Corona

  • Okay, dann nehme ich mal mit: Grippeimpfung war auch nicht üblich und wenn, dann war man wochenlang arbeitsunfähig.

    Von einem Anwalt hätte ich erwartet, dass er sinnerfassend lesen kann..

    Nichts davon habe ich geschrieben..

    Falsche Schlussziehung… Verfahren verloren😄

    Aber interessant, dass ich offenbar weiterhin mietfrei bei dir im Kopf lebe…


    man darf auch mit seinem Hund nicht raus gehen während der Quarantäne.

    Kommt da auch jemand vom Roten Kreuz oder so und führt ersatzweise den Hund raus?

    Wenn man nämlich sonst niemanden hat und den Hund 2 Wochen einsperrt, dürfte das ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz sein.

    Wäre mal eine interessantes Gerichtsverfahren, was hier höher wiegt. Das Tierwohl oder die Einhaltung der Quarantäne.

    Für mich wäre das eindeutig.

    2 Mal editiert, zuletzt von Insane96 ()

  • Ist das im Zoo immer noch so, daß es Freikarten gibt? Gab es ja anfangs für Kinder plus 2 Begleiter. Dann würde ich nicht zum Zoo zum Boostern gehen. Denn quasi nirgendwo sind derzeit Schlangen, beim Zoo würde ich in diesem Fall hingegen Schlangen erwarten.

    Wo wenn nicht im Zoo sollten Schlangen auch sonst sein?!

  • Man kann auch mit den Auflagen übertreiben. Mit dem Hund Gassi zu gehen sollte dem Hund zuliebe selbstverständlich sein, zum Bäcker gehen ebenfalls, man hat doch schliesslich all die Schutzmaßnahmen zur Verfügung, oder etwa nicht? Maske auf, Abstand halten, wo ist das Problem.

    Es geht den Kollegen hier (nur) um das Hervorgehobene, was Du ja unfaßbarerweise anscheinend ernst gemeint hast!

  • Hab mir heute im Gemeindehaus der Titusgemeinde meinen Turbo Boost geholt.


    Entspannter gehts nicht. Brauchte nicht mal den Regenschirm für die Warteschlange, konnte nämlich gleich durch.


    Danach noch aufn heissen Tee bei Kasse vorbei gefahren.


    Wer also mobil ist und das gerne entspannt hinter sich bringen will, dem sei dieses Impfangebot empfohlen.

  • Das mit dem Hund das würde ich einfach während des Gesprächs mit dem Gesundheitsamt klären. Die sollten da in den letzten Jahren genug Erfahrungen gesammelt haben und sicherlich bessere Lösungen parat haben als Du und ich.

    Brötchen würde ich mir liefern lassen, die kann ich dann online bezahlen und ohne jegliche Kontakte vor die Tür legen lassen. (Ohne Viren, die sich durch die FFP2 schummeln oder durch Undichtigkeiten, oder auf Geldscheinen oder PIN-Pads auf die Reise gehen. Wurst, Käse und Butter für die Brötchen muß ja auch irgendwo herkommen. Die hat man ja auch nicht für 7 Tage auf Vorrat.)

  • Das mit dem Hund das würde ich einfach während des Gesprächs mit dem Gesundheitsamt klären.

    Ja gut, das hab ich ja versucht. Keine Chance. Ich hab ihm gesagt, ich gehe nicht in der Stadt spazieren, sondern ganz weit draußen im Wald. Und wenn ich da überhaupt mal jemanden sehen sollte, würde ich natürlich auch gleich einen ganz großen Bogen drum rum machen. Keine Frage.


    Hirschi, ja Freunde werden das dankenswerter Weise irgendwie übernehmen.

  • @niedersachse
    Daß die Dich bei Isolation nicht vor die Tür lassen, das war mir klar. Meine Frage war eher, was die für praktikable Vorschläge für Personen haben, die niemanden zum Hundausführen kennen. Das Problem sollte doch im Laufe der Coronazeit schon häufig aufgetreten sein. Und falls sie dafür keine einfache Lösung präsentieren können, ist doch der Isolationsverstoß vorprogrammiert.

  • Oh shit...


    Ich habe hier noch die beiden Packungen, die es damals für 2 EUR gab. Eben mal eine geöffnet, aber die Bänder sind viel zu stramm und zerren an den Ohren. Gibt es auch welche, die lockerer sitzen für Leute mit Denkerköpfen? ;)

  • was die für praktikable Vorschläge für Personen haben, die niemanden zum Hundausführen kennen.

    Die Frage steht bei uns noch im Raum. Ich warte dazu noch auf Antwort (per Mail). Wir haben jemanden, ja. Aber falls es ein Angebot gibt, würde ich wenigstens gern davon erfahren.

  • Das mit dem Hund das würde ich einfach während des Gesprächs mit dem Gesundheitsamt klären.

    Gehe nicht zu deinem Fürst, wenn du nicht gerufen wirst.


    Der Himmel ist hoch und der Zar ist weit.

    Na ja, bei Quarantäne würde das vielleicht noch gelten. Bei Isolation gehe ich davon aus, daß Strafen höher ausfallen würden. Man kennt ja Murphy. Der Hund läuft vor ein Fahrrad und der Besitzer besteht auf Polizei, oder jemand fährt in Dein Auto und ruft die Polizei oder wie auch immer. Das Brot fällt ja immer auf die Marmeladenseite.

    Wenn natürlich der Ersthelfer, der Dich ohnmächtig im Wald findet, sich bei Dir mit Corona ansteckt dann kann es auch Freiheitsstrafe bedeuten.

    Bei Quarantäne hält der Richter die Tat vermutlich für fahrlässig, bei einer wegen Coronainfektion angeordneten Isolierung ist die Tat jedoch vorsätzlich.