Alles anzeigenAlles anzeigenum welches Grundrecht geht es?
Maskenfreies Konsumieren?
Art. 2.1 GG! Oder behauptest du, die Pflicht Maske zu tragen, wäre keine Einschränkung der Grundrechte?
Deine Schlussfolgerung auf der Grundlage dieses Artikels? Virus noch da -> trotzdem Lockerungen -> deswegen Abstandsregel und Maskenpflicht.
Es gab vor 2 Wochen eine Anfrage der Linken im BT an die Bundesregierung, wie welche Maßnahmen wirken gegen den Virus. Da gab man dann offen zu, dass man das gar nicht wüsste und auch nicht prüfen würde. Also klar rechtswidriges Handeln! Der Virus wird übrigens jetzt für immer „da“ sein. Viren verschwinden nicht einfach. Selbst dann nicht, wenn es eine Impfung gibt! Wenn das also jetzt Voraussetzung für die Aufhebung der Verbote sein sein soll, werden diese für immer bleiben!
Was machen wir jetzt mit der Anschnallpflicht im Auto?
Was ist mit den Kindersitzen?
Sollten sich Chirurgen die Hände vor einer OP waschen müssen.
Naja, usw., jetzt könnten wir ebenfalls doch wunderbar über solche Dinge Analysen verfassen. Das macht bestimmt Spaß.
Da ist die Wirksamkeit der Einschränkungen lang und breit bewiesen und nachvollziehbar dargelegt! Daher vollkommen gesetzeskonform! Daran fehlt es aber bei diversen Corona-Massnahmen. . Ein Grundrecht Operationen mit ungewaschenen Händen durchzuführen (wenn man denn von der Annahme ausgehen würde, es existiert) wäre durch entsprechende Gesetze und private Vorgaben des Krankenhauses oder Berufsverbandes (keine Ahnung was in diesem Fall maßgeblich wäre), die eine entsprechende Ausbildung und Hygiene voraussetzen, sinnvoll und nachvollziehbar eingeschränkt, da nachgewiesen werden kann, dass schlechte Hygiene bei einer OP zu gesundheitlichen Schäden beim Patienten führen kann . Noch Fragen?