Allgemeine Presseberichterstattung

  • Das sollte man auch nicht gesehen haben... live mit Bier und Pizza auf Kosten des NP okay, aber zuhause? Da verbrauchste ja auch noch Strom, und wie weit würdest Du damit anderweitig kommen... :D

  • Zitat

    Auch Martin Kind hat übri­gens die Ein­schät­zung des Kar­tell­amts begrüßt. Er sagt: „Die Logik daraus ist dann, dass man das (50+1, d. Red.) abschaffen muss, um die Wett­be­werbs­gleich­heit her­zu­stellen.“ Hat er recht?

    Nein. Das Kar­tellamt hat ziem­lich deut­lich gemacht, dass es in der Regel an sich kein Pro­blem sieht. Es hält sie für unbe­denk­lich. Es hat nur darauf hin­ge­wiesen, dass eine Aus­nahme dis­kri­mi­nie­rungs­frei sein muss und den Wett­be­werb nicht weiter ver­zerren darf.

    Zitat

    Zurück zur Aus­nah­me­re­ge­lung: Wenn eine Abschaf­fung unrea­lis­tisch ist, was wird statt­dessen damit pas­sieren?

    Ich halte es für das wahr­schein­lichste Sze­nario, dass die DFL die Aus­nah­me­re­ge­lung anpassen wird, indem sie zum Bei­spiel den Zeit­raum von 20 Jahren redu­ziert oder den Begriff der „erheb­li­chen Unter­stüt­zung“ kon­kre­ti­siert. Sie könnte auch bestimmte Ver­pflich­tungen für Inves­toren ein­führen.

    https://11freunde.de/artikel/d…/3960780?komplettansicht=

  • Kind hatte nicht 20 Jahre durchgehend und nicht erheblich „gefördert“. Diese Ausnahme heißt ja nicht umsonst „Lex Hopp“, denn es wird ihm kaum jemand nacheifern und 20 Jahre Geld einzahlen bevor er Mitsprache einfordert.

  • Nichts Neues?

    Für mich schon. Mir war nicht bewußt:


    Kind benö­tigt für die Aus­hand­lung und Been­di­gung von Ver­trägen nun die Zustim­mung der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung der Han­nover 96 Manage­ment GmbH. Das gilt auch für Ver­träge mit Arbeitnehmer:innen, die ein jähr­li­ches Grund­ge­halt von über 100.000 Euro beziehen. Somit kann Kind zum Bei­spiel Sport­di­rektor Zuber momentan nicht ohne Zustim­mung des Stamm­ver­eins ent­lassen.

  • Ein Geschäftsführer, der „nichts“ entscheiden darf, ist quasi abgesetzt.
    „Sitzung des Aufsichtsrats der zuständigen „Management GmbH“. Termin: 18. Juni„

    Ich hoffe das knallt da richtig. Zumindest habe ich bisher keine, vom e.V. geforderte Erklärung von Kind gelesen, dass er von Schäfer abrückt.

  • Nichts Neues?

    Für mich schon. Mir war nicht bewußt:


    Kind benö­tigt für die Aus­hand­lung und Been­di­gung von Ver­trägen nun die Zustim­mung der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung der Han­nover 96 Manage­ment GmbH. Das gilt auch für Ver­träge mit Arbeitnehmer:innen, die ein jähr­li­ches Grund­ge­halt von über 100.000 Euro beziehen. Somit kann Kind zum Bei­spiel Sport­di­rektor Zuber momentan nicht ohne Zustim­mung des Stamm­ver­eins ent­lassen.

    Das steht explizit so in der veröffentlichten Weisung des Muttervereins H96 e.V. = Gesellschafter der Management GmbH an den angestellten Geschäftsführer Martin Kind der KGaA.
    In der Weisung steht übrigens auch: vorerst ausgenommen von der Zustimmungspflicht sind alle Verträge, die Lizenzspieler (der KGaA/H96) betreffen.

  • Ich wette nach wie vor darauf, das Kind darauf scheißt, den entsprechenden Leuten 99.999€/Jahr zahlt und über einen Beratervertrag bei Kind Hörgeräte in Höhe des Deltas der ausgemachten Summe bezahlt.

  • Ich glaube halt genau deswegen ist ihm alles egal und er denkt, den e.V. somit zu umgehen.

    Regeln existieren für Martin nicht. Nur Empfehlungen.

  • Das wiederum glaube ich nicht. Gerade die Causa Schäfer zeigt, dass sich Martin Kind seiner Alleinherrschaft und seines Machtmonopols zu sicher ist.

    ich bin jetzt nicht sicher, auf welchen Beitrag du dich beziehst. Aber diese Einschätzung teilst du mit Winsley555. Andere teilen diese Einschätzung nicht! Ich tendiere zu Andere.

  • Auf den direkt davor.

    Martin Kind will Zuber loswerden. Klappte bisher nicht:

    - entweder wegen der fehlenden Zustimmung der e. V. - Vertreter

    - oder er findet keinen Nachfolger.


    Ich ging immer vom zweiten aus.

  • ok, zu Zuber ist mir weder die Haltung des e.V. klar, noch Kinds Haltung.


    Bei Schäfer ist das schon sehr deutlich geworden.

    Und in dem Punkt sind die Verlautbarungen so, dass es auf eine Entscheidung zu

    „Alleinherschaft und Machtmonopol“ zwangsläufig hinausläuft. Alternativlos, m.E.!