Corona

  • Ich würde noch ergänzen: Wenn er sich an deiner Meldeadresse befindet, ja. :lookaround:

    (Könnte ja auch ein Schrebergarten gemeint sein)

  • Wenn es der alleinig eigene an der Quarantäneadresse ist ja. Nicht, wenn es deiner und der von weiteren Eigentümern ist... theoretisch.;)

  • Nö, darfst du nicht, wenn du positiv gestestet wurdest, also das verlassen des Grundstücks. Du kannst in deinem Garten machen was du willst, solltest dich aber an die Regeln halten und somit auch den Plausch und das Bierchen mit dem Nachbarn lassen.

    Ausnahmen: Arztbesuch (nach vorheriger Anmeldung) und ins Testzentrum.

  • Wenn es der alleinig eigene an der Quarantäneadresse ist ja. Nicht, wenn es deiner und der von weiteren Eigentümern ist... theoretisch.;)

    Falls Du zum Betreten des eigenen alleinigen Gartens durch ein Treppenhaus durch mußt, was von anderen genutzt wird darfst Du nicht aus der Wohnung raus in den Garten. Betrittst Du den Garten von Deiner Wohnungterrasse aus darfst Du. Deinen Müll darfst Du zum Beispiel nicht in den Gemeinschaftsmüllcontainer bringen, falls die Flure und Wege, die Du dabei betrittst nicht zu Deiner Wohnung gehören sondern gemeinschaftlich genutzt werden.

  • Dann habe ich ja Glück das in dem Fall derzeit alleine im Haus wohne da die anderen Wohnungen erst saniert werden müssen.

  • Wie ist denn eigentlich der "legale Weg" wenn man zuhause positiv in Isolation hockt und es geht einem immer schlechter? Darf man dann zum Arzt oder ins Krankenhaus oder ist da nur Hausbesuch oder Krankentransport erlaubt? :grübel:

  • Sowohl im Falle von Quarantäne als auch Isolation dürfen Sie Ihr Haus grundsätzlich nicht verlassen – auch nicht für Spaziergänge, Besuche beim Pferd oder Gassirunden mit Ihrem Hund.

  • 1Die nach § 2 Abs. 1 bis 4 verpflichtete Person darf die Absonderung unterbrechen, soweit


    1. dies zum Schutz von Leben oder Gesundheit, insbesondere wegen eines medizinischen Notfalls oder eines notwendigen Arztbesuches, zwingend erforderlich ist,

    2. dies zur Versorgung von Tieren der eigenen landwirtschaftlichen Nutztierhaltung erforderlich ist und die zuständige Behörde zugestimmt hat,

    3. dies für eine nach dieser Verordnung erforderliche oder durch die zuständige Behörde angeordnete PCR-Testung oder PoC- Antigen-Testung erforderlich ist oder

    4. die zuständige Behörde nach Prüfung des Einzelfalles der Unterbrechung zustimmt.

  • Meine Kollegin hat jetzt innerhalb von 5 Wochen das 2.x Corona mit Symptomen, hat sich wohl bei auch bei der Arbeit angesteckt.

    Firma möchte jetzt, dass wir erst mal die nächste 3 Wochen wieder nur Home Office machen...

  • Heute Morgen positiv getestet und seit Nachmittag ziemlich platt. Halbe Stunde schlafen, habe Stunde wach und die Beine schmerzen. Appetit ist Gott sei Dank da :)