine Hausstand mit der Einzelperson trifft, also dürfen bspw. meine beiden Kinder weiter zur Oma, wenn wir eben arbeiten müssen. Aber für alleinerziehende Mal so richtig scheiße wie das Haz-Beispiel zeigt.


    PS: klappt bei uns aber auch nur weil die Oma alleinstehend ist.

  • Also Du darfst zusammen mit Deinem Kind nicht zur Oma fahren, aber die Oma darf zu Euch beiden fahren ...ist doch glasklar. :badidea:

    Das ist falsch. Personen eines Hausstandes plus eine weitere Person. Wo das Treffen ist, ist egal, ob bei der Familie, oder bei der einzelnen Person.

    Also Eltern und Kind zu Oma - ja.

    Problem gibt's dann, wenn Opa auch noch da ist.

  • alleinerziehende Jungmutter stellt maxicosi vor der Tür ihrer Eltern ab klingelt und läuft schnell weg. Sowas von Banane.


    "

    (1) 1Jede Person darf sich in der Öffentlichkeit außerhalb der eigenen Wohnung nur

    allein oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, und höchstens einer

    weiteren Person oder als Einzelperson mit mehreren Personen aus einem gemeinsamen

    Hausstand aufhalten."

  • Also Du darfst zusammen mit Deinem Kind nicht zur Oma fahren, aber die Oma darf zu Euch beiden fahren ...ist doch glasklar. :badidea:

    Das ist falsch. Personen eines Hausstandes plus eine weitere Person. Wo das Treffen ist, ist egal, ob bei der Familie, oder bei der einzelnen Person.

    Also Eltern und Kind zu Oma - ja.

    Problem gibt's dann, wenn Opa auch noch da ist.

    Aus der Sicht der Familie ist dann doch alles gut. Familie + Opa - passt.

    Aber die Oma ist ja auch ein Hausstand oder nicht? Oder zählt ein Single immer nur als einzelne Person und nicht als Hausstand? In dem Fall dürfte sich die Oma doch auch nur mit einer Person aus der Familie treffen - also wenn sie als Hausstand gezählt wird...


    EDIT: Ok, Lasse hat's gerade klargemacht. Die Einzelperson darf sich also immer mit einem kompletten Hausstand treffen. Danke!


    EDIT_2: Was haben wir für ein Glück das beide Großelternpaare in Scheidung leben und die teilweise neuen und lästigen Partner sollen sich dann halt mal verpissen. Hat also auch was positives. :engel: