Corona

  • Insane96

    Ich kann Deinen Frust und Ärger verstehen.

    Der Witz zu 2g+ ist ja z.B., das die 3 Testzentren in meiner Nähe alle bereits die gesamte Woche ausgebucht sind, was die Schnelltests angeht.

    Auch eine Form von Lockdown, wenn ohne Tests nicht mehr viel außerhalb von privat geht.


    Aber wirklich ernst gemeint:

    wenn es dir gut tut, dann mache jetzt Urlaub in Skandinavien!

  • und wenn es 1/10 sind, wenn’s nicht reicht, reicht’s nicht. Sonst stehen wir Ostern und kommenden November wieder an gleicher Stelle.

    So viel ist klar ... und es sind bald 1/10. ;)


    Es geht ja eher darum, dass bei 1/3 der "Mit-dem-Arsch-draufsetzen"-Furor und entsprechende Alleinschuldige wesentlich nachvollziehbarer wäre als bei irgendwas zwischen 1/5 und 1/10. Denn letztere hast Du immer, egal in welcher Gesellschaft, egal zu welchem Thema. Selbst wenn es die realistische Möglichkeit gäbe, mit einem Zauberspruch sowohl Klimawandel rückabzuwickeln als auch Weltfrieden herzustellen, wäre 1/10 aber mal sowas von dagegen.

  • Die Geschichte ist vermutlich deshalb so verworren, weil im Gesetzestext wohl nichts darüber steht (oder schwer zu finden ist), daß die Maskenpflicht beim Sporttreiben nicht gilt.


    § 4 Abs. 3 Nr. 8 Nds. Corona-VO. Die speziell für Sportanlagen (aber auch Beherbergungsstätten) im Warnstufe-2-Fall geltende Maskenvorschrift in § 8b Abs. 4 dieser VO legt ja nur eine Abweichung bzgl. § 4 Abs. 1 Satz 1, also bezüglich der verpflichtenden Maskenart, nicht aber zu den Ausnahmetatbeständen des § 4 Abs. 3 fest. D.h., wenn in einer unter unter § 8b fallenden Einrichtungen eine Maske zu tragen ist und Warnstufe 2 gilt, dann muss es "eine Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus" sein. Aber eben auch nur dann.


    So jedenfalls meine Lesart.

  • und wenn es 1/10 sind, wenn’s nicht reicht, reicht’s nicht. Sonst stehen wir Ostern und kommenden November wieder an gleicher Stelle.

    So viel ist klar ... und es sind bald 1/10. ;)


    Es geht ja eher darum, dass bei 1/3 der "Mit-dem-Arsch-draufsetzen"-Furor und entsprechende Alleinschuldige wesentlich nachvollziehbarer wäre als bei irgendwas zwischen 1/5 und 1/10. Denn letztere hast Du immer, egal in welcher Gesellschaft, egal zu welchem Thema. Selbst wenn es die realistische Möglichkeit gäbe, mit einem Zauberspruch sowohl Klimawandel rückabzuwickeln als auch Weltfrieden herzustellen, wäre 1/10 aber mal sowas von dagegen.

    das sind ja auch pauschalisierte Rechenspiele dabei sind doch Zahlen auch ganz konkret: ~3 Mio Ü60 Ungeimpfte, das ein oder andere Bundesland dümpelt bei ~50% herum. Das kann man halt auch nicht schön rechnen

  • Hospitalisierungsrate seit dem 24.11


    6,3 - 6,6 - 6,7 - 6,9 - 7,2 - 7,4



    Dürfte morgen dann verkündet werden das ab Mittwoch landesweit 2gPlus gilt.

  • das sind ja auch pauschalisierte Rechenspiele dabei sind doch Zahlen auch ganz konkret: ~3 Mio Ü60 Ungeimpfte, das ein oder andere Bundesland dümpelt bei ~50% herum. Das kann man halt auch nicht schön rechnen

    Das sind halt immer noch nicht 1/3, es sei denn natürlich ... schlecht gerechnet.

