Corona

  • Kann mir mal jemand erklären, wann denn diese 2-Haushalte-Regel aus der Niedersächsischen Corona-Verordnung greift? Wir haben doch in der Region Hannover 50+x Fälle. Wieso wurde diese Regel also noch nicht durchgesetzt?

    Müsste spätestens morgen sein. Da greift die neue Verordnung der Region Hannover.

  • Gerade im Supermarkt, die Trulla vor mir lädt 5 Packungen a 20 Klopapierrollen aufs Band.

    Die Maske fein unterm Kinn gespannt.

    Auf dem Parkplatz seh ich noch wie im Wagen schon der Rücksitz mit Klopapier vollgestopft ist.

    Mir gehen diese Idioten immer mehr auf den Sack.

    Sollten sich in Deutschland auch gewalttätige Proteste mit Plünderungen entwickeln, wie in Italien, dann wäre nur Roßmann in Gefahr. Hier gänge es um Scheißhauspapier :kopf:.

  • Kann mir mal jemand erklären, wann denn diese 2-Haushalte-Regel aus der Niedersächsischen Corona-Verordnung greift? Wir haben doch in der Region Hannover 50+x Fälle. Wieso wurde diese Regel also noch nicht durchgesetzt?

    Die 2-Haushalteregel gilt meines Wissens immer sofort, sobald im aktuellen Lagebericht

    https://www.niedersachsen.de/C…le_lage_in_niedersachsen/


    ein Überschreiten des Wertes 50 gemeldet wird. Im Kreis Hannover somit bereits seit dem 24.10.

    Die ab heute oder morgen geltende Allgemeinverfügung des Kreises Hannover regelt nur zusätzlich solche Dinge, wie in welchen Bereichen man draußen Maske tragen muß und sowas.

  • Dann frage mich mich, unter was denn z. B. Fussballtraining draußen fällt. Öffentlicher Raum? Dann dürften wir ja gar nicht mehr trainieren, weil wir mehr als 10 Personen aus >2 Haushalten sind.


    Oder einfach solange normal weitermachen, bis wieder Regeln für den Breitensport kommen?

  • Fibo ich habe mal nachgeschaut, es scheint folgendes zu gelten:


    Welche Regelungen gelten für die Sportausübung im öffentlichen Raum?

    Die sportliche Betätigung im öffentlichen Raum, also auch auf Wegen und Wiesen in Parks und auf Bürgersteigen, ist mit den folgenden Maßgaben erlaubt. Ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen, die nicht dem gleichen Hausstand angehören, muss eingehalten werden. Abweichend davon ist auch die Sportausübung mit Kontakt in Gruppen von nicht mehr als 60 Personen zulässig. Die Kontaktdaten der Mitglieder der jeweiligen Trainingsgruppe müssen dokumentiert werden, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann.


    Welche Regelungen gelten für die Sportausübung auf öffentlichen und privaten Sportanlagen?

    Es gelten dieselben Regelungen, wie für die Sportausübung im öffentlichen Raum, siehe oben.


    Gelten für die Sportausübung in der Halle andere Regeln als für die Sportausübung im Freien?

    Nein. Es ist jedoch zusätzlich sicherzustellen, dass die Halle ausreichend gelüftet wird.


    Ist Kontakt beim Sport erlaubt?

    Grundsätzlich soll die Sportausübung bitte möglichst kontaktlos mit einem Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen erfolgen. Bei der Sportausübung in Gruppen von bis zu 60 Personen, ist körperlicher Kontakt erlaubt. Das heißt: Fußball, Handball, Beachvolleyball und viele andere Sportarten sind mit sportlichen Zweikämpfen gestattet. Dennoch empfehlen wir auch hier Vorsicht und Umsicht, da die Infektionszahlen steigen.

    stammt aus folgendem am 23.10. aktualisierten Link:

    https://www.niedersachsen.de/C…-sporttreiben-188025.html

  • Es war der Inbegriff rücksichtslosen Verhaltens. Söder hat getrommelt, die Medien sind mit aufgesprungen. Die Bild hat das Leben der Frau zur Hölle gemacht weil sie für jeden Idioten mit ein paar Klicks identifizierbar wurde. Und wenn man meinte, dass die Beschreibung der Umstände nicht plausibel war und den Vorwurf nicht hergibt....lassen wir das.


    Corona in Garmisch: Kein Beleg für "Superspreader"-Vorwurf


    Wahnsinn...

  • Da wir ja gerade bei den aktuellen Regelungen sind...


    Am Wochenende hat meine Oma Geburtstag, möchte mit der Familie essen gehen, 20 Leute. Laut Regelungen vor 2-3 Wochen so noch in Ordnung... 2 Tische mit je 10 Personen.


    Und auch aktuell soll das wohl noch so richtig sein. Man darf bis zu 10 Personen sein, wenn entweder 2 Haushalte oder verwandt. Und da ist doch das schwachsinnige dabei.


    Ich darf nicht mit 2 Freunden aus 2 anderen Haushalten essen gehen, ich dürfte mich aber mit 9 Cousins/Cousinen aus 9 anderen Haushalten an einen Tisch setzen. Warum??


