vermute mal spätestens morgen, momentan sind nur die von gestern sichtbar
Ist jetzt online und tritt ab morgen in Kraft:
Erlasse und Allgemeinverfügung zu den Maßnahmen der Landesregierung
Danke. Demnach sind "Restaurationsbetriebe" (warum so kompliziert?) mit Außer-Haus-Verkauf weiterhin erlaubt. Die Frage tauchte hier ja bereits bei jemandem auf.
Nun soll es für die Inanspruchnahme einer Notfallbetreuung für Kinder ja auch ausreichen, wenn ein Elternteil in einem entsprechenden Beruf arbeitet. Bis letzte Woche waren ja beide Elternteile erforderlich (Ausnahme natürlich Alleinerziehende). Mal sehen, wie sich das nun auswirkt. Es dürfte den in Frage kommenden Personenkreis ja erheblich vergrößern.
PS: Baumärkte dann auch dicht. Zumindest für Privatpersonen.