Energiekosten (Stromkosten, Gaskosten...)

  • Das ist eine politische Nummer. Abwehrangebote können Grundversorger definitiv nicht machen.


    Die Ersatzversorgung ist doch gleich mit der Grundversorgung. Die Grundversorger versuchen zur Zeit eher die Kunden in einen Tarif zu drücken, der teurer ist als der Grundversorgertarif, der allerdings mit einer Frist von 6 Wochen erhöht werden kann (Enercity erhöht am 1.10.22).

    Such mal den Grundversorgertarif bei Enercity, kannst ganz nach unten Scrollen und mindestens über zwei Links gehen, bis du die Preise findest:-). Ganz oben findest du deren beworbenen Verträge.

  • Wenn es wirklich um Schimmel geht reicht ein Lüfter/Ventilator, da muss man wirklich nicht heizen. ;)

    Ich hab gelernt, dass alle Räume in etwa die gleiche Temperatur haben müssen. Luftverteilung allein reicht?


    Die Problematik ist, daß warme Luft erheblich mehr Feuchtigkeit aufnehmen kann als kalte. Mischt sich warme feuchte Luft mit kalter Luft, will dann Feuchtigkeit raus aus der Luft. Das macht sie an den kältesten Stellen des Raumes, üblicherweise den Außenwänden.

    Also zB nach dem Duschen auf keinen Fall aus dem kuschelwarmen Badezimmer die warme feuchte Luft in die Wohnung lassen, sonst schlägt sie sich an den Wänden der nicht so warmen Räume nieder und erzeugt im Laufe der Zeit Schimmel.

    Leider muß man die schön warme (aber leider sehr feuchte) Luft dann nach draußen herauslüften! Gilt halt auch für die Küche, wenn nach dem Kochen die Luft feucht ist und gegebenenfalls fürs Schlafzimmer, wo man nach dem Aufstehen auch kurz durch Stoßlüften die Feuchtigkeit rauslüften sollte. *


    Obige Problematik bleibt zwar, wird etwas geringer, wenn die Räume alle gleiche Temperatur hätten. Das wird man sich aber hinsichtlich der Energiekosten nicht leisten wollen.


    * Die Energiemengen die in der Luft heraustransportiert werden halten sich in Grenzen, wenn man recht kurz mit weit offenen Fenstern lüftet. Wände und Gegenstände halten wesentlich größere Energiemengen als Luft.

  • Könnte mir vorstellen, daß ich durch die Luftbewegung die Wand und die direkt davor befindliche Luftschicht erwärme und das Niederschlagen der Feuchtigkeit etwas verringere. Andererseits fördert das natürlich die Wärmeverluste in die Außenwand hinein. Das "Grundübel" muß wie oben beschrieben an der Wurzel bekämpft werden. Die feuchte Luft muß raus!

    Edith sacht, das Wort mit dem Dübel sieht komisch aus. :D

  • In Kirchen und bei Denkmälern werden Sockelheizungen eingesetzt. Quasi ein an den Außenwänden verlaufende Heizungsrohr, auf dem "Lammelenregister" geschoben werden. Die warme aufsteigende Luft bildet einen Schleier vor den Wänden.

  • Um so besser, dann ist es eine nachhaltige und effiziente Nutzung🤗.

    Davon ab. Feuchte Luft wie auch immer rauszubringen, ist meistens gut. In Passivhäusern mit Wärmerückgewinnung suchen wir eigentlich immer nur danach im Winter wieder Feuchtigkeit reinzubringen🙁.

    Aber da sind auch alle Kältebrücken berechnet.

  • Eine Frage an die Solarstromgewerbetreibenden, wenn ich Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch zahlen soll, welcher Preis wird zugrundegelegt?

  • Was für reale Zahlen denn, das was ich bezahlt habe?


    Entweder ich nehm den Preis, den ich auch beim Verkauf(gesetzlich) bekomme oder ich muss den Einkaufspreis(Markt) nehmen.

  • Hiernach der Nettopreis deines Stromversorgers. Wobei man natürlich argumentieren kann. Das man den Strom selbst ja günstiger liefert. Keine Ahnung welche Rechtsprechung es dazu gibt.

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    www.ess-kempfle.de

    Zitat

    Wie wird der Wert einer selbst erzeugten und verbrauchten kWh berechnet? Dafür schauen Sie am einfachsten auf die Stromrechnung Ihres Energieversorgers, der Sie mit zusätzlichem Strom versorgt. Da ist der Netto-Strompreis aufgeführt. Berücksichtigen Sie den Arbeitspreis/kWh und den monatlichen Grundpreis. Sie haben noch keine Rechnung erhalten? Dann berechnen Sie den BruttoStrompreis anhand des Grund- und Arbeitspreises des Energieversorgers. Sie bekommen keinen Strom geliefert, aber verkaufen Ihren Strom weiter? Dann legen Sie die Netto-Preise des Grundversorgers in der Region an.

  • Edit: Hab "Eigenverbrauch" überlesen. Und lebe selbst noch in einer Welt, in der mir auch der bezahlt wird. Das trifft bei dir wahrscheinlich nicht zu.

  • Ich kann diese Woche noch meinen Gasvertrag bei Teleson kündigen.

    20,55 Cent soll nun die kWh kosten inkl. 19% MwSt. - beim Grundversorger E.ON sind es ab 01.11. 16,66 Cent inkl. MwSt.


    Bei unserem Verbrauch wären das grob 450,- Different im Jahr. Das ist schon stattlich.

    Muss ich eigentlich machen. Oder spricht etwas dagegen und es ist davon auszugehen, dass die Grundversorger schneller und heftiger anziehen als andere Anbieter.


    Andere Anbieter sind natürlich so oder so raus, da findet man gar nichts mehr unter 30,00 Cent.

  • Der Grundversorger kann seine Preise theoretisch alle 6 Wochen ändern. Beim alten Anbieter hast du wahrscheinlich eine längere Vertragslaufzeit. Darüber musst du dir klar sein und abwegen.