Corona

  • Spricht ja für das ganze Thema was Professionalität angeht, das die geschwärzten Textpassagen zum Teil trotzdem zu lesen sind bei den Verträgen der EU und AZ.

  • Alles klar!
    :megaphon: Ihr braucht doch nicht zu gucken - weil bei Stscherers Patientenverfügungen besteht das Problem eher nicht!

    Was soll das?


    Gerade Du solltest den Leuten doch sagen, wann die ordentlichen Patientenverfügungen in Kraft treten. Und eine solche sollte man haben, die bekommt man bei sehr vielen meiner verantwortungsvoll handelnden Kollegen... und viele haben die halt schon.


    Ich habe inzwischen jeden Tag verunsicherte Menschen, die nicht wissen, ob sie wieder Geld ausgeben müssen für neues Papier. Und es gibt genug Leute, die mit der Verunsicherung Geld verdienen. Ich habe da allerdings keinen Bock drauf. Kannst Du mir glauben oder es bleiben lasssen.


    In einer guten Patientenverfügungen steht jedenfalls nicht drin: niemals beatmen... das war, ist und bleibt Unsinn!


    PS: Und die Vordrucke aus der Bäckerblume rettet sowieso keiner... wenn jemand meint, so eine wichtige Frage dort oder bei Tante Google zu klären, ist ihm nicht zu helfen... ich kenne allerdings keinen Arzt, der sich damit beeindrucken lässt.

  • Juristisch hast du sicherlich Recht. Aber gerade dadurch, dass der Patient in Quarantäne ist und keinen persönlichen Beistand hat und die Angehörigen - wenn es blöd läuft - wegen Quarantäne auch nicht ins Krankenhaus dürfen, sondern zu Hause bleiben müssen, ist die Praxis mit Corona härter.


    Mehr werde ich dazu nicht schreiben. Ggf. kann ja wer mit täglicher Erfahrung aus Klinik / Heim da noch was zu sagen.


    Es ist aber sicherlich nie verkehrt mit seinen Angehörigen über die Intentionen der Verfügung zu sprechen. Bzw. gerade wenn sowas nicht vorliegt über die persönlichen Vorstellungen zu sprechen.

  • Bitte habe Verständnis, dass ich "meine" Patientenverfügung, die ich mit meinen MandantInnen entwickele, hier nicht als "Muster" einstellen kann.


    Grundlage ist aber unter Anderem dies hier (docx zum Runterladen):


    Bundesministerium der Justiz


    Zur künstlichen Beatmung steht da Folgendes als Formulierungsvorschlag:

    Zitat

    2.1.1   Künstliche Beatmung

    In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich

    • eine künstliche Beatmung, falls dies mein Leben verlängern kann.

    oder

    • dass keine künstliche Beatmung durchgeführt bzw. eine schon eingeleitete Beatmung eingestellt wird, unter der Voraussetzung, dass ich Medikamente zur Linderung der Luftnot erhalte. Die Möglichkeit einer Bewusstseinsdämpfung oder einer ungewollten Verkürzung meiner Lebenszeit durch diese Medikamente nehme ich in Kauf.

    Es ist nach meiner Einschätzung wichtig, das sehr intensiv zu besprechen.


    Ganz besonders wichtig ist aber, wann so eine Patientenverfügung überhaupt wirksam wird:


    Zitat

    Wenn

    • ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde …
    • ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinde, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist …
    • infolge einer Gehirnschädigung meine Fähigkeit, Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten, nach Einschätzung zweier erfahrener Ärztinnen oder Ärzte (können namentlich benannt werden) aller Wahrscheinlichkeit nach unwiederbringlich erloschen ist, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist. Dies gilt für direkte Gehirnschädigung z. B. durch Unfall, Schlaganfall oder Entzündung ebenso wie für indirekte Gehirnschädigung z. B. nach Wiederbelebung, Schock oder Lungenversagen. Es ist mir bewusst, dass in solchen Situationen die Fähigkeit zu Empfindungen erhalten sein kann und dass ein Aufwachen aus diesem Zustand nicht ganz sicher auszuschließen, aber unwahrscheinlich ist.
    • ich infolge eines weit fortgeschrittenen Hirnabbauprozesses (z. B. bei Demenzerkrankung) auch mit ausdauernder Hilfestellung nicht mehr in der Lage bin, Nahrung und Flüssigkeit auf natürliche Weise zu mir zu nehmen.

    Und außerdem sollte nach meiner Einschätzung die Patientenverfügung immer verbunden sein mit einer Vorsorgevollmacht für Menschen, die den wirklichen Willen der/des Betroffenen kennen. Tatsächlich ist das in letzter Zeit immer häufiger ein Freund/eine Freundin und nicht unbedingt ein direkter Angehöriger.


    Ich hoffe, ich konnte ein bisschen Aufklärung bieten. Am Ende darf ich aber den Hinweis geben: wendet Euch an eine Notarin/einen Notar, wenn Ihr meint, dass Ihr so etwas haben sollte. Da bekommt Ihr eine vernünftige Beratung und eine vernünftige Urkunde, die im Notfall dann auch wirklich Gewicht hat - zumal sie im besten Fall auch noch die notwendigen Erklärungen enthält, mit denen der/die Bevollmächtigte dann bei Stephan535 auch einen gerichtlichen Betreuerausweis erhält.

