GEZ-Gebühren

  • Oh, eben hat es geklingelt...
    War die Stadt Hannover weil die GEZ Amtshilfe erbeten hat. Hab den netten Mann rein gelassen und auf die Frage hin, warum ich das denn nicht bezahlen würde wahrheitsgemäß geantwortet. Er hat sich diverse Notizen dazu gemacht und meinte dann, das er das so zurückschickt und davon ausgeht, das sich der Fall erledigt hat da ja scheinbar doppelt bezahlt wird und ordnungsgemäß abgemeldet wurde.


    Leider war ich aufgrund von Telefongebimmel etwas abgelenkt und hab Ihm fix eine Unterschrift gegeben. Dir wird mir doch wohl nicht einfach einen Offenbarungseid untergejubelt haben? Auf jeden Fall wollte er wissen, was ich verdiene und ob ich einen solchen irgendwann mal geleistet hätte. Aber das hätte er mir ja wohl gesagt.

  • Zitat

    Original von Techniker
    Der wird mir doch wohl nicht einfach einen Offenbarungseid untergejubelt haben?


    So etwas kann/darf nur ein Gerichtsvollzieher.

  • Ah, wunderbar. War mir im Nachhinein gar nicht mehr so sicher ob es so gut war den Wisch ungelesen zu unterschreiben.


    Na also, dann schauen wir mal was als nächstes passiert. Mich hat das Formular vom Vollstreckunsbeamten allerdings ein wenig verwundert, da stand wenn man mich erneut nicht antrifft, können die meine Wohnung betreten um etwas zu pfänden. Warum steht sowas auf den Formularen, das darf doch auch nur ein Gerichtsvollzieher und dies auch erst nachdem er einen Titel gegen mich hat. Ein gerichtliches Mahnverfahren wurde aber bisher nicht eingeleitet. Abschreckung?

  • wie? amtshilfe? mit welchem recht kommt denn da welche abteilung der stadt vorbei? die gez bzw. der ör sind noch nicht einmal ein "amt".

  • Landeshauptstadt Hannover
    Fachbereich Finanzen
    Vollstreckungsbehörde



    Sprich die GEZ kann da ganz offensichtlich Anfragen. Der gute Mann hat sich auch recht genau umgeschaut, aber das wir einen Fernseher und ein Radio haben ist für die GEZ nichts neues. Würde mich aber nicht wundern, wenn das trotzdem irgendwo erwähnt ist.

  • Zitat

    Original von Techniker


    Mich hat das Formular vom Vollstreckunsbeamten allerdings ein wenig verwundert, da stand wenn man mich erneut nicht antrifft, können die meine Wohnung betreten um etwas zu pfänden. Warum steht sowas auf den Formularen, das darf doch auch nur ein Gerichtsvollzieher und dies auch erst nachdem er einen Titel gegen mich hat. Ein gerichtliches Mahnverfahren wurde aber bisher nicht eingeleitet. Abschreckung?


    Hört sich alles sehr dubios an, aber ganz firm bin ich in dieser Thematik auch nicht mehr.
    Vielleicht kannst Du das Teil ja mal scannen, die persönlichen Daten schwärzen und das dann mal online stellen?

    • Offizieller Beitrag

    Doch, das macht tatsächlich die Vollstreckungsbehörde der Stadt!
    Das heißt also für die säumigen GEZ Gebühren kommt der gleiche Typ, der auch die KFZ Steuer eintreibt, wenn man nicht gezahlt hat.
    Und als Vollstreckungsbeamter kann der natürlich auch pfänden.


    Gebühren für Radio und TV sind eigentlich ok, Öffentlichen Rundfunk sollte es schon geben. Die Gebühren sind ja dazu gedacht, dass die ÖR nicht nur Schund senden müssen, nur um genug Quote für die Werbekunden zu bekommen. Leider habe ich nicht verstanden, warum es dann trotzdem so läuft (Stw. Marienhof und so´n Scheiß).
    Was mich wirklich ärgert, ist, dass die ÖR Sender ihr Salär quasi selbst bestimmen dürfen!
    Und ich finde 17,03 € / Monat ganz schön viel!
    Die Gebühr für internetfähige Rechner ist eigentlich gar nicht soooo schlimm: es betrifft ja nur Leute, die noch kein Radio (oder TV) angemeldet haben. Der Satz ist mit 5,52 € genauso hoch wie die Gebühr für´s Radio.
    Und wer will mir erzählen, dass er zwar nen PC hat, aber kein Radio ????

  • Zitat

    Original von Stephan635
    Was mich wirklich ärgert, ist, dass die ÖR Sender ihr Salär quasi selbst bestimmen dürfen!


