Mobilität - neue Wege oder neue Straßen?

  • Wenn Du nichts bekommst, dann ist das ein zusätzlicher Skandal.


    Stellt sich zusätzlich die Frage von sasa.


    Der Ausschluß der Rentner:innen jedenfalls ist heftig...

  • Ich bin Solo-Selbstständiger und rechne nach §19 UStG ab. Ohne Steuervorauszahlungen gibt es dann auch keinen Nachlass auf diese...


    Ich denke aber auch an die Studenten und Rentner, die auch nichts bekommen werden.

  • Stellt die SPD den Kanzler und ein paar Minister nicht eh lediglich aus eher symbolischem Charakter, weil man eigentlich keine Regierungspolitik machen kann und möchte, aber die Grünen und die FDP aus formalen Gründen keine alleinige Regierung bilden konnten?*

    Kommt mir so vor, als sei die SPD so eine Art Strohmann. Wie so'n alter Fußballrainer, der eigentlich schon im Ruhestand war, aber für den beförderten Nachwuchscoach mit der Lizenz aushelfen muss. Tagesgeschäft, taktische Ausrichtung und Mannschaftsaustellung macht natürlich komplett der Nachwuchscoach mit seinem weiterem Stab, während der offizielle Cheftrainer nur alibimäßig mit auf dem Trainingsplatz steht und nach außen halt das Gesicht und medial der erste Ansprechpartner ist.


    *ja ich weiß...

  • Ich bin Solo-Selbstständiger und rechne nach §19 UStG ab. Ohne Steuervorauszahlungen gibt es dann auch keinen Nachlass auf diese...


    Ich denke aber auch an die Studenten und Rentner, die auch nichts bekommen werden.

    Danke für die Erinnerung, dass ich da mal in den Gesetzesbeschluss schauen sollte.

    https://www.bundesrat.de/Share…_blob=publicationFile&v=1


    Zitat

    § 115
    Festsetzung mit der Einkommensteuerveranlagung
    (1) Die Energiepreispauschale wird mit der Einkommensteuerveranlagung für den Veranlagungszeitraum 2022 festgesetzt.
    (2) Absatz 1 gilt nicht, wenn die Energiepreispauschale nach § 117 vom Arbeitgeber ausgezahlt
    wurde.


    Zitat

    § 116
    Anrechnung auf die Einkommensteuer
    (1) Eine nach § 115 Absatz 1 festgesetzte Energiepreispauschale ist auf die festgesetzte Einkommensteuer anzurechnen. Die festgesetzte Energiepreispauschale ist bei der Ermittlung des Unterschiedsbetrages
    nach § 233a Absatz 3 Satz 1 der Abgabenordnung entsprechend zu berücksichtigen.
    (2) Ergibt sich nach der Anrechnung nach Absatz 1 ein Erstattungsbetrag, so wird dieser dem Anspruchsberechtigten ausgezahlt.


    Zitat

    § 118
    Energiepreispauschale im Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren
    (1) Ist eine Einkommensteuer-Vorauszahlung auch für Einkünfte aus § 13, § 15 oder § 18 für den
    10. September 2022 festgesetzt worden, dann ist diese Festsetzung um die Energiepreispauschale zu mindern. Betragen die für den 10. September 2022 festgesetzten Vorauszahlungen weniger als 300 Euro, so mindert die Energiepreispauschale die Vorauszahlung auf 0 Euro.

    Die Paragraphen sind einschlagend. Solltest du am 10. September mind. 300 Euro Vorauszahlungen leisten, bekommst du als Selbstständiger diese sofort erstattet.


    Solltest du insgesamt in 2022 300 Euro Einkommensteuer als Landwirt / Unternehmer oder durch Selbstständige Arbeit zahlen, bekommst du diese mit der Veranlagung 2022 erstattet.


    Ob dir das als Kleinunternehmer hilft, weiß ich nicht.

  • Oder, ganz plakativ gesagt, wenn jemand einen so hohen Steuersatz hat, dass er von 300 Euro brutto weniger als 200 Euro netto im Spitzensteuersatz übrig behalt, dann stellt sich für mich die Frage, warum er überhaupt einen Zuschuss bekommt. Im Grunde hat er genug.

    Ich habe gerade mal zum Spaß den kirchensteuerzahlenden Junggesellen mit Mindestlohn 10,45 Euro eingetippert. Dem bleiben 215 Euro netto. Ob von den 300 Euro noch Sozialabgaben runtergehen weiß ich nicht, in dem Fall blieben ihm noch etwa 155 Euro übrig.

    Edith sacht noch, wie Stephan535 ja schon angemerkt hat, daß der Begriff "Spitzensteuersatz" in diesem Zusammenhang falsch ist. Es handelt sich um den persönlichen "Grenzsteuersatz" (Steuersatz auf den zusätzlichen Euro).

  • Die Paragraphen sind einschlagend. Solltest du am 10. September mind. 300 Euro Vorauszahlungen leisten, bekommst du als Selbstständiger diese sofort erstattet.