    Einmal editiert, zuletzt von stscherer ()

    • Offizieller Beitrag

    Um das auch noch mal klarzustellen: Selbstverständlich ging es bei meinem Posting nicht um die Patientenverfügungen, die so oder so ähnlich aussehen wie die von stscherer.
    Es gibt aber auch andere. Nicht wenige, Und da gäbe es Nachbesserungsbedarf. Und da nutzt es auch nichts, wenn andere gut sind.

    Das ist wie mit Sommerreifen: Es gibt Leute, die fahren da jetzt noch mit rum. Und da wird der Hinweis "Schaut Euch die Reifen an! Zieht Winterreifen auf!" auch nicht dadurch hinfällig, dass einer "Eine gute Werkstatt erledigt das beim Herbstcheck gleich mit." sagt. :)

  • Da hast Du vollkommen recht. Aber den Müll, der über die Bäckerblume, Steuerberater und Wartezimmer von Arztpraxen verteilt wird, den kannst Du halt nicht in Ordnung bringen. Da hilft nur Eines: davor warnen!


  • Gestern wurde im NDR berichtet, dass Eventim mit dem gleichen Angebot auch auf u.a. Niedersachsen zugegangen ist.

    Hey, so hat man sicher Geld gespart... sind ja Steuergelder. Da muss man pflegsam mit umgehen.

    Ja, davon kann man zum Beispiel das Kurzarbeitergeld für die unterbeschäftigten Eventim-Mitarbeiter zahlen.

  • „Die gestiegenen Sterbefallzahlen im Jahr 2020 sind größtenteils auf eine Zunahme von Sterbefällen in der Altersgruppe der ab 80-Jährigen zurückzuführen“, ordnet das Bundesamt ein. „Die Sterbefallzahlen der unter 80-Jährigen liegen etwa auf dem Vorjahresniveau.“


    Kommt jetzt nicht wirklich überraschend... Aber anstatt die konkrete Risikogruppe zu schützen, wurde ein ganzes Land heruntergefahren - und dabei wurde vergessen, die Risikogruppen zu schützen :ichmussweg:

  • Die ganze Welt ist momentan heruntergefahren und fast alle wissen warum.

    Das ist natürlich ein Totschlagargument. Es wäre nicht das erste Mal, dass sich "die ganze Welt" getäuscht hat und Fehler begangen hat.

  • „Die gestiegenen Sterbefallzahlen im Jahr 2020 sind größtenteils auf eine Zunahme von Sterbefällen in der Altersgruppe der ab 80-Jährigen zurückzuführen“, ordnet das Bundesamt ein. „Die Sterbefallzahlen der unter 80-Jährigen liegen etwa auf dem Vorjahresniveau.“


    Kommt jetzt nicht wirklich überraschend... Aber anstatt die konkrete Risikogruppe zu schützen, wurde ein ganzes Land heruntergefahren - und dabei wurde vergessen, die Risikogruppen zu schützen :ichmussweg:

    Dieser Schutz der konkreten Risikogruppe ohne Herunterfahren des ganzen Landes sollte wie genau nochmal aussehen?

  • Nehmen wir mal, alles wäre wieder erlaubt. Würdet ihr zu Konzerten, Party, Muckibuden , Fußball usw. hingehen? Ich glaube, Konzerte und Partys würde ich meiden. Muckibuden wohl auch. Ins Stadion könnte man hier wohl problemlos gehen, weil es nur selten voll wird.

  • Sobald die Sachen wieder aufmachen/stattfinden werde ich auch wieder hingehen. Wüsste nicht warum ich da nicht hingehen sollte.

  • Dieser Schutz der konkreten Risikogruppe ohne Herunterfahren des ganzen Landes sollte wie genau nochmal aussehen?

    Im Nachhinein ist man immer schlauer, aber man hätte die am weitaus meistgefährdeten alten-und pflegeheime denke ich schon besser schützen können vor diesen massenausbrüchen. nämlich durch ein katastrophenprotokoll.


    - bauliche massnahmen (einrichtung von speziell eingerichteten gesicherten besuchsräumen mit trennscheiben- systemen etc.)

    - Schleusensysteme an an - und ausgängen mit komplettem tausch von schutzkleidung , masken etc.

    ähnlich wie der schwarz- und weißkaue bei kohlezechen.

    - routinemäßige regelmäßige pcr- tests bei allen mitarbeitern und bewohnern.

    - routinemäßige regelmäßige temperaturkontrollen bei allen mitarbeitern und bewohnern.

    - besuche nur mit negativem pcr test , negativer temperaturkontrolle und symptomfreiheit.

    - einstellung von zusätzlichem personal für die allgemeinen pflegetätigkeiten.

    - sofortige isolierung bei covid- 19 schon bei verdacht, um massenausbrüche zu verhindern.


    das hätte natürlich massenhaft kohle gekostet, und massenweise mehr personal erfordert , dass sich aber hätte finden lassen , da bin ich sicher. Die finanziellen anreize hätten nur hoch genug sein müssen. dafür hätte man auch steuergeld zuschießen können und zusätzlich die bundeswehr und freiwillige von drk, asb und johannitern einsetzen können. mit einem solchen vorgehen hätte man vielleicht viele pflegeheimbewohner gerettet. und auch vor der totalen vereinsamung bewahrt, eben durch die konsequente durchführung dieser schutzmaßnahmen, die weiterhin besuche ermöglicht hätten.


    dennoch wären imo allgemeine lockdownmassnahmen nötig gewesen , aber vielleicht in anderer form.