  • So, ab morgen dann nur noch mit negativem Test ins Schwimmbad. Ich hoffe, dass zeitnah die im Sommer geschlossenen Teststationen wieder aufmachen. Da besteht jetzt schon eine erhöhte Nachfrage.

  • Davon mal ab, sind Selbsttest unter Aufsicht, z.B. beim Arbeitgeber, im Restaurant, beim Friseur oder in der Fleischerei, ja auch gültig, solange die schriftlich bestätigt werden. Passende Formulare gibt es auf niedersachsen.de

  • Davon mal ab, sind Selbsttest unter Aufsicht, z.B. beim Arbeitgeber, im Restaurant, beim Friseur oder in der Fleischerei, ja auch gültig, solange die schriftlich bestätigt werden. Passende Formulare gibt es auf niedersachsen.de

    Beim Arbeitgeber gehe ich noch mit.. bei allen anderen Beispielen nicht. Dann könnte ja jeder Betreiber einer Trinkhalle oder Shishabar die Formulare ausfüllen und die Tests bestätigen... die Belastbarkeit eines solchen Nachweises halte ich für schwierig.

  • So, ab morgen dann nur noch mit negativem Test ins Schwimmbad. Ich hoffe, dass zeitnah die im Sommer geschlossenen Teststationen wieder aufmachen. Da besteht jetzt schon eine erhöhte Nachfrage.

    Das wird die spannende Frage: wir haben aktuell zwei Teststationen im Haus. Beide immer voll, eine stellt um auf nur noch online Terminvereinbarung. Nächster Termin dort ab 06.12. frei.

  • Spontaner Besuch eines Restaurant oder so wird schwierig.

    Ja, würde ich für mich auch ausschließen. Meine Bekannte kotzt wegen 2G+ in zahlreichen Strahlen, für sie und andere Gastroschuppen, die eher spontan besucht werden ist das ein ungeheurer Aufwand, aber niemand wird dort Geld lassen.


    2G+ ist maximale Verantwortungsabwälzung ohne finanzielle Kompensation. Gruselig.

  • Davon mal ab, sind Selbsttest unter Aufsicht, z.B. beim Arbeitgeber, im Restaurant, beim Friseur oder in der Fleischerei, ja auch gültig, solange die schriftlich bestätigt werden. Passende Formulare gibt es auf niedersachsen.de

    Beim Arbeitgeber gehe ich noch mit.. bei allen anderen Beispielen nicht. Dann könnte ja jeder Betreiber einer Trinkhalle oder Shishabar die Formulare ausfüllen und die Tests bestätigen... die Belastbarkeit eines solchen Nachweises halte ich für schwierig.

    Kann er ja auch. Wird doch explizit auch so kommuniziert und gehandhabt. Einige Gastronomen oder Friseure lassen sich den Test bezahlen, andere sehen es als Dienstleistung. Wollte das nicht bewerten, sondern lediglich auf die Möglichkeit hinweisen, das z.B. auf der Arbeitsstelle oder vor dem nächsten Friseurbesuch zu machen.


    Natürlich gehe ich da mit, das es bei so einigen Barbershops oder Shishabars vermutlich ganz gut ist, das die von dieser Möglichkeit bisher noch nicht wissen, weil die Handhabung da eventuell nicht ganz so seriös abläuft wie in Rosis Frisurentempel, wo Oma seit 89 Jahren Stammkundin ist...

  • Können wir das mit den Arbeitgebern nochmal konkretisieren?


    Ich hab das so verstanden:

    Selbsttest vor Arbeitgeber reicht zum arbeiten.


    Um aber legal die Bescheinigung auszufüllen braucht der Arbeitgeber ein Zertifikat z.B. durch 90min Online-Schulungsvideo beim DRK.

    + der Arbeitgeber mit Zertifikat darf nur seinen eigenen Angestellten eine Bescheinigung ausfüllen.



    Um vom fremden Dritten (wie z.B. Friseur) eine Bescheinigung zu bekommen braucht dieser theoretische und praktische Schulung.