    Naja, ganz so ist es dann ja doch nicht. Die Sender melden ihren Bedarf an, und die Kommission winkt das in der Regel nicht einfach so durch.


    Zitat


    Die Gebühr für internetfähige Rechner ist eigentlich gar nicht soooo schlimm: es betrifft ja nur Leute, die noch kein Radio (oder TV) angemeldet haben. Der Satz ist mit 5,52 € genauso hoch wie die Gebühr für´s Radio.
    Und wer will mir erzählen, dass er zwar nen PC hat, aber kein Radio ?
    ???


    Absolute Zustimmung.

    Einmal editiert, zuletzt von Mazurek ()

  • http://img87.imageshack.us/my.php?image=vollstreckungjq9.gif[/IMG]


    Ich finde das einem da suggeriert wird, die würden die unten genannten Maßnahmen sofort durchführen, das da erst einmal ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden muss - Was ja, das kenne ich zu meinem persönlichen Leidwesen, auch einiges an Zeit braucht bis es einen Titel gibt - Wird eigentlich gar nicht erwähnt. Wenn ich mir überlege, das einige Verfahren die ich gegen Kunden einleiten musste schon seit Monaten andauern und nun erst die Titel eintreffen, ist das doch schon recht missverständlich.

  • Zitat

    Original von Stephan635
    Und als Vollstreckungsbeamter kann der natürlich auch pfänden.


    Warum kann der Pfänden? Mazurek hat es ja auch bereits erwähnt und ich bin mir aus der Praxis eigentlich recht sicher, das dies nur ein Gerichtsvollzieher machen darf, nachdem er einen Titel gegen Dich hat. Ich sehe den Vollstreckungsbeamten eigentlich nur als Klinkenputzer an, der einem vor einem gerichtlichen Mahnverfahren nochmal auf die Finger klopft.

  • Ich habe mich nochmal schnell etwas "schlauer" gelesen. Grundsätzlich hat der Vollstreckungsbeamte tatsächlich Befugnisse, die mit denen eines Gerichtsvollziehers vergleichbar sind. Es handelt sich nunmal um eine Forderung aus öffentlichem Recht.


    Die Vorschriften, aus denen sich Rechte und Pflichten der Vollstreckungsbehörde ergeben, findest Du (auch online) im Nds. Verwaltungsvollstreckungsgesetz. Da kannst Du zB sehen, dass er ohne Deine Einwilligung nur dann Deine Wohnung betreten darf, wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt.

    Einmal editiert, zuletzt von Mazurek ()

  • Macht es Sinn, da nicht vielleicht schon anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen? Ich meine, die Sachlage an sich ist doch in Technikers Fall eigentlich klar, aber die scheinen das offensichtlich zu ignorieren.


    Meistens klären sich solche Dinge ja auf einmal ganz schnell, wenn der Briefkopf plötzlich den Namen eines Rechtsanwaltes trägt.

    • Offizieller Beitrag

    Hier noch mal genauer:


    Andersrum gesagt: es braucht keinen "Titel" beim Amtsgericht wie Du für Deine Kunden! Es reicht, wenn Du säumig bist, gemanht wurdest und die Zahlungsfrist verstreichen lässt!


    Ergo: sie zu, dass Du Dich mit der GEZ in Verbindung setzt!

  • Nun ja, wie weiter oben schon geschrieben, hat der Mensch ja gesagt das die Situation für Ihn eindeutig ist und er das so notiert hat. Im Endeffekt ginge er davon aus, das die Sache damit erledigt sei, zumal sowas öfters vorkommen würde.


    Er kann sich ja schlecht hinstellen und solche Aussagen tätigen und dann am nächsten Tag den Betrag von meinem Konto pfänden. Oder sehe ich da etwas falsch?
    Außerdem habe ich der GEZ ja schon einige Male geschrieben, leider ist der Schriftverkehr nur einseitig. Fehler meinerseits sicherlich, das ich davon ausgegangen bin das Einwurfeinschreiben nicht im Müll landen. Der Beamte hat aber nur gelacht und meinte das man bei der GEZ eigentlich nur weiterkommt wenn man grundsätzlich mit Rückschein versendet.

  • Zitat

    Original von Techniker
    Im Endeffekt ginge er davon aus, das die Sache damit erledigt sei, zumal sowas öfters vorkommen würde.


    Er kann sich ja schlecht hinstellen und solche Aussagen tätigen und dann am nächsten Tag den Betrag von meinem Konto pfänden. Oder sehe ich da etwas falsch?


    Ich hätte das gleiche gesagt, wenn Du mir mit Baseball-Schläger gegenüber sitzt.