    Solltest du insgesamt in 2022 300 Euro Einkommensteuer als Landwirt / Unternehmer oder durch Selbstständige Arbeit zahlen, bekommst du diese mit der Veranlagung 2022 erstattet.


    Ob dir das als Kleinunternehmer hilft, weiß ich nicht.

    Danke für deine Mühe, finky. Zusammen mit dem von Papa Bär verlinkten Artikel gehe ich nun davon aus, dass bereits das Einreichen der Einkommensteuererklärung für 2022 reicht, um die Pauschale dann 2023 doch noch zu erhalten, unabhängig vom erzielten Gewinn.

  • Wie schaut es mit der Fahrradmitnahme beim 9€ Ticket aus ? Laut meiner ersten Nachsuche kann man im GVH Netz keine Fahrräder umsonst mitnehmen (wie sonst kostenlos am Wochenende und in der Woche außerhalb der Stoßzeiten). Muss ich dann wenn ich das Rad mitnehmen will, eine Fahrkarte für eine Zone lösen wie zu Stoßzeiten in der Woche ?

    Am Automaten gibt es jedenfalls 2 Tickets fürs Rad. Eins für NDS was 5€ kostet und ein anderes für den Nahverkehr was 6€ kostet, was für ganz D vermutlich gilt.

  • Man darf mit dem Ticket niemanden mitnehmen, es ist nicht übertragbar und Fahrräder kosten immer den Fahrradtarif des jeweiligen Verbundes.

  • tja, also "den Fahrradtarif des jeweiligen Verbundes"


    "Grundsätzlich können Sie Ihr Fahrrad in allen Verkehrsmitteln der GVH Partner kostenlos von 08:30 bis 15:00 Uhr und von 19:00 bis 06:30 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztägig in den Zonen ABC (GVH Gebiet) mitnehmen."

    Obiges gilt mit einem "normalen Ticket" - das halte ich somit für den "Fahrradtarif des Verbundes"

    aber ob das für dieses komische 9 Euroding stimmt :grübel:

  • Klarer kann der GVH sich doch nicht ausdrücken. Die Fahrradmitnahme ist zu den angegebenen Zeiten kostenlos. Punkt.


    Außerhalb dieser Zeiten ist die Fahrradmitnahme bei manchen Betreibern Verkehrsbetrieben (z. B. Üstra) verboten, bei anderen (DB) kostenpflichtig.

  • Kann ich mit dem 9-Euro-Ticket noch weitere Personen, einen Hund oder ein Fahrrad mitnehmen?


    Nein, das 9-Euro-Ticket gilt ausschließlich für eine Person. Bei Fahrten außerhalb des GVH erkundigen Sie sich bitte beim jeweiligen Verkehrsunternehmen, wie die Mitnahmeregeln für Hunde und Fahrräder sind.

    Klarer kann der GVH sich doch nicht ausdrücken. Die kostenlose Fahrradmitnahme ist mit dem 9-Euro-Ticket im GVH grundsätzlich nicht möglich. Punkt.


    (Hervorhebungen durch mich)

    Einmal editiert, zuletzt von bjk ()

  • Gut an anderen Stellen drückt sich der Verbund unklar aus. Dann versuche ich es anders:


    Die Fahrradmitnahme hat mit dem 9-Euro-Ticket nichts zu tun. Die Fahrradmitnahme ist in den angegebenen Zeiten kostenlos. Das 9-Euro-Ticket gilt zu jeder Zeit nur für eine Person, das Fahrrad braucht in den angegebenen Zeiten kein Ticket.

  • Willst Du es nicht verstehen? Der Kauf eines normalen Tickets berechtigt im GVH dazu, sein Fahrrad zu Zeiten mit geringer Auslastung kostenlos mitzunehmen.


    Das 9-Euro-Ticket berechtigt nicht dazu.


    Und: Doch, das Fahrrad braucht zu den angegebenen Zeiten ein Ticket. Nämlich das Ticket der reisenden Person, die das Fahrrad mit sich führt.

  • Von unserem Arbeitgeber wurden wir Jobticket-User gestern wie folgt informiert:

    Zitat

    Es gelten die üblichen Mitnahmeregelungen im gesamten Tarifgebiet des GVH.

    Allerdings steht da dann nur die Regelung der Personenmitnahme von 19:00-5:00 Uhr sowie Samstag und Sonntag. Über Fahrräder äußern sie sich nicht.


    Ich weiß aber nicht, ob das nun Jobticketspeziell ist und mit besonderen Verträgen zu tun hat.

  • Ich würd als Außenstehender sagen, ihr meint beide das selbe.

    Nein, tun wir nicht.


    Ich meine, man darf sein Fahrrad zu den angegebenen Zeiten mitnehmen. Es ist nur nicht das Neuneuroticket, das dazu berechtigt. Das Fahrrad fährt einfach kostenlos mit.