Ich gehe davon aus, dass die anderen Vereine vernünftige Absicherungsregelungen haben. Schließlich hat da nicht ständig jemand mit sich selbst Tennis gespielt.
Die meisten Vereine haben Regelungen, allerdings nicht so allumfassend wie Hannover 96. Gerade hinsichtlich des Bestimmungsrechts des Stammvereins wird häufig nur auf die 50+1 Regel verwiesen bzw. Bezug genommen.
Fiele diese aber durch einen Katellrechtsbeschluß plötzlich weg, bestände sofort akuter Handlungsbedarf, das Bestimmungsrecht individuell zu verankern.