Corona

  • Deinen Verwandten und Bekannten gute Besserung. Sowas wünscht man keinem. Ich kritisiere ja gerne ein paar der Maßnahmen, aber eine Feier mit 50 Mann würde ich in der aktuellen Situation auch echt nicht organisieren oder daran teilnehmen (auch wenn sie erlaubt sind). Ich hoffe alle genesen schnell und die Organisatoren machen sich nicht allzu viele Vorwürfe.

  • Man wünscht sowas keinem, aber es wäre gut wenn all die Spinner sowas auch mal im direkten Umfeld mitkriegen und ihr Coronaskeptikermaul halten, aufhören wegen Masken und Einschränkungen zu heulen und sich vorsichtig verhalten.

    Das tun sie erfahrungsgemäß.

    Bei mir im Kollegenkreis sind das die ersten, die prophylaktisch die Krankschreibung bringen, sobald es ernst wird. Waren im Frühjahr und jetzt haargenau dieselben Strategen, die im Sommer ganz stolz drauf waren ohne Maske Bahn zu fahren.

    Natürlich haben die auch am lautesten geheult, das sie bei der Corona-Prämie wegen der Krankschreibung nicht bedacht wurden.

  • Heideförster , deinen Verwandten gute Genesung.


    Auch wenn deine weiteren ausführungen unter aller sau sind.


    und siggi, irgendwelche anekdotischen schmarren aus dem "Kollegenkreis " sind als "argumentation" nicht viel wert, nämlich gar nichts.

  • Ich habe nicht und wollte gar nicht "argumentieren". Deshalb der Hinweis erfahrungsgemäß. Schmarrn ist es deshalb trotzdem nicht, sondern leider die Realität.

  • Hui, da reicht mein Medienkompetenzmonsterdasein leider nicht aus, aus dem icon ":lookaround:" das letztgeschriebene zu interpretieren.


    Liegt dann natürlich nur an mir !

    :lookaround:

  • Sind jetzt übrigens in der Region Hannover mehr als 35/100.000.

    Ganz schlau werde ich allerdings nicht aus den neuen Verboten.
    gilt das Alkoholverbot ab 18 Uhr jetzt nur bei Feiern oder allgemein in der Gastronomie? Dürfte das Spiel am Sonntag nächste Woche ja auch ohne Zuschauer stattfinden.

    Einmal editiert, zuletzt von Insane96 ()

  • Ich bin gespannt, wie die Maskenpflicht in der Öffentlichkeit nun umgesetzt wird.


    "Dort, wo Menschen dichter und länger zusammenkommen" heißt es ja immer. Tippe spontan mal auf den Bereich Bahnhofsvorplatz bis einschließlich Niki-de-Saint-Phalle-Promenade.


    Hauptsache der Maschsee wird ausgespart! :D

  • Verlangst von mir erneute Auseinandersetzung und Erklärung, dann macht man sich die Mühe und dann reicht es nur wieder einen Satz rauspicken und den mader zu wiederholen.


    Aber hier immer so tun als wären es die anderen die einer sachlichen Diskussion aus dem Weg gehen. :lookaround: :nein:

  • ...

    gilt das Alkoholverbot ab 18 Uhr jetzt nur bei Feiern oder allgemein in der Gastronomie? ...


    von Niedersachsen.de

    Daher gilt in Niedersachsen bei privaten Feiern und Zusammenkünften, wenn sie außerhalb der eigenen Wohnung beziehungsweise in gastronomischen Betrieben und öffentlich zugänglichen Örtlichkeiten mit mehr als 50 Personen stattfinden, folgendes:

    • Ab 18 Uhr dürfen keine Spirituosen (Schnaps beziehungsweise Getränke mit einem Alkoholgehalt ab 15 % Vol. und
    • ab 22 Uhr darf generell kein Alkohol, einschließlich alkoholischer Mischgetränke, angeboten und konsumiert werden.
  • Update aus der Schweiz:


    Ab Montag gelten neue landesweite Vorschriften, die wieder vom Bundesrat vorgegeben werden. Bisher haben die Kantone ihr eigenes Süppchen gekocht, was ziemlich unübersichtlich war.


    - Maskenpflicht: Die bisher geltende Maskentragpflicht im öffentlichen Verkehr gilt neu auch für Perrons, Bahnhöfe, Flughäfen oder andere Zugangsorte des öffentlichen Verkehrs. Also auch an Bus- und Tramhaltestellen. Neben dem öffentlichen Verkehr gilt neu schweizweit eine Maskentragpflicht in allen öffentlich zugänglichen Gebäuden.
    - Private Veranstaltungen: Bei privaten Treffen von weniger als 15 Personen macht der Bundesrat keine Regeln. Wenn sich jedoch mehr als 15 Personen treffen, gilt eine Maskentragpflicht, ausser im Sitzen.
    - Private Veranstaltungen ab hundert Personen müssen über ein Schutzkonzeptverfügen und dürfen nur in öffentlich zugänglichen Einrichtungen durchgeführt werden.
    - Versammlungsverbot: Auf öffentlichen Plätzen, Spazierwegen und in Parkanlagen sind Versammlungen von mehr als 15 Personen neu verboten. Organisierte Veranstaltungen wie Demos sind weiterhin erlaubt, wenn sie ein Schutzkonzept haben.
    - Gastronomie: In Restaurants die Maske abnehmen ist nur erlaubt, wenn ein Gast sitzt. Und essen und trinken darf nur noch, wer sitzt.
    - Home-Office: Der Bundesrat hat zudem die "Covid-19-Verordnung besondere Lage" mit einem Absatz zum Homeoffice ergänzt. Es wird ab sofort wieder dringend empfohlen, so weit wie möglich von Zuhause aus zu arbeiten.


    Gut finde ich, dass jetzt vor allem in Geschäften einheitliche Maskentragpflicht besteht. Bisher gab es das in etwa der Hälfte der 26 Kantone nicht, so dass viele Leute lieber beim Nachbarn einkaufen waren, damit sie keine Maske tragen müssen. Das fällt jetzt aus.


    Wie das mit der Maskenpflicht bei Feiern in privaten Räumlichkeiten kontrolliert werden soll, weiss ich nicht.