Corona

  • Die kompletten Daten wären dann interessant. Ne Tabelle, Grafik. Wenn es so ist, dann tut es mir leid.


    Wäre dann das erste Mal wo es anders ist.

  • Die kompletten Daten wären dann interessant. Ne Tabelle, Grafik. Wenn es so ist, dann tut es mir leid.

    Die brauchst Du nicht, wenn Du aufhörst, nicht nur selektiv, sondern dabei auch noch falsch zu lesen.


    Niemand muss was im Rekordtempo.., eher im Gegenteil, einige sollten sich in Geduld üben.

    Wiederum einige sollten nicht rumtrödeln. Ja, genau, wenn wir das weiterspielen, führt das zu nichts... :)

  • Die Fordrerung der Klägerin "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" ist ja noch unethischer.


    Finde es ziemlich bedenklich dass sowas, laut der Klägerin, von Gesetzen geregelt werden soll und nicht von Medizinern vor Ort.

  • Heisst ja nur, dass keine Regeln aufgestellt werden und somit keine Bewertung von Leben statt findet.


    Fändest du ab einem gewissen Alter oder mit schwereren Vorerkrankungen bestimmt auch ganz gut.


    Vielleicht mag sie ihr Leben ja trotzdem...

  • Natürlich ist das auch eine Regelung und Bewertung von Leben, sogar eine ziemlich zynische. Und irgendwie muss man bei knappen Resourcen entscheiden wie man damit den maximalen Behandlungserfolg erreicht.


    Wenn 1 Patient Ressourcen bindet, und die Prognose eher negativ ist, mit denen man 3 andere Patienten ziemlich sicher retten kann, würde man dann den 1 Patient bevorzugt intensiv behandeln nur weil er früher da war und die 3 anderen sterben lassen obwohl man sie hätte retten können?

    So hat man dann 4 Tote statt einem.


    Klar, das ist eine höchst ethische Frage und die muss jeder für sich beantworten und da gibts auch kein richtig oder falsch. Nur sollte man diese Entscheidungen die im Extremfall zu treffen sind, den Fachleuten vor Ort überlassen und eben nicht Politikern die von der Thematik keine Ahnung.


    Ein bisschen weiter gedacht würde dieses "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" ja auch bedeuten, wenn jemand plötzlich einen Infarkt in einer Arztpraxis einen bekommt, der Arzt aber gerade jemanden mit Grippe behandelt, der Infarktpatient warten muss weil der andere früher da war. Tja, Pech gehabt. Das würde so ziemlich alles in der Patientenversorgung auf den Kopf stellen.


    Meiner Meinung nach sollte (im Extremfall!) allein die Dringlichkeit der Behandlung und die Aussicht auf Behandlungserfolg bestimmen wer was wann wie bekommt.

    So dass mit den, im Extremfall, knappen Ressourcen die bestmöglichen Behandlungsergebnisse erzielt werden und möglichst viele Menschen gerettet werden.


    Ergänzung: Viel wichtiger ist es ja gar nicht erst in diese Extremsituation zu kommen.

    2 Mal editiert, zuletzt von andremd ()

  • Ich denke gerade an einen Unfallort, wo Triage bei entsprechendem Umfang des medizinischen Notfallgeschehens üblich, ja sogar dringend notwendig ist.

  • Ich denke gerade an einen Unfallort, wo Triage bei entsprechendem Umfang des medizinischen Notfallgeschehens üblich, ja sogar dringend notwendig ist.

    Ja, das fiel mir auch schon ein.

    Notärzte müssen sich recht regelmäßig eine Abschätzung treffen, wer zuerst behandelt wird bzw. wer größere Überlebenschancen hat, nehme ich doch mal an.

    Daher finde ich es sehr unehrlich so zu tun, als wäre das in unserem Gesundheitssystem nie notwendig.
    Sicherlich wäre es bei Überlastung durch Zehntausende Corona Intensivfälle dennoch eine Situation die es so nie gab aber dass es in Deutschland nie Triage gibt, stimmt so bestimmt nicht.

  • Die Fordrerung der Klägerin "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" ist ja noch unethischer.


    Finde es ziemlich bedenklich dass sowas, laut der Klägerin, von Gesetzen geregelt werden soll und nicht von Medizinern vor Ort.

    Naja das ist immer eine Frage des Blickwinkels. Als einigermaßen gesunder Mensch mag man das sicher so sehen, dass die Ärzte das entscheiden sollen und wahrscheinlich wäre das auch die "gerechtestes" Lösung, wenn bei diesem Thema überhaupt davon sprechen kann.


    Aber die Frau fürchtet ja nun massiv, aufgrund ihrer Behinderung, immer hintenüber zu fallen und aus dieser Angst heraus klagt sie halt und möchte ihr Recht auf Behandlung sichern. Von daher kann ich ihr Intension schon verstehen.


    Grundsätzlich gilt aber natürlich, dass es das Wichtigste ist, die Notwendigkeit so einer Entscheidung zu verhindern.

  • Mir persönlich reicht es erstmal, wenn SHG-Chris und Bronco das als "so nicht darstellbar" einordnen. Auf den Rest der Erklärung bin ich gespannt.

    Mir fällt gerade ein, dass ich dazu noch etwas schreiben wollte...


    In Berlin übrigens bisher 294 Einsätze wegen versuchtem Suizid durch Erhängen.

    2019 waren es.. 3!
    Darüber habe ich Leute wie Herrn Söder und Co. noch nie sprechen hören.
    https://www.berliner-zeitung.d…ezin-4R0oJt2viyGlq6VBw7Yw

    Die in dem Artikel genannten Zahlen entstammen der Antwort einer Anfrage an die Senatsverwaltung. Was sagen die Zahlen aus? Dass es bis zur Anfrage 294 Einsätze unter dem Einsatzstichwort "Beinahe Strangulierung/ Erhängen, jetzt wach mit Atembeschwerden" gab. Was sagen die Zahlen nicht aus? Wie viele Suizidversuche durch Erhängen es tatsächlich gab.


