Davon mal ab, sind Selbsttest unter Aufsicht, z.B. beim Arbeitgeber, im Restaurant, beim Friseur oder in der Fleischerei, ja auch gültig, solange die schriftlich bestätigt werden. Passende Formulare gibt es auf niedersachsen.de
Beim Arbeitgeber gehe ich noch mit.. bei allen anderen Beispielen nicht. Dann könnte ja jeder Betreiber einer Trinkhalle oder Shishabar die Formulare ausfüllen und die Tests bestätigen... die Belastbarkeit eines solchen Nachweises halte ich für schwierig.
Kann er ja auch. Wird doch explizit auch so kommuniziert und gehandhabt. Einige Gastronomen oder Friseure lassen sich den Test bezahlen, andere sehen es als Dienstleistung. Wollte das nicht bewerten, sondern lediglich auf die Möglichkeit hinweisen, das z.B. auf der Arbeitsstelle oder vor dem nächsten Friseurbesuch zu machen.
Natürlich gehe ich da mit, das es bei so einigen Barbershops oder Shishabars vermutlich ganz gut ist, das die von dieser Möglichkeit bisher noch nicht wissen, weil die Handhabung da eventuell nicht ganz so seriös abläuft wie in Rosis Frisurentempel, wo Oma seit 89 Jahren Stammkundin ist...