Donnergott
Maske auf Parkplätzen gilt schon seit längerem. In der letzten Änderung (in NDS) vom 12.12. ist es nicht mehr gelb markiert, das heißt es galt schon früher.
Jede Person hat, unbeschadet der Regelungen dieser Verordnung über Beschränkungen und Verbote von Veranstaltungen, Dienstleistungen und des Betriebs von Einrichtungen, in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, und in den vor diesen Räumen gelegenen Eingangsbereichen sowie auf den zugehörigen Parkplätzen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.