    Wir haben schon von selbst abgesagt, Kinder sind eh seit Wochen verrotzt. Meine 2 Brüder und mind. eine Cousine und eine Tante wollen auch nicht kommen. Der Rest wartet wohl nur darauf das es offiziell verboten wird anstatt vernünftig zu sein und eher darauf hinzuarbeiten das man Weihnachten evtl. was machen kann.


    Und immer dieses "es könnte ja der letzte Geburtstag von Oma sein" .... ja, wenn die Zahlen weiter so hochgehen und man sich trotzdessen noch so in geschlossenen Räumen treffen darf, dann schon.


    ---


    Ach, und ich darf mich morgen auf Corona testen lassen, weil jemand aus der Reha positiv getestet wurde und ich letzte Woche einen Kurs mit ihm hatte. Die "Gefahr" ist wohl sehr gering, aber wenn das Reha Zentrum schon einen Test anbietet, dann nehm ich das auch mit. Sicher ist sicher.

  • Ich darf nicht mit 2 Freunden aus 2 anderen Haushalten essen gehen, ich dürfte mich aber mit 9 Cousins/Cousinen aus 9 anderen Haushalten an einen Tisch setzen. Warum??

    Gilt diese Regelung nicht nur für enge Verwandschaft?

  • (1) Im Sinne dieses Gesetzes ist 1.Angehöriger:
    wer zu den folgenden Personen gehört:


    a)Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, der Ehegatte, der Lebenspartner, der Verlobte, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister, Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner, und zwar auch dann, wenn die Ehe oder die Lebenspartnerschaft, welche die Beziehung begründet hat, nicht mehr besteht oder wenn die Verwandtschaft oder Schwägerschaft erloschen ist,



    b)Pflegeeltern und Pflegekinder;

  • Ok dann nehmen wir die Cousins und Cousinen als Beispiel mal weg, ich dürfte aber mit meinen 2 Brüdern und den 4 Geschwistern meiner Frau an einem Tisch sitzen. Das wären dann inkl. mir auch 7 Haushalte.


    Ich find das inkonsequent.

  • Es ist zumindest eine Regel, die rein praktisch einfach verständlich ist und Nachvollziehbarkeit einfacher macht. Man will halt im Falle eines Ausbruchs diesen so klein wie möglich halten.


    Man kann das alles Scheiße finden, ist aber auch gleichzeitig nicht in der Verantwortung (und nicht in der Lage) einen besseren Plan vorzulegen. :ahnungslos:

  • aber die Kette ist doch bei 7 Haushalten größer als wenn ich mich mit 2 Freunden treffe?


    Davon mal ab das die Kontakte der 6 anderen "engen familiären" Haushalte noch viel weiter gehen können als die meiner 2 Freunde.


    Und nachvollziehbar wirds nicht mehr, wenn man die Definitionen erstmal googlen muss. Dann einfach konsequent 2 Haushalte und gut ist.


    Edit: mir ist das in dem Sinne egal. Mich nervts nur, wenn die Regeln so kompliziert und manchmal nicht logisch sind. Wenn mein Vater (Risikogruppe) jetzt nur abwartet ob die nun in dem Rahmen essen gehen dürfen oder nicht. Anstatt den Bumms von allein abzusagen. Oder wenn ich in der Reha auf dem Ergometer den MNS absetzen darf, an den Geräten aber nicht. In beiden Fällen wird der Mindestabstand zu anderen locker eingehalten. Es ist der gleiche Raum. Dann doch bitte in beiden Fällen MNS Pflicht und gut ist.

    Einmal editiert, zuletzt von D2K ()

  • Ist Kontakt beim Sport erlaubt?

    Grundsätzlich soll die Sportausübung bitte möglichst kontaktlos mit einem Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen erfolgen. Bei der Sportausübung in Gruppen von bis zu 60 Personen, ist körperlicher Kontakt erlaubt. Das heißt: Fußball, Handball, Beachvolleyball und viele andere Sportarten sind mit sportlichen Zweikämpfen gestattet. Dennoch empfehlen wir auch hier Vorsicht und Umsicht, da die Infektionszahlen steigen.

    Zweikämpfe beim (Beach-)Volleyball? :grübel:

  • Also das mit den beiden Haushalten, wo wurde das denn kommuniziert? Ich habe das ja auch nur im Internet gefunden. Gab es denn eine große Meldung, dass der Kram ab 23.10. gilt?

  • Ich verstehe das so, dass in der Verordnung steht „wenn Inzidenz über 50 pro 100.000, dann Beschränkungen wie folgt …“. Und dass die 50 letztes Wochenende gerissen wurden, dürfte ja allgemein bekannt sein.


    Wie „80 bei Nässe“ auf der Autobahn. Da werden ja auch nicht neue Verkehrsschilder mit ’ner 80 aufgestellt, sobald es regnet. Sondern an der 80 steht dran, dass sie bei Nässe gilt, und sobald es regnet, weiß man dann halt: okay, jetzt nur noch 80.