Nds. Landesverordnung ist raus, es bewahrheitet sich, dass Eltern mit Kleinkind bzw. das Kind an sich mit einem faktisch kompletten Kontaktverbot belegt werden, da sie sich nicht ohne Elternteil bewegen können.
Es ist mir ein Rätsel wie man das so beschließen kann.
(Der gestrichene Punkt 2 bezog sich zuvor auf Kinder bis 14 Jahre, 0-14 ist ja allein schon eine sehr befremdliche Pauschalisierung)
Das verstehe ich nicht. Wenn uns die Oma besucht, dann hat mein Kind doch "Kontakt"?!?
Aber darf ich mit meinem Kind zu zweit die Oma besuchen?