    Das hier ist die Antwort der Senatsverwaltung auf die Anfrage, von der im Artikel die Rede ist. Tatsächlich fällt auf, dass die Einsätze unter o.g. Einsatzstichwort sprunghaft gestiegen ist, und zwar nicht insgesamt in diesem Jahr, sondern ganz konkret ab April (Code 25D03, Seite 12). Ebenfalls sprunghaft gestiegen ist dieses Einsatzstichwort mit dem Zusatz "Patient ist gewalttätig" (zwei Reihen darunter). Eine ähnliche Anfrage hat es Mitte 2019 schonmal gegeben, hier die Antwort als PDF. Dort stehen auch die Bedeutungen der in der ersten PDF aufgelisteten Codes.


    Meine erste Vermutung war, dass es mehrere ähnliche Einsatzstichworte gibt, in die man gewisse Notfälle einkategorisieren kann und dass, auch wenn sich an der offiziellen Kategorisierung nichts geändert hat, die Einsätze nun durch die Leitstellendisponenten anders eingeordnet werden. Tatsächlich wird es wohl auch so sein, dass ein und derselbe Notruf von zwei verschiedenen Disponenten zwei verschiedene Codes bekäme, aber nicht in einer Quantität, dass das diesen exorbitanten Anstieg seit ausgerechnet April 2020 erklären würde. Ich bin da gerade relativ ratlos.


    Mich wunderten anfangs weniger die Zahlen seit April, sondern viel mehr die der zweieinhalb Jahre davor. Berlin hat 3,7 Millionen Einwohner, da fiel es mir schwer zu glauben, dass sich dort in den Jahren 2018 und 2019 "nur" sieben bzw. drei Personen beinahe erhängt haben sollen. Auf der anderen Seite: Berlin hatte 2018 374 Suizide. Gehen wir statistisch davon aus, dass die Hälfte durch erhängen verstarb, das wären 187. Insgesamt sind in dem Jahr 16 Einsätze mit "Beinahe Strangulierung" gefahren worden (alle diesbezüglichen Codes zusammen gezählt). Das käme schon in etwa hin, denn anders als bspw. bei Intoxikationen geht die Zahl der Versuche im Verhältnis zu denen der Vollendung bei Erhängten nicht so weit auseinander. Eine beinahe erhängte Person, die wach war und Atembeschwerden hatte, hatte ich in all den Jahren exakt ein Mal. Erhängte Personen an sich hatte ich einige, nur waren die bei unserem Eintreffen bereits mausetot.


    Ich muss zugeben, dass ich etwas überheblich an die Sache herangegangen bin und dachte, dass ich die These, dass die Zahl der Suizidversuche durch Erhängen tatsächlich so stark gestiegen ist, ruck zuck irgendwie entkräften könnte. Stattdessen sitze ich gerade etwas ratlos da. Ein Einsatzstichwort kommt aufgrund eines Telefonats zustande, in dem in der Regel ein Laie einem fachlich versiertem Disponenten versucht zu erklären was Phase ist und letzterer daraus eben dieses Einsatzstichwort "erstellt". So kann es natürlich mal passieren, dass zum Beispiel eine gestürzte Person gemeldet ist (Anrufer: "Der ist plötzlich hingefallen und blutet jetzt an der Hand"), die Einsatzkräfte vor Ort aber einen Schlaganfall feststellen, was dann natürlich die Statistik etwas verzerrt. Mir fällt aber nichts ein, wie man eine erhängte Person falsch einkategorisieren könnte, schon gar nicht in dem Ausmaß. Ich bin mal gespannt, ob da von offizieller Seite noch eine Erklärung kommt oder ob die Zahlen tatsächlich so stimmen.


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    Ich möchte nicht albern sein, aber ein wenig unwohl ist mir schon, hier so offen einen Beitrag über Suizide und Suizidmethoden zu schreiben. Ich möchte deshalb an dieser Stelle den obligatorischen Text am Ende von Zeitungsartikeln über dieses Thema hier einfügen. (Quelle: faz.net)


    Wenn Sie daran denken, sich das Leben zu nehmen, versuchen Sie, mit anderen Menschen darüber zu sprechen. Es gibt eine Vielzahl von Hilfsangeboten, bei denen Sie – auch anonym – mit anderen Menschen über Ihre Gedanken sprechen können.

    Das geht telefonisch, im Chat, per Mail oder persönlich.

    Die Telefonseelsorge ist anonym, kostenlos und rund um die Uhr erreichbar. Die Telefonnummern sind 0 800 / 111 0 111 und 0 800 / 111 0 222.

    Der Anruf bei der Telefonseelsorge ist nicht nur kostenfrei, er taucht auch nicht auf der Telefonrechnung auf, ebenso nicht im Einzelverbindungsnachweis.

    Ebenfalls von der Telefonseelsorge kommt das Angebot eines Hilfe-Chats. Die Anmeldung erfolgt auf der Webseite der Telefonseelsorge. Den Chatraum kann man auch ohne vereinbarten Termin betreten, mit etwas Glück ist ein Berater frei. In jedem Fall klappt es mit einem gebuchten Termin.

    Das dritte Angebot der Telefonseelsorge ist die Möglichkeit der E-Mail-Beratung. Auf der Seite der Telefonseelsorge melden Sie sich an und können Ihre Nachrichten schreiben und Antworten der Berater lesen. So taucht der E-Mail-Verkehr nicht in Ihren normalen Postfächern auf.