Corona

  • Ja, bei uns sind es auch zertifizierte Tester. Die hatten eine Schulung.

  • ExilRoter Siehste, so ist das halt, mich interessiert auch überhaupt nicht, was dich interessiert. Win-win würde ich mal sagen.


    Übrigens gibt auch Leute, die aus anderen Ecken der Welt berichten, wie dort mit der Seuche umgegangen wird. Gehört halt dazu in dieser Welt.

  • Einziger Fehler bei dir war, dass du sagst die Tests kosten hier was, dass ist ja nicht richtig. PCR ja, Selbsttests sind kostenlos.

  • Da hätte ich eine Frage zu. Kann man sich in der Schweiz anlasslos PCR testen lassen? Wie schnell ist das Ergebnis da? Mal abgesehen von den Kosten, könnte ich mir vorstellen, dass unsere Kapazitäten dafür nie ausreichen würden.

  • finky Anlasslos weiß ich jetzt nicht genau. Symptome kann man aber immer vorschieben, wenn es PCR sein soll. Gratis ist der jedenfalls.

    Die Dauer der Ergebnisse findest du hier. Link zum BAG.

  • Mein Abteilungsleiter und mein Kollege sind bei uns zertifizierte Tester und deren Testzertifikate sind allgemein 24 Std. gültig.

    Du kannst am Arbeitsplatz auch einen Selbsttest unter Aufsicht durchführen, zählt genauso 24h.

    Bei uns dürfen das aber nicht "alle" stempeln. Da muss ich mich an "geschulte Tester" wenden.

  • Danke für den Link. Wenn ich das richtig verstehe. Wird der gepoolte PCR Test für alle empfohlen, anstatt des unsicheren Antigentests. Das erfordert dann natürlich auch keine allzu hohen Laborkapazitäten. Die Vorgehensweise find ich gut, heißt natürlich der Test muss früher gemacht werden und Unsicherheit bezüglich der Mitgetesteten besteht. Bei hoher Inzidenz würde ich mich dann aber je nach Anlass wieder für den Antigenschnelltest entscheiden:-)

  • Bei uns dürfen das aber nicht "alle" stempeln. Da muss ich mich an "geschulte Tester" wenden.

    Bei mir ist das ein befreundeter Einzelunternehmer, für den ich von Zeit zu Zeit tätig werde. Da unterschreibt er für mich und ich für ihn. Für die Überwachung von Selbsttests wird ja keine spezielle Schulung gefordert.

  • Laut diesem PDF von der Seite von Carpaccio ist die Kostenübernahme bei PCR Tests genau so wie in Deutschland. https://bag-coronavirus.ch/wp-…ik_Vorgehen_Testen_DE.pdf

    Nicht ganz. Mir fallen ein paar Unterschiede auf. PCR Tests von Testcentren werden bei Symptomen auch vom Staat übernommen. Den anlasslosen PCR - Test, sei es auch nur der Antigenschnelltest, muss man selbst bezahlen, sofern er nicht im Rahmen der regelmäßigen Arbeit am Arbeitsplatz e.t.c. abgenommen wird. Besser ist das System dahingehend, dass PCR Pooltestung am Arbeitsplatz forciert wird.

  • Aber kostenlose PCR Tests (und um die ging es ja) bekommt man in der Schweiz auch nur wenn man Symptome hat. Das gilt auch für Deutschland

    Deshalb hab ich ja geschrieben, dass man Symptome auch vorschieben kann, wenn es unbedingt PSR sein muss. Wenn es nur zum Essen ins Restaurant gehen soll, reicht doch in der Regel auch Antigen innerhalb von 20 min.


    Und ich bin tatsächlich davon ausgegangen, dass in Deutschland alle Tests kosten. Nochmal muss ich mich aber nicht dafür entschuldigen. ;) Bei dem Gemecker hier kann das schonmal passieren.

  • Und da doch auch nur in Wien, oder?

    Die bezahlen pro PCR-Test sogar weniger als der Bund in Deutschland für die Antigentests.


    Nee, mittlerweile gibt's die kostenlosen, anlasslosen PCR Tests in ganz Österreich. Glaube seit November in ganz Österreich, in Wien gibt's die schon seit März.


    Weiß zwar nicht was der Bund in Deutschland für Antigentests bezahlt, aber die PCR Tests kosten hier das Land Wien/Österreich 5€/Test (inkl. Logistik und Auswertung).

  • Zwischenfrage:

    Ich kann kann mich jederzeit auf der Arbeit testen lassen und bekomme darüber eine Bescheinigung. Pflicht sind 2-3 Test pro Woche.

    Kostet mich erstmal nichts, außer den 15 Min Wartezeit auf das Testergebnis.

    Ich habe das bisher so verstanden, dass ich diesen Nachweis auch für einen Ausflug in die Gastro nutzen könnte, habe es aber noch nicht probiert beziehungsweise forciert, da im Dez zu platt dafür war und heute den ersten Tag nach dem Urlaub wieder arbeiten war (und auch kein Bedarf bestand, Gastro aufzusuchen).


    Wie das folgende Zitat sagt, geht das in Niedersachsen. Bei Veranstaltungen solltest Du aber trotzdem in die entsprechenden Mitteilungen des Veranstalters schauen, mache schließen Firmenbescheinigungen aus.


    Unter Aufsicht kann man sich

    • in einem zugelassenen Testzentrum, in Apotheken oder in einer Arztpraxis testen lassen.
    • Mancherorts werden Testungen aber auch direkt vor oder im Eingangsbereich eines Geschäftes, eines Gastronomiebetriebes oder einer Veranstaltung angeboten.
    • Auch unter Aufsicht am Arbeitsplatz durchgeführte und bescheinigte Negativtestungen können verwendet werden.

    In Niedersachsen kann jede dieser Bescheinigungen innerhalb von 24 (PCR-Test = 48) Stunden beliebig oft eingesetzt werden.

    Die Bescheinigung muss dabei immer den Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum, die Adresse der getesteten Person sowie den Namen und Hersteller des Tests, das Testdatum, die Testuhrzeit sowie den Namen und die Firma der beaufsichtigenden Person und schließlich die Testart und das Testergebnis enthalten.

    Hier finden Sie eine entsprechende Testbescheinigung.

    Geht das auch in der Familie?

    Nein, innerhalb der Familie ist das nicht möglich, auch nicht unter Freunden oder in der Nachbarschaft.


    Aber der Selbsttest unter Aufsicht und die daraus folgende Bescheinigung eines negativen Tests (24 Stunden gültig) kann durch eine hierzu jeweils autorisierte Person erfolgen.
    So kann beispielsweise auf der Arbeitsstelle eine vom Arbeitgeber autorisierte Person eine Bescheinigung ausstellen. In Sportvereinen kann ebenfalls vom Verein autorisierte Person die Testung beobachten und dann schriftlich bestätigen. Gleiches gilt natürlich auch für andere Vereine, Dorfgemeinschaften u.ä.. Auch bei einem unter Aufsicht durchgeführten Selbsttest vor einer Gaststätte, einer Kosmetikerin, einem Friseur, vor einem Kino oder Theater kann die jeweilige Einrichtung eine Bescheinigung ausstellen. All diese Testbescheinigungen sind 24 Stunden gültig und können innerhalb der 24 Stunden beliebig oft an unterschiedlichen Stellen eingesetzt werden.

    Unter Aufsicht bedeutet also, dass von der jeweils Aufsicht führenden Person bestätigt werden kann, dass

    1. ein geeigneter Test verwendet wurde,

    2. der Test und die Diagnostik nach der Gebrauchsanweisung korrekt durchgeführt wurden,

    3. das Ergebnis korrekt abgelesen und festgehalten wurde.


    zitiert aus:


    https://www.niedersachsen.de/C…tellte-fragen